In 2020 sind wir schnell in ganz neue gesellschaftliche Situationen gestolpert. So haben wir es erst jetzt geschafft, unseren Tätigkeitsbericht von 2019 zu veröffentlichen. Aber der macht deutlich, wieviele Themen im letzten Jahr anstanden, die uns noch immer herausfordern. Neben den vielen Themen stand auch der Relaunch unserer Webseite an und die Werbung für Spenden und Fördermitgliedschaften. Erst Eure Unterstützung macht unsere Arbeit möglich. Deshalb hat uns diese Begründung für eine Fördermitgliedschaft gefreut: „Eure Initiative ist gut und wichtig und das Finanzierungsmodell das einzig glaubwürdige.“

Hier könnt ihr Fördermitglied werden: https://digitalegesellschaft.de/foerdermitglied/

Wir freuen uns aber auch über klassische Spenden. Dafür gibt im Moment zwei Möglichkeiten: Einerseits per Banküberweisung, und sehr viel einfacher über unser Spendenformular: https://digitalegesellschaft.de/spenden/

Unsere Kontodaten sind:
Digitale Gesellschaft e.V.
IBAN: DE88430609671125012800
BIC: GENODEM1GLS (44789 Bochum)

Tätigkeitsbericht 2019

Das Jahr 2019 war ein bewegtes Jahr für Grund- und Verbraucherrechte in unserer zunehmend digitalisierten, vernetzten und automatisierten Welt. Zu Beginn des Jahres führte die anstehende EU-Urheberrechtsreform mit der drohenden Einführung von Upload-Filtern zu breiten Straßenprotesten. Dennoch wurde mit der europäischen Urheberrechtsreform die erste gesetzliche Verpflichtung für Plattformen geschaffen, Uploadfilter zu implementieren. Auf europäischer, nationaler und Landesebene werden eine Vielzahl neuer Überwachungsmöglichkeiten geschaffen. Im Gesundheitsbereich sind 2019 gleich mehrere Gesetze erlassen worden, die eine Gefahr für den Schutz der Gesundheitsdaten darstellen.

Die 2018 eingeführte Datenschutzgrundverordnung erfordert zivilgesellschaftlichen Druck, um die Einhaltung von Grundrechten für Internetnutzende sicherzustellen. Wir bringen uns in diese und viele andere Prozesse ein. Darunter auch solche, die weniger im Rampenlicht stehen, wie die Verbesserung der IT-Sicherheit und die Förderung der Medienkompetenz junger Menschen.

Wir möchten allen danken, die uns in diesem Jahr unterstützt haben und mit denen wir zusammen arbeiten durften. Gemeinsam treten wir für eine Digitalisierung im Sinne der Bürger und Bürgerinnen, der Verbraucher und Verbraucherinnen ein. Damit meinen wir: Mündigkeit und Kompetenz in der Nutzung digitaler Technologien, den Erhalt demokratischer Mitbestimmung und Grundrechte in der digitalen Transformation sowie die Reflexion dieser Entwicklungen in Wissenschaft und Bildung.

Die Arbeit der Digitalen Gesellschaft e. V. (im Folgenden auch: DigiGes) ist ohne unsere Spenderinnen und Spender sowie die Fördermitglieder nicht möglich. Gerne würden wir noch mehr leisten, denn es ist viel zu tun. Vor allem möchten wir in unserer Arbeit unabhängiger werden von Fördergeldern und Projekten. Wer die Digitale Gesellschaft unterstützen möchte, findet alle notwendigen Informationen hierzu auf unserer Webseite, deren Relaunch wir in 2019 begonnen haben:
https://digitalegesellschaft.de/foerdermitglied
https://digitalegesellschaft.de/spende/
oder über betterplace:
https://www.betterplace.org/de/projects/19435-spende-fur-menschenrechts-und-verbraucherfreundliche-netzpolitik

1. EU-Urheberrechtsreform und beginnende nationale Umsetzung

2019 hat die Europäische Union eine Richtlinie zur Reform des Urheberrechts im digitalen Binnenmarkt verabschiedet. Die Digitale Gesellschaft setzt sich seit Jahren für eine Modernisierung des Urheberrechts im Internetzeitalter ein. Mehr Aufmerksamkeit als dringend notwendige Schrankenregelungen und neue Vergütungsformen bekam jedoch die Verpflichtung zur Einführung von „Uploadfiltern“ und das Leistungsschutzrecht für Presseverlage.

Beide Maßnahmen, Uploadfilter und das Leistungsschutzrecht, gefährden Verbraucher- und Grundrechte. Uploadfilter erschweren Verbraucher*innen das Teilen von Inhalten im Netz und bergen die Gefahr einer Einschränkung der Meinungsfreiheit mittels schwer kontrollierbarer Technologien. Das Leistungsschutzrecht verhindert nicht nur die Nutzung von Nachrichtenaggregatoren und ähnlichen zum Nutzungsalltag der Verbraucher*innen gehörenden Angeboten. Sie sind zugleich eine Gefahr für eine freie Presselandschaft.

Im März haben wir uns in einem offenen Brief an Abgeordnete des europäischen Parlaments gegen die Vorverlegung des finalen Abstimmungstermins beteiligt. Gemeinsam mit anderen Organisationen haben wir im Frühling große und breit getragene Straßenproteste organisiert. Wir haben die Entwürfe immer wieder analysiert und mit unseren europäischen Partnern Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, sich an Abgeordnete zu wenden, um sie zu überzeugen, gegen Artikel 17 zu stimmen. Dennoch wurde die Reform schließlich mit der Verpflichtung zu Uploadfiltern und dem Presseleistungsschutzrecht verabschiedet.

Seither begleiten wir den begonnen Prozess der nationalen Umsetzung. Wir haben die Bundesregierung mehrfach aufgefordert, Artikel 17 neu zu verhandeln. In unserer Stellungnahme an den Landtag Schleswig-Holstein haben wir dargelegt, weshalb Artikel 17 nicht umgesetzt werden kann, ohne zwingend Uploadfilter vorzuschreiben. Wir haben eine Stellungnahme im öffentlichen Konsultationsverfahren des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz im September abgegeben und nehmen an den Stakeholder-Dialogen teil, die die europäische Kommission zur Erarbeitung von Leitlinien für die Umsetzung von Artikel 17 organisiert.

Pledge2019.eu: Urheberrechtsreform wahlentscheidendes Thema zur Europawahl – Zivilgesellschaftliche Organisationen rufen BürgerInnen europaweit auf, ihre Abgeordneten anzurufen (25.02.2020):
https://digitalegesellschaft.de/2019/02/pledge2019-eu-urheberrechtsreform-wahlentscheidendes-thema-zur-europawahl-zivilgesellschaftliche-organisationen-rufen-buergerinnen-europaweit-auf-ihre-abgeordneten-anzurufen/

Protest gegen Uploadfilter und EU-Urheberrechtsreform am 2. März in Berlin (27.02.2019):
https://digitalegesellschaft.de/2019/02/protest-gegen-uploadfilter-und-eu-urheberrechtsreform-am-2-maerz-in-berlin/

Zivilgesellschaft und Digitalverbände warnen: Durchdrücken der Urheberrechtsreform inklusive Uploadfilter ist der falsche Weg! (07.03.2019): https://digitalegesellschaft.de/2019/03/zivilgesellschaft-und-digitalverbaende-warnen-durchdruecken-der-urheberrechtsreform-inklusive-uploadfilter-ist-der-falsche-weg/

Demo und Pressekonferenz #Berlingegen13 (18.03.2019): https://digitalegesellschaft.de/2019/03/demo-und-pressekonferenz-berlingegen13/

Warum Uploadfilter in der Urheberrechtsrichtlinie verhindert werden müssen (25.03.2019): https://digitalegesellschaft.de/2019/03/warum-uploadfilter-in-der-urheberrechtsrichtlinie-verhindert-werden-muessen/

Pressemitteilung: Artikel 17 der EU-Urheberrechtsrichtlinie muss neu verhandelt werden, um Uploadfilter zu verhindern (27.08.2019): https://digitalegesellschaft.de/2019/08/pressemitteilung-artikel-17-der-eu-urheberrechtsrichtlinie-muss-neu-verhandelt-werden-um-uploadfilter-zu-verhindern/

Stellungnahme an den Landtag Schleswig Holstein: Uploadfilter in der Urheberrechtsreform verhindern (27.08.2019): https://digitalegesellschaft.de/2019/08/stellungnahme-an-den-landtag-schleswig-holstein-uploadfilter-in-der-urheberrechtsreform-verhindern/

Pressemitteilung: Uploadfilter verhindern – Artikel 17 neu verhandeln! (09.09.2019): https://digitalegesellschaft.de/2019/09/pressemitteilung-uploadfilter-verhindern-artikel-17-neu-verhandeln/

Stellungnahme zur Umsetzung der Urheberrechtsreform (09.09.2019): https://digitalegesellschaft.de/2019/09/stellungnahme-zur-umsetzung-der-urheberrechtsreform/

2. Datenschutz im Gesundheitswesen

Anfang der 2000er Jahre begann die Diskussion darüber, dass das Gesundheitswesen und vor allem die Kommunikation aller Beteiligten untereinander modernisiert werden müssten. Tatsächlich war die Erhöhung der Wirtschaftlichkeit im Gesundheitsbereich ein zentrales Ziel. Möglichkeiten zur Kontrolle des Verhaltens von Ärzten und Patienten sollten geschaffen werden. Zugleich ist es selbstverständlich ein berechtigtes Interesse, die Chancen der Digitalisierung auch in der Kommunikation der Beteiligten im Gesundheitssystem zu nutzen und ärztliche Informationen gegebenenfalls so zu speichern, dass sie sinnvoll zugänglich sind. Gesundheitsdaten sind hochsensibel und bedürfen deshalb eines extrem hohen Schutzes.

Im Jahr 2019 nahm dieses hochumstrittene Projekt Fahrt auf. Mitte Mai 2019 wurde das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), am 7. November 2019 das Digitale Versorgung Gesetz (DVG) im Bundestag verabschiedet. Außerdem ist mit dem Gesetz zur Errichtung eines Implantateregisters Deutschland (Implantateregister-Errichtungsgesetz – EIRD; 26. September 2019) die Grundlage für eine weitere weitreichende Datensammlung gelegt worden.

Die Verabschiedung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) im März 2019 nahmen wir zum Anlass, die Bürger und Bürgerinnen grundlegend über Fragen zur elektronischen Patientenakte zu informieren. Viele Versicherte können die Risiken, die mit der Führung einer digitalen Patientenakte verbunden sind, nur schwer einschätzen. Die Möglichkeit, auch mit dem Smartphone auf die Daten zugreifen zu können, scheint verlockend. Damit verbunden sind aber grundlegende technische Probleme, die Datensicherheit überhaupt gewährleisten zu können. Darüber hinaus sind die Unterschiede zwischen der ePatientenakte, der eGK und den elektronischen Gesundheitsakten, die viele Krankenversicherungen den Versicherten bereits anbieten, häufig unklar.

Auf dem 83. Netzpolitischen Abend informierten wir über die Entwicklungen. Das Video ist auf unserem Youtube-Kanal veröffentlicht:
https://youtu.be/LKOC-flM-qw

Welchen Schutz brauchen sensible Gesundheitsdaten?
https://digitalegesellschaft.de/2019/05/welchen-schutz-brauchen-sensible-gesundheitsdaten/

Gemeinsam mit fünf Organisationen, die sich mit Datenschutz und Patientenrechten beschäftigen, nahmen wir im August 2019 Stellung zu den von Bundesgesundheitsminister Spahn angestrebten Veränderungen.
Spahns Gesundheitsnetz als verantwortungsfreie Zone
https://digitalegesellschaft.de/2019/08/spahns-gesundheitsnetz-als-verantwortungsfreie-zone/

Das Digitale Versorgung-Gesetz nahmen wir zum Anlass für eine grundlegende Stellungnahme zum geplanten Gesetz und reichten diese beim Gesundheitsministerium ein. Unter dem Titel „Gegen den Ausverkauf der Gesundheitsdaten – für ein Moratorium in der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ sprachen wir uns für ein Moratorium aus, da grundlegende Fragen gesellschaftlich zu diskutieren sind. Die Stellungnahme wurde auf der Seite des Gesundheitsausschusses des Bundestags veröffentlicht, und wir wurden als Experten zur Anhörung im Gesundheitsausschuss eingeladen.
https://digitalegesellschaft.de/2019/09/gegen-den-ausverkauf-der-gesundheitsdaten-fuer-ein-moratorium-in-der-digitalisierung-des-gesundheitswesens/

Zur gleichen Zeit war zum wiederholten Mal ein Leck bei der Speicherung von Gesundheitsdaten entdeckt worden – „Millionen Patientendaten ungeschützt im Netz“, hieß die Meldung am 17. September 2019.
Pressemitteilung „Gegen den Ausverkauf der Gesundheitsdaten – für ein Moratorium in der Digitalisierung des Gesundheitswesens“
https://digitalegesellschaft.de/2019/09/gegen-den-ausverkauf-der-gesundheitsdaten-fuer-ein-moratorium-in-der-digitalisierung-des-gesundheitswesens-2/

Vor der Abstimmung im Bundestag wandten wir uns in einem Offenen Brief gemeinsam mit dem Verein Patientenrechte und Datenschutz e.V. an die Bundestagsabgeordneten, um ihnen noch einmal die Gefahren vor Augen zu führen, die von diesem Gesetz ausgehen. Insbesondere das Forschungsdatenzentrum nach § 303d, in dem die Gesundheitsdaten aller Versicherten gespeichert, ausgewertet und einer langen Liste von Nutzungsberechtigten zur Verfügung gestellt werden, stellt einen tiefgreifenden Einschnitt dar. Die Sicherheit einer solchen zentralisierten Speicherung von Gesundheitsdaten aller Versicherten ist weder technisch noch organisatorisch zu gewährleisten, wie Nachrichten über Datenlecks und Forschungen zur Re-Identifizierung von Betroffenen in Datensätzen zeigen.
https://digitalegesellschaft.de/2019/11/offener-brief-zum-gesetz-fuer-eine-bessere-versorgung-durch-digitalisierung-und-innovation-dvg/

In Zeitschriftenartikeln konnten wir unsere Argumente darlegen.
Digitalisierung des Gesundheitssystems – Aktueller Stand und verbleibende Risiken
https://www.gen-ethisches-netzwerk.de/biobanken-und-big-data/gesundheitssystem/252/digitalisierung-des-gesundheitssystems

Logbuch Netzpolitik-Podcast: LNP320 Leute die Husten kauften, kauften auch… (5.11.2019)
https://logbuch-netzpolitik.de/lnp320-leute-die-husten-kauften-kauften-auch

BIOSKOP Nr. 86 (Juni  2019): Geschützte Gesundheitsdaten? Text nicht online veröffentlicht
http://www.bioskop-forum.de/publikationen/zeitschrift-bioskop/nr-86-impfpolitik-zwingen-statt-ueberzeugen-juni-2019/

3. Terror-Content-Verordnung

Nicht nur auf dem Gebiet des Urheberrechts sollen Plattformen für die auf ihnen veröffentlichten Beiträge verantwortlich gemacht werden. Die EU arbeitet an einem Gesetz, mit dem auch Uploadfilter für angeblich terroristische Inhalte zur Pflicht werden könnten.

Laut dem Entwurf der EU-Kommission für eine Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte sollen alle Dienste, die Inhalte von Personen hochladen lassen und speichern, um sie Dritten zur Verfügung zu stellen, auf behördliche Anordnung Inhalte binnen einer Stunde löschen. Davon umfasst ist nach dem Kommissionsentwurf jeder Blog mit Kommentarfunktion. Als „terroristisch“ bezeichnet der Entwurf mit der Formulierung „technische Anleitungen oder Methoden für das Begehen terroristischer Straftaten“ auch Berichterstattung von Journalisten und Journalistinnen oder Menschenrechtsorganisationen. Ebenfalls betroffen wäre ein Aufruf zum „Kapern von Luft- und Wasserfahrzeugen oder von anderen öffentlichen Verkehrsmitteln oder Gütertransportmitteln mit dem Ziel, öffentliche Stellen oder eine internationale Organisation rechtswidrig zu einem Tun oder Unterlassen zu zwingen“ – damit könnten in Zukunft auch Aufrufe zu zivilem Ungehorsam entfernt werden. Außerdem sollen die Plattformen zu „proaktiven Maßnahmen“ verpflichtet werden können, um im Vorhinein zu verhindern, dass bestimmte Inhalte auf ihren Diensten verbreitet werden. Dahinter verbergen sich Uploadfilter. Die Verordnung enthält eine ganze Reihe von Ansatzpunkten, die von nationalen Behörden zur Unterdrückung politisch missliebiger Inhalte verwendet werden können. Ganz besonders mangelt es an adäquaten Rechtsschutzmöglichkeiten für die Personen, deren hochgeladener Inhalt blockiert werden soll.

Im Februar haben wir einen offenen Brief initiiert, in dem wir gemeinsam mit weiteren Organisationen die deutschen Abgeordneten im zuständigen Ausschuss für bürgerliche Freiheiten des EU-Parlaments vor dem Vorschlag gewarnt haben.

Das Parlament hat Anfang April 2019 über seinen Standpunkt abgestimmt und den Entwurf entschärft: Verpflichtende Uploadfilter wurden gestrichen, Ausnahmen für Journalismus hinzugefügt – und es soll nicht jede nationale Behörde EU-weit sperren dürfen. Geblieben ist aber die einstündige Löschfrist, die für viele Plattformbetreibende existenzbedrohend sein kann.

Parlament, Kommission und Rat müssen nun im Trilogverfahren einen Kompromiss finden, der wahrscheinlich irgendwo zwischen den beiden Entwürfen liegen wird.

Wir haben auf dem Netzpolitischen Abend und auf der re:publica informiert, warum es sich nicht um ein adäquates Mittel zur Eindämmung von Gewalt handelt, sondern um ein gefährliches Instrument, mit dem politische Opposition medial klein gehalten werden kann. Mit Gastauftritten und -beiträgen in Podcasts und Zeitschriften haben wir ein breiteres Publikum auf die Verordnung aufmerksam gemacht.
Video: Terrorfilter?! Netzpolitischer Abend
https://www.youtube.com/watch?v=Sd6ndS5WUhg&feature=youtu.be

Video:Digiges erläutert die Terrorfilter-Verordung auf der re:publica 2019
https://www.youtube.com/watch?v=ySlx0vI3AIA

Digiges zu Gast im Netzpolitik-Podcast: Was heißt hier eigentlich Terrorpropaganda?

Hier klicken, um den Inhalt von netzpolitik.org anzuzeigen

Gastartikel c‘t 14/2019: Schutz befohlen
https://www.heise.de/select/ct/2019/14/1562056403037325

Pressemitteilung vom 17.10.2019: Verordnung gegen Terror-Inhalte – Die nächsten Uploadfilter kommen
https://digitalegesellschaft.de/2019/10/pressemitteilung-verordnung-gegen-terror-inhalte-die-naechsten-uploadfilter-kommen/

Ausführliche Erläuterung der Entwürfe von Kommission und Rat
https://digitalegesellschaft.de/2019/04/terror-content-regulation-die-vorschlaege-von-kommission-und-libe-ausschuss-im-ueberblick/

4. E-Evidence-Verordnung

Die geplante Verordnung über den grenzüberschreitenden Zugriff auf elektronische Beweismittel (E-Evidence-Verordnung) soll den Staaten ermöglichen, in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren Provider über Landesgrenzen hinweg zur Herausgabe von Daten zu zwingen. Zum Beispiel müssten E-Mail-Dienste und Messenger Verbindungsdaten oder gar die Inhalte von Nachrichten herausgeben. Dabei ist nicht erforderlich, dass die Tat, wegen der ermittelt wird, in dem Staat, in dem der Provider sitzt oder in dem der Beschuldigte lebt, eine Straftat ist. Provider in Deutschland könnten also zum Beispiel gezwungen werden, Daten im Rahmen eines Strafverfahrens nach maltesischem Abtreibungsrecht herauszugeben.

Nachdem Kommission und Rat ihren jeweiligen Standpunkt gefasst haben, wird die geplante Verordnung im Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments verhandelt.

Wir haben einen Offenen Brief an Abgeordnete im EU-Parlament initiiert, in dem wir gemeinsam mit 12 weiteren Organisationen vor der E-Evidence-Verordnung warnen:
Offener Brief an die deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments: Kein Grenzüberschreitender Direktzugriff auf persönliche Daten durch die E-Evidence-Verordnung!
https://digitalegesellschaft.de/2019/10/offener-brief-an-die-deutschen-abgeordneten-des-europaeischen-parlaments-kein-grenzueberschreitender-direktzugriff-auf-persoenliche-daten-durch-die-e-evidence-verordnung/

Pressemitteilung: Kein grenzüberschreitender Direktzugriff auf Daten – 13 Organisationen warnen in offenem Brief vor E-Evidence-Verordnung
https://digitalegesellschaft.de/2019/10/pressemitteilung-kein-grenzueberschreitender-direktzugriff-auf-daten-13-organisationen-warnen-in-offenem-brief-vor-e-evidence-verordnung/

Auf der Konferenz ‚Das ist Netzpolitik!‘ und auf dem 36. Chaos Communication Congress haben wir über die geplante Verordnung und ihre Hindergründe informiert.
Video: E-Evidence: Grenzüberschreitender Datenzugriff für die Strafverfolgung, Das ist Netzpolitik (13.09.2019)
https://media.ccc.de/v/15np-7-e_evidence_grenzueberschreitender_datenzugriff_fuer_die_strafverfolgung

Video:Die Zukunft grenzüberschreitenden Datenzugriffs und politischer Verfolgung, 36c3 (28.12.2019)
https://media.ccc.de/v/36c3-10762-die_zukunft_grenzuberschreitenden_datenzugriffs_und_politischer_verfolgung

Anfang November 2019 wurde der Berichtsentwurf der Verhandlungsführerin Birgit Sippel veröffentlicht. Wir haben uns ausführlich mit dem Berichtsentwurf auseinandergesetzt: Grenzüberschreitender Datenzugriff: Unsere Analyse zum Berichtsentwurf
https://digitalegesellschaft.de/2019/11/grenzueberschreitender-datenzugriff-unsere-analyse-zum-berichtsentwurf/

Pressemitteilung: E-Evidence: Berichtsentwurf im Ausschuss versucht zu retten, was nicht zu retten ist
https://digitalegesellschaft.de/2019/11/pressemitteilung-e-evidence-berichtsentwurf-im-ausschuss-versucht-zu-retten-was-nicht-zu-retten-ist/

5. NetzDG & mehr

2017 wurde das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verabschiedet, das Soziale Netzwerke zum Löschen von „offensichtlich“ rechtswidrigen Inhalten verpflichtet und damit Social-Media-Anbieter zu Hilfssheriffs macht. Die betroffenen Unternehmen müssen komplexe juristische Prüfungen unter gesetzlich verordnetem Zeitdruck durchführen. Da unklar bleibt, wann ein Inhalt „offensichtlich“ rechtswidrig ist, besteht ein Anreiz für die Anbieter, sich im Zweifel für die Löschung zu entscheiden.

In einem breiten Bündnis haben wir uns gegen das NetzDG engagiert (https://deklaration-fuer-meinungsfreiheit.de/ ) und seither die Veröffentlichung der Löschberichte kritisch begleitet (https://digitalegesellschaft.de/2018/07/das-netzwerkdurchsetzungsgesetz-netzdg-gefaehrdet-die-meinungsfreiheit/ ).

Unter dem Eindruck der rassistischen und antisemitischen Anschläge 2019, vor allem des Attentats in Halle, sollen diese Regeln ausgedehnt werden. Das BMJV hat im Herbst 2019 zwei Gesetzesentwürfe vorgelegt, zum Teil zur Verschärfung des NetzDG, aber auch zur Ausweitung von Strafvorschriften und Datenherausgabepflichten.

Der erste Entwurf wurde bereits vom Kabinett bestätigt. Er sieht eine ganze Reihe weitgehender Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung und Strafverschärfungen vor:

• Pflicht von Telemedienanbietern zur Passwortherausgabe
• Pflicht sozialer Netzwerke, rechtswidrige Inhalte proaktiv mit IP-Adresse und Portnummer an das BKA zu melden
• Vorverlagerung von Straftatbeständen

Ein zweiter Entwurf soll einerseits ein Gegenvorstellungsverfahren in das NetzDG einfügen. Das begrüßen wir grundsätzlich, um dem Anreiz für Unternehmen, sich im Zweifel für die Löschung zu entscheiden, etwas entgegen zu setzen. Andererseits finden sich problematische Punkte in dem Entwurf:

• Pflicht sozialer Netzwerke, über Gruppen von Tätern und Opfern zu berichten. Dabei ist nicht klar, was mit „Gruppen“ gemeint ist (z.B. Frauen, Transpersonen, Jüdinnen und Juden, Sozialdemokraten, Rechtsextreme oder People of Colour) und anhand welcher, womöglich sensiblen persönlichen Daten die Netzwerke die Gruppenzugehörigkeit feststellen sollen.
• Pflicht sozialer Netzwerke, über den Einsatz automatisierter Inhaltserkennung zu berichten. Es muss sichergestellt werden, dass eine solche Bestimmung nicht als Ermutigung verstanden wird, automatisierte Filter für illegale Inhalte zu verwenden, denn solche Methoden benachteiligen nachweislich marginalisierte Gruppen und haben eine hohe Fehlerquote.

Gemeinsam mit 12 weiteren Organisationen haben wir uns in einem offenen Brief an Bundesjustizministerin Christine Lambrecht gewandt, um auf die Gefahren dieser Vorschläge aufmerksam zu machen:
https://digitalegesellschaft.de/2020/02/offener-brief-zu-den-referentenentwuerfen-gesetz-zur-aenderung-des-netzwerkdurchsetzungsgesetzes-und-gesetz-zur-bekaempfung-des-rechtsextremismus-und-der-hasskriminalitaet/

6. #StopSpyingOnUs

6.1. Beschwerden gegen verhaltensbasierte Onlinewerbung

Fast alle Websites, die Werbung schalten, nehmen am sogenannten Real-Time-Bidding teil. Es handelt sich um die Echtzeit-Versteigerung der Werbeplätze. Die beiden meistverwendeten Systeme sind OpenRTB vom Interactive Advertising Bureau und „Authorized Buyers“ von Googles.

Dabei werden die IP-Adresse, Bildschirmauflösung, der verwendete Browser und weitere Informationen über die Nutzerin oder den Nutzer, die sich in der Summe als Identifier verwenden lassen, an eine Vielzahl von Unternehmen weitergegeben, die ein Gebot auf den Werbeplatz abgeben können. Beim nächsten Website-Aufruf wiederum werden Nutzende „wiedererkannt“. So können Menschen auf Scroll und Klick beim Surfen verfolgt werden. Einmal in diesem System gelandet, hat die betroffene Person keinerlei Kontrolle darüber, an wen die Daten weitergegeben oder vielleicht verkauft werden.
Am 04. Juni 2019 haben wir gemeinsam mit Digitalcourage e.V., dem Netzwerk Datenschutzexpertise und dem Datenschutzverband Deutschland e.V. eine Beschwerde bei den Landesdatenschutzbehörden gegen diese Form der verhaltensbasierten Online-Werbung eingereicht.

Die Aktion ist Teil einer europaweiten Beschwerdewelle, angeführt von Civil Liberties Union for Europe. Es wurden in 11 Ländern Beschwerden eingereicht.
Beschwerde gegen DSGVO-widrige verhaltensbasierte Werbung
https://digitalegesellschaft.de/2019/06/beschwerde-gegen-dsgvo-widrige-verhaltensbasierte-werbung/

#StopSpyingOnUs: Bürgerrechtsorganisationen reichen in 9 Ländern Beschwerden gegen rechtswidrige Online-Werbung ein
https://digitalegesellschaft.de/2019/06/stopspyingonus-buergerrechtsorganisationen-reichen-in-9-laendern-beschwerden-gegen-rechtswidrige-online-werbung-ein/

Die Oktoberausgabe 2019 der Datenschutz Nachrichten (DANA) widmet sich ausführlich dem Thema. Unter anderem erklärt die DigiGes in einem Gastartikel, warum die Organisationen Verhaltenskodizes für Online-Werbung fordern.
https://www.datenschutzverein.de/wp-content/uploads/2019/09/DANA_19_3_Sonderheft_Real_Time_Bidding.pdf

6.2. Protest gegen illegale Online-Werbemethoden durch Apps

Elf Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen in sieben EU-Ländern haben die Datenschutzbehörden in ihren Ländern aufgefordert, Verstöße gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch Smartphone-Apps wie z. B. Grindr, Tinder und OkCupid zu untersuchen. Ohne wirksame Einwilligung der Nutzenden werden von Apps hochsensible Daten erhoben und für Werbezwecke genutzt.

Brief an die Datenschutzbehörden: Die Industrie für digitale Werbung verletzt die Privatsphäre der Verbraucher
https://digitalegesellschaft.de/2020/03/die-industrie-fuer-digitale-werbung-verletzt-die-privatsphaere-der-verbraucher/

Europäische Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen warnen vor illegalen Online-Werbemethoden durch Apps
https://digitalegesellschaft.de/2020/03/europaeische-menschenrechts-und-digitalrechtsorganisationen-warnen-vor-illegalen-online-werbemethoden-durch-apps/

7. Stellungnahme zu Interoperabilität von Messengerdiensten

Im Rahmen einer Konsultation des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Digitale Gesellschaft eine Stellungnahme zum Thema Interoperabilität bei sozialen Netzwerken erstellt. In dieser rät die DigiGes von einer Interoperabilitätsverpflichtung für soziale Netzwerke ab. Eine solche Pflicht birgt für Nutzerinnen und Nutzer zu viele Unwägbarkeiten, vor allem beim Datenschutz und bei der Verschlüsselung. Angesichts der offenen Fragen empfehlen wir die Förderung einer quelloffenen und dezentralen Dienstelandschaft durch öffentliche Förderprogramme und die Durchsetzung bestehender Regeln, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung.

Stellungnahme der Digitalen Gesellschaft e. V. zur Konsultation des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zu Interoperabilität und Datenportabilität bei sozialen Netzwerken
https://digitalegesellschaft.de/2019/05/stellungnahme-der-digitalen-gesellschaft-e-v-zur-konsultation-des-bundesministeriums-der-justiz-und-fuer-verbraucherschutz-zu-interoperabilitaet-und-datenportabilitaet-bei-sozialen-netzwerken/

Pressemitteilung: Digitale Gesellschaft e.V. empfiehlt Förderung dezentraler und quelloffener Dienste statt Interoperabilitätspflicht sozialer Netzwerke
https://digitalegesellschaft.de/2019/05/pressemitteilung-digitale-gesellschaft-e-v-empfiehlt-foerderung-dezentraler-und-quelloffener-dienste-statt-interoperabilitaetspflicht-sozialer-netzwerke/

8. Geförderte Projekte

8.1. Institutionalisierung des gesellschaftlichen Dialogs – ein Projekt des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnologie

Für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) organisierten wir gemeinsam mit dem nexus Institut das Projekt „Institutionalisierung des gesellschaftlichen Dialogs“. Im vorangehenden Projekt „Smart und sicher im Netz“ (2016-2017) hatten wir zunächst durch Recherche sowie Interviews und Arbeitstreffen mit Expertinnen und Experten („Denkwerkstätten“) zentrale Handlungsbedarfe aus Verbrauchersicht und Perspektive der Zivilgesellschaft ermittelt. Eines der Hauptziele in 2019 war die Institutionalisierung des Dialogs aller Akteure, insbesondere unter Einbindung der Zivilgesellschaft und des Verbraucherschutzes.

Eine Denkwerkstatt im April 2018 bot die Grundlage für weitere vertiefende Workshops im Juni und September 2018. Grundlegend für die Zusammenarbeit ist ein Multi-Stakeholder-Ansatz, bei dem Vertreter und Vertreterinnen aus Staat, Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur & Medien und besonders der organisierten Zivilgesellschaft an Fragestellungen gemeinsam arbeiten. Erste Ergebnisse konnten auf der Denkwerkstatt im Februar 2019 vorgestellt und diskutiert werden. Der partizipative Ansatz soll den Akteurinnen und Akteuren die Möglichkeit geben, die Form der Institutionalisierung ihres Dialogs selbst zu gestalten und in weiteren Schritten zu verstetigen.

Im weiteren Verlauf haben 15 Expertinnen und Experten in einer Kerngruppe im Rahmen verschiedener Workshops und Arbeitstreffen von Sommer 2018 bis November 2019 ergebnisorientiert an drei Themenstellungen gearbeitet:

• Institutionalisierung des gesellschaftlichen Dialogs
Der vom BSI initiierte Multistakeholder-Dialog soll in Zukunft vertieft und verstetigt werden. Hierzu wurde ein Modell entwickelt, das diese Zusammenarbeit über mehrere Jahre ermöglichen soll.

• Mapping zivilgesellschaftlicher Akteure
Eine Übersicht über zivilgesellschaftliche Akteure im Feld Cyber-Sicherheit, ihre wesentlichen Aktivitäten, Zielsetzungen und Vernetzungsstrukturen, wurde geplant und erstellt.

• Vernetzungstag zum Thema Wissensvermittlung
Zur Vernetzung von Akteuren im Bereich Wissensvermittlung und Cyber-Sicherheit wurde ein Vernetzungstag (9. September 2019) organisiert. Dieser diente dem Informationsaustauch und der Anregung von Diskussionen durch Inputs. Dabei wurde deutlich, welcher Bedarf an Informationsmaterialien besteht.

Die Ergebnisse des Projekts „Institutionalisierung des gesellschaftlichen Dialogs“ konnten wir am 28. November 2019 in einer Abschlussveranstaltung im Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Bonn vorstellen. Dieser gesellschaftliche Dialog trifft auch im BSI auf zunehmendes Interesse und wird fortgeführt werden.

Eine Verlängerung des Projekts bis Ende Dezember 2019 ermöglichte es mit 17 potentiellen Stakeholdern vertiefte Interviews zu Erwartungen und Bedürfnissen zu führen und somit das Projekt und seine Anliegen bekannt zu machen.

Projektseite des BSI: https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/DigitaleGesellschaft/Digitale_Gesellschaft/IdgD/IdgD_node.html;jsessionid=EB6AF4A0F4C9863CC11DB594ED3B3A13.1_cid360

Projektseite: https://www.denkwerkstatt-cybersicherheit.de

Denkwerkstatt: https://www.bsi.bund.de/DE/Presse/Kurzmeldungen/Meldungen/Denkwerkstatt-sichere-Informationsgesellschaft-050319.html;jsessionid=54DAEFC6EE9A95FB5250342DC58BB733.2_cid3

Vernetzungstag: https://www.denkwerkstatt-cybersicherheit.de/projekte/vernetzungstag/

Abschlussveranstaltung im BSI: https://www.bsi.bund.de/DE/Presse/Kurzmeldungen/Meldungen/gesellschaftlicher_Dialog_191202.html

8.2. Medienkompetenzbildung an Berliner Schulen: Sicher und bewusst im Netz

Wir informieren Kinder und Jugendliche seit August 2014 über Fragen des sicheren Umgangs mit dem Internet. Das Projekt wird mit Mitteln des Programms „Soziale Stadt“ (Berlin) im Quartiersmanagement Gebiet Pankstraße (Berlin-Wedding) gefördert. Nach verschiedenen Workshop-Angeboten in Jugend- und Freizeiteinrichtungen haben wir 2018 damit begonnen, an der Albert-Gutzmann-Schule im Stadtteil Wedding mehrere Unterrichtseinheiten anzubieten. Mit den Schülern und Schülerinnen der fünften und sechsten Klassen konnten wir in sieben bis acht doppelstündigen Einheiten Fragen des Umgangs mit Smartphone und Internet besprechen. Über unsere Erfahrungen berichten wir auf unserer Projektseite: https://dein-netz.org/

Es ist wichtig, Kinder und Jugendliche frühzeitig auf die Fragen des Datenschutzes und der Privatsphäre aufmerksam zu machen sowie sie für eine angemessene, verantwortungs- und rücksichtsvolle Kommunikation im digitalen Raum zu sensibilisieren. Es geht darum, bei den Kindern und Jugendlichen ein Verständnis für die möglichen Probleme zu erreichen, so dass sie letztlich selbstständig Probleme erkennen können und diesen angemessen begegnen lernen.

Selbstverständlich fällt es den Kindern und Jugendlichen eher schwer, die abstrakten Zusammenhänge nachzuvollziehen und deren Bedeutung zu erfassen. Erzählungen, Filme und Schaubilder erleichtern den Zugang zu Fragestellungen, zu erledigende Aufgabestellungen können für nachhaltiges Erinnern sorgen.

Da es wichtig ist, die Themen frühzeitig aufzugreifen, aber auch im Alltag immer wieder zu thematisieren, haben wir im Sommer 2019 die Arbeitsmaterialien allen Lehrenden online zur Verfügung gestellt. Auch wenn die Ausstattung mit neuen Technologien trotz Digitalpakt oft mangelhaft ist, erscheint es uns wichtig, dass in den Schulen im Alltag kompetent Fragen zum sicheren und bewussten Umgang mit dem Internet aufgegriffen werden. Wir haben zu den jeweiligen Einheiten ein Konzept erstellt und greifen auch auf Materialien zurück, die im Internet zugänglich sind. Insbesondere danken wir dem Projekt „Chaos macht Schule“, auf dessen Anregungen wir zurückgegriffen haben.
https://digitalegesellschaft.de/mitmachen/sicherundbewusstimnetz/

Der Medienkompetenz-Experte Benjamin Schlüter hat die workshops für uns organisiert und auch auf einem Netzpolitischen Abend über die Erfahrungen berichtet.
https://www.youtube.com/watch?v=nExJmzovkag&feature=youtu.be

9. Wissensaustausch und Vernetzung: Netzpolitische Abende

Auch im Jahr 2019 haben wir an jedem ersten Dienstag im Monat netzpolitisch Interessierte und Aktive im Berliner Hacker Space und Veranstaltungsort c-base zusammengebracht. In kurzen Vorträgen stellen vor allem Vertreterinnen und Vertreter von Digital- und Verbraucherschutz-Organisationen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und ehrenamtlich Engagierte, Themen, Projekte und Kampagnen vor.

Die netzpolitischen Abende dienen dem Wissensaustausch und der Vernetzung vor Ort. Die Vorträge werden live übertragen und später auf unserem Youtube-Kanal öffentlich zur Verfügung gestellt. Über die Jahre ist so ein umfangreiches, frei verfügbares Wissensarchiv zu Themen rund um Internet und Digitalisierung aus Grundrechts- und Verbrauchersicht entstanden.
Netzpolitischer Abend auf der Webseite der Digitalen Gesellschaft:
https://digitalegesellschaft.de/category/npa/

Youtube-Seite der DigiGes:
https://www.youtube.com/user/digitalegesellschaft/featured

Auf einem „Netzpolitischen Abend Spezial“ zum Thema „Digitalpolitik der Europäischen Union“ haben wir uns mit der europäischen Digitalpolitik auseinandergesetzt. Anlässlich der Wahl zum Europäischen Parlament konnten die netzpolitischen Agenden von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, der Linken und der Piratenpartei in einer Podiumsdiskussion mit Parteivertreterinnen und Parteivertretern erörtert werden.

10. Beteiligung am Bündnis Unteilbar

Bereits 2018 hatten wir das Bündnis „Unteilbar“ und die Bündniserklärung als Erstunterzeichner unterstützt. In diesem Jahr haben wir in diesem Bündnis zur Demonstration im August in Dresden aufgerufen. 40.000 Menschen haben am 24. August 2019 die Straßen Dresdens mit Solidarität gefüllt. Das war ein Zeichen, dass sich viele Menschen gemeinsam nicht nur gegen den Rechtsruck stellen, sondern für eine andere, eine offene und freie Gesellschaft kämpfen, in der Menschen mit verschiedenen Religionen, Herkünften und Geschlechtern gleichberechtigt zusammenleben und in der Armut, Ungerechtigkeit und Diskriminierung der Vergangenheit angehören! Gut, dass dieses Zeichen im Osten, speziell in Sachsen möglich war. Die große Mehrheit der Teilnehmenden kam aus Dresden und dem Umland.

11. Überarbeitung unserer Webseite

Im Sommer 2019 haben wir mit einem Relaunch unserer Webseite begonnen. Eines unserer Mitglieder, Malte Reißig, hat dies ehrenamtlich in die Hand genommen. Herzlichen Dank! Wir sind froh, dass die Seite nun endlich zeitgemäß ist, auch wenn noch einiges zu tun bleibt. Anregungen und Hinweise sind immer willkommen!
https://digitalegesellschaft.de/

Unterstütze uns!

Liebe Freunde und Freundinnen der Digitalen Gesellschaft,

Engagement kostet viel Zeit und auch Geld. In diesem Jahr haben wir im Kontext ganz unterschiedlicher Themen für eine zeitgemäße Netzpolitik und für Bürgerrechte gestritten.
Für unsere Arbeit sind wir auf Spenden angewiesen. Nur so können wir die vielen Kampagnen stemmen, unsere Meinung professionell in die Parlamente tragen und für unsere Ziele streiten. Damit wir auch in den kommenden Jahren die digitalen Grund- und Verbraucherrechte verteidigen können, brauchen wir eure Unterstützung.

Deshalb am Anfang wie auch zum Schluss die Aufforderung: Werde / werden Sie Fördermitglied oder unterstützen Sie uns mit einer Spende.
Um uns zu helfen, könnt ihr Fördermitglied werden. Fördermitglieder leisten einen wesentlichen Beitrag, dass wir noch besser gegen Industrielobby-Interessen und für mehr Bürgerrechte eintreten können. Übrigens: Ab einem Spendenbetrag von 5 Euro pro Monat gibt es einen schicken Digiges-Stoffbeutel , ab 10 Euro schon ein Digiges-T-Shirt in der gewünschten Größe als Willkommensgeschenk. Hier könnt ihr Fördermitglied werden: https://digitalegesellschaft.de/foerdermitglied/

Wir freuen uns aber auch über klassische Spenden. Dafür gibt im Moment zwei Möglichkeiten: Einerseits per Banküberweisung, und sehr viel einfacher über unser Spendenformular: https://digitalegesellschaft.de/spenden/

Unsere Kontodaten sind:
Digitale Gesellschaft e.V.
IBAN: DE88430609671125012800
BIC: GENODEM1GLS (44789 Bochum)

Spenden sind ebenfalls über betterplace möglich:
https://www.betterplace.org/de/projects/19435-spende-fur-menschenrechts-und-verbraucherfreundliche-netzpolitik

Alle wichtigen Infos, etwa wie ihr Spenden steuerlich absetzen könnt, findet ihr hier.
https://digitalegesellschaft.de/unterstuetzen/spenden-faq/

Wir freuen uns auf eure Unterstützung.
Eure Digiges

Tätigkeitsbericht2019

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V.i.S.d.P.: Elke Steven, Digitale Gesellschaft e.V., Groninger Str. 7, 13347 Berlin

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