Unsere aktuellen Beiträge zum Thema

Stellungnahme zum deutschen Gesetz zur Durchführung von TERREG

Vor einem Jahr wurde von der Europäischen Union gegen den Widerstand zahlreicher zivilgesellschaftlicher Gruppen die [...]

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Offener Brief an die Mitglieder des Europäischen Parlaments – TERREG

Die Abstimmung für die „Verordnung zur Bekämpfung der Verbreitung von terroristischen Online-Inhalten“ im EU-Parlament steht [...]

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Pressemitteilung: Digitale Zivilgesellschaft warnt vor Grundrechtseinschränkungen durch EU-Verordnung gegen Terrorpropaganda

Die Verhandlungen über die Verordnung über terroristische Online-Inhalte (TERREG-Verordnung) neigen sich dem Ende entgegen und [...]

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Gemeinsamer Offener Brief zur EU-Verordnung gegen Terrorpropaganda

Offener Brief als pdf-Datei An die Vertreterinnen und Vertreter der deutschen Ratspräsidentschaft Sehr geehrte Damen [...]

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Digitale Gesellschaft warnt vor Uploadfiltern in der EU-Verordnung gegen Terror-Propaganda

Aufgrund des aktuellen Vorschlags der deutschen Präsidentschaft zur Verordnung über terroristische Online-Inhalte vom 29. September [...]

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Keine Uploadfilter: Offener Brief zur EU-Verordnung gegen Terror-Propaganda

Offener Brief als pdf-Datei Sehr geehrte Frau Pamela Mueller-Niese, Sehr geehrter Herr Holger Sperlich, Aufgrund [...]

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Pressemitteilung: Offener Brief: Keine Uploadfilter gegen Terror

In einem offenen Brief hat die Digitale Gesellschaft e.V. gemeinsam mit European Digital Rights (EDRi) [...]

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Offener Brief: Keine Uploadfilter gegen Terror

Am 27. März 2020 haben European Digital Rights (EDRi) und 12 seiner Mitgliedsorganisationen einen offenen [...]

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Hintergrundinformationen

Online-Beiträge, die im Zusammenhang mit Anschlägen und als terroristisch eingestuften Gruppen stehen, sollen in Zukunft aus dem Netz verbannt werden – so will es eine geplante EU-Verordnung.

Was plant die EU?

Laut dem Entwurf der EU-Kommission für eine Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte sollen alle Dienste, die Inhalte von Personen hochladen lassen und sie speichern, um sie Dritten zur Verfügung zu stellen, auf behördliche Anordnung Inhalte binnen einer Stunde löschen. Davon umfasst ist nach dem Kommissionsentwurf jeder Blog mit Kommentarfunktion. Als „terroristisch“ bezeichnet der Entwurf mit der Formulierung „technische Anleitungen oder Methoden für das Begehen terroristischer Straftaten“ auch Berichterstattung von Journalist*innen oder Menschenrechtsorganisationen. Ebenfalls betroffen wäre ein Aufruf zum „Kapern von Luft- und Wasserfahrzeugen oder von anderen öffentlichen Verkehrsmitteln oder Gütertransportmitteln mit dem Ziel, öffentliche Stellen oder eine internationale Organisation rechtswidrig zu einem Tun oder Unterlassen zu zwingen“ – damit könnten in Zukunft auch Aufrufe zu zivilem Ungehorsam entfernt werden. Die breite Definition wurde unter anderem in einem gemeinsamen Bericht des UN-Sonderberichterstatters für Meinungsfreiheit, des UN-Sonderberichterstatters für das Recht auf Privatheit und der UN-Sonderberichterstatterin für den Grundrechtsschutz im Anti-Terror-Kampf scharf kritisiert. Sie erinnern die EU-Institutionen sogar daran, dass auch Inhalte, die den Staat angreifen, schockieren oder stören, vom Recht auf freie Meinungsäußerung umfasst sind:

„The Special Rapporteurs wish to emphasize that theright to freedom of expression extends not only to ‘information‘or ‚ideas‘ that are favourably received or regarded asinoffensive or as a matter of indifference, but also to those thatoffend, shock or disturb the State or any sector of the population.Such are the demands of that pluralism, tolerance and broadmindednesswithout which there is no ‚democratic society‘“.

Neben der Entfernungsanordnung sollen nationale Behörden auch dieMöglichkeit haben, Plattformen zur Einrichtung von Uploadfiltern zuverpflichten. Die Verordnung enthält eine ganze Reihe vonAnsatzpunkten, die von nationalen Behörden zur Unterdrückungpolitisch missliebiger Inhalte verwendet werden können. Ganzbesonders mangelt es an adäquaten Rechtsschutzmöglichkeiten fürdie Personen, deren hochgeladener Inhalt blockiert werden soll. Sokönnte etwa eine polnische Behörde einen Beitrag sperren lassen,der von Deutschland aus auf eine Plattform gestellt wurde. Wollte diehochladende Person sich juristisch dagegen wehren, so müsste sie voreinem polnischen Gericht gegen die Entfernungsanordnung klagen.

Der Stand der Dinge

Das Parlament hat Anfang April über seinen Standpunkt abgestimmt und den Entwurf deutlich entschärft: Verpflichtende Uploadfilter wurden gestrichen, Ausnahmen für Journalismus hinzugefügt – und es soll nicht jede nationale Behörde EU-weit sperren dürfen. Geblieben ist aber die einstündige Löschfrist – für viele Plattformbetreibende existenzbedrohend.

Nun müssen Parlament, Kommission und Rat im sogenannten Trilogverfahren einen Kompromiss finden, der wahrscheinlich irgendwo zwischen den beiden Entwürfen liegen wird.

Die erste Runde der Trilogverhandlungen fand am 17.10.2019 statt. Während das Parlament dabei bleiben will, keine Uploadfilter und keine grenzüberschreitende Löschungsbefugnis aufzunehmen, beharren Kommission und Parlament auf diesen Werkzeugen. In Deutschland ist das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat federführend, das vor der Einführung von Uploadfiltern nicht zurückschreckt.

Doch die Verordnung ist nicht das einzige Problem:

2015 startete die EU-Kommission das EU-Internetforum (Pressemitteilung der Kommission vom 03.20.2015), einen Kooperationsrahmen zwischen der Kommission und Vertretern der Internetwirtschaft. Mittlerweile sind die meisten großen Internetdienstleister beteiligt. Auf deren Initiative wird seit 2016 an einer Datenbank gearbeitet, die von den Unternehmen gemeinschaftlich mit Fingerprints als terroristisch klassifizierter Inhalte gefüttert wird, (Pressemitteilung der Kommission vom 06.12.2017). Welche Inhalte darin gespeichert sind, ist für Unbeteiligte nicht einzusehen. Eine solche intransparente, von großen Konzernen auf Beitreiben der EU-Kommission aufgebaute und unterhaltene Datenbank muss dringend demokratisch kontrolliert werden!

Weitere Informationen:

Pressemitteilung vom 17.10.2019: Verordnung gegen Terror-Inhalte – Die nächsten Uploadfilter kommen

Ausführliche Erläuterung der Entwürfe von Kommission und Rat

Video:Digiges erläutert die Terrorfilter-Verordung auf der re:publica 2019

Digigeszu Gast im Netzpolitik-Podcast: Was heißt hier eigentlichTerrorpropaganda?

Was könnt ihr tun?

  • Spread theword! Vielen Menschen ist noch nicht bekannt, dass sich hinter demnachvollziehbaren Ansatz, terroristische Inhalte online einzudämmen,große Gefahren für die Meinungsfreiheit verbergen!
  • Protestiertonline und offline! In den bevorstehenden Trilogverhandlungenbraucht es öffentlichen Druck, damit Grundrechte gewahrt bleiben.
  • Unterstütztdie Digitale Gesellschaft mit einer Spendeoder werdet Fördermitglied,damit wir weiterhin für eure Meinungsfreiheit kämpfen können!

 

Video vom 80. Netzpolitischen Abend:

https://www.youtube.com/watch?v=Sd6ndS5WUhg;feature=emb_title