„Das EU-Parlament setzt sich mit seinem Votum über die berechtigten Bedenken der europäischen Bevölkerung gegen TTIP hinweg. Die vorgebliche Ablehnung der überstaatlichen Schiedsgerichte ist nicht mehr als ein rechtsstaatlicher Etikettenschwindel. Auch ein klares Verbot von Verhandlungen über Datenschutz und Urheberrecht fehlt in dem nun beschlossenen Text.“, kritisiert Volker Tripp, politischer Referent des Vereins Digitale Gesellschaft.

Nach einer heftig geführten Debatte am gestrigen Dienstag hat das Plenum des Europäischen Parlaments heute über den Bericht zum geplanten Freihandelsabkommen TTIP abgestimmt. Das Votum hat für die EU-Kommission, welche die Verhandlungen auf europäischer Seite führt, zwar nur empfehlenden Charakter. Das Parlament bringt damit jedoch auch zum Ausdruck, welche Grenzen die Kommission nicht überschreiten darf, um die spätere Zustimmung des Parlaments zum Verhandlungsergebnis nicht zu gefährden. Noch im vergangenen Monat hatte Parlamentspräsident Martin Schulz eine geplante Abstimmung im Plenum aufgrund der hohen Zahl der Änderungsanträge abgesagt und zurück in den Handelsausschuss verwiesen. Dieser wiederum legte den Bericht einschließlich der Änderungsanträge nun erneut dem Plenum zur Beschlussfassung vor.

In zahlreichen wichtigen Punkten verspielte das Parlament leider die Chance, dringend erforderliche Nachbesserungen am ursprünglichen Text des Berichts vorzunehmen. Statt den geplanten überstaatlichen Schiedsgerichten (ISDS) eine klare und nachhaltige Absage zu erteilen, stimmten die Abgeordneten für einen wachsweichen Kompromiss. Das bislang vorgesehene ISDS-System soll demnach durch ein neues Konstrukt zur Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten ersetzt werden. Auch wenn nun davon die Rede ist, diese Variante der Schiedsgerichte mit mehr rechtsstaatlichen Elementen zu versehen, so bleibt es dabei, dass für derartige Streitigkeiten eine Sondergerichtsbarkeit geschaffen werden soll, die sich einer demokratischen Kontrolle entzieht. Auch ändert der Kompromiss nichts an dem Umstand, dass multinationale Konzerne diese Verfahren gegenüber Staaten und ihren Organen als Druckmittel einsetzen können, um unliebsame Gesetzgebung zu verhindern.

Auch bei der regulatorischen Kooperation, in deren Rahmen Gesetzesvorhaben in einem mit Vertretern der EU, der USA und der transatlantischen Wirtschaft besetzten Gremium vorab abgestimmt werden, konnte sich das Parlament nicht zu einem deutlichen Nein durchringen. Ebenso versäumten die Abgeordneten, sich klar gegen die Verhandlung über Datenschutzregeln und geistige Eigentumsrechte auszusprechen. Damit gefährden sie nicht nur bestehende EU-Standards in diesen Bereichen, sondern setzen zugleich den Spielraum des europäischen Gesetzgebers bei den anstehenden Reformen des Datenschutzes und des Urheberrechts aufs Spiel.

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