Im Rahmen einer Konsultation des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Digitale Gesellschaft e.V. eine Stellungnahme zum Thema Interoperabilität bei sozialen Netzwerken abgegeben. In dieser rät die Digitale Gesellschaft von einer Interoperabilitätsverpflichtung für soziale Netzwerke ab: „Eine mögliche Interoperabilitätsverpflichtung für soziale Netzwerke birgt für Nutzerinnen und Nutzer einfach zu viele Unwägbarkeiten, vor allem beim Datenschutz und bei der Verschlüsselung“, sagt Elisabeth Niekrenz, politische Referentin der Digitalen Gesellschaft.

Laut Koalitionsvertrag sollen Interoperabilität und Datenportabilität bei Plattformen gestärkt werden, um Datenschutz und Innovationen voranzutreiben. Katarina Barley hat als Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz mehrfach öffentlich die Interoperabilität von Messenger-Diensten gefordert.

Interoperabilität soll gewährleisten, dass Nutzende unterschiedlicher Dienste miteinander kommunizieren können. So sollen Netzwerkeffekte und die damit zusammenhängenden Probleme reduziert werden. Hierzu gehört der starke Anreiz, diejenigen Dienste zu nutzen, die von den meisten genutzt werden.

Die Digitale Gesellschaft e.V. befürwortet Interoperabilität als Ziel der Technikgestaltung. Jedoch wirft die Forderung nach Interoperabilität sozialer Netzwerke eine Reihe von Unwägbarkeiten für die Rechte der Nutzenden auf. Insbesondere könnte eine Interoperabilitätsverpflichtung für bestehende Dienste den Datenschutz und die Verschlüsselung schwächen, da die Dienste sich hier auf den kleinsten gemeinsamen Nenner bei Standards einigen müssten. Aus regulatorischer Sicht ist zudem unklar, welche Dienste von einer möglichen Verpflichtung zur Interoperabilität betroffen sein sollten: Die Klassifizierung und Abgrenzung von Diensten wie sozialen Netzwerken und Messengern ist schwierig und birgt die Gefahr unbeabsichtigter regulatorischer Folgen

„Angesichts dieser offenen Fragen empfehlen wir die Förderung einer quelloffenen und dezentralen Dienstelandschaft durch öffentliche Förderprogramme und die Durchsetzung bestehender Regeln, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung“, sagt Elisabeth Niekrenz. „Gegenüber einer umfassenden gesetzlichen Verpflichtung zu Interoperabilität ziehen wir diese Lösungsansätze derzeit vor.“ Die Stärkung quelloffener und – wo sinnvoll – auch interoperabler Alternativen zu den dominanten Diensten bietet die Chance, langfristig zu einer pluraleren Dienstelandschaft zu gelangen. „Die damit einhergehende Dezentralisierung der Datenhaltung und Vielfalt der Dienste und Anwendungen ist sowohl aus Sicht der Nutzenden als auch in Sachen Innovation vielversprechend, erläutert Elisabeth Niekrenz.

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Die vollständige Stellungnahme ist hier zu finden.

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