„Das EU-Parlament hat sich leider eher für ein Reförmchen als für eine Reform des Urheberrechts ausgesprochen. Wir vermissen ein klares Nein zum Geoblocking ebenso wie ein Ja zu Fair Use und einem Recht auf Remix. Ein Urheberrecht, das fit für das digitale Zeitalter ist, sieht anders aus.“, erklärt Alexander Sander, Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft.

Das Plenum des Europäischen Parlaments hat heute über den Evaluationsbericht zur EU-Urheberrechtsrichtlinie (InfoSoc) abgestimmt. Nachdem die Abgeordnete Julia Reda Anfang dieses Jahres einen Berichtsentwurf vorgelegt hatte, waren in der Folge über 500 Änderungsanträge eingegangen. Mit dem Papier spricht das Europäische Parlament Empfehlungen an die EU-Kommission für die anstehende Urheberrechtsreform aus.

Obwohl die Parlamentarier nun den Reformbedarf beim europäischen Urheberrecht betonen, blieben einige sehr gute und wünschenswerte Ansätze – etwa eine Fair-Use-Regelung nach US-amerikanischem Vorbild oder eine Ausweitung des Zitatrechts – leider auf der Strecke. Ein „Recht auf Remix“, wie es der Digitale Gesellschaft e.V. seit Jahren fordert, wird es damit in Europa auch künftig nicht geben. Ebenso fand eine ausdrückliche Absage an die Praktik des Geoblocking, die bis heute die europaweite Verfügbarkeit digitaler Inhalte verhindert, unter den Abgeordneten bedauerlicherweise keine Mehrheit. Beim Leistungsschutzrecht für Presseverleger, das in Deutschland bereits grandios gescheitert ist, sah das Plenum hingegen klarer und lehnte einen befürwortenden Antrag ab. Auch eine Formulierung, die als Empfehlung zur Abschaffung der Panoramafreiheit verstanden werden kann, fiel bei der Abstimmung durch.

Trotz vereinzelter guter Ansätze bleibt das Parlament damit insgesamt viel zu verzagt. Anstatt weitreichende Empfehlungen zu machen, die das vollkommen veraltete EU-Urheberrecht an die Nutzungsgewohnheiten und Herausforderungen des digitalen Zeitalters anpassen, wurde der ursprüngliche Entwurf an vielen Stellen aufgeweicht und verwässert. Es bleibt zu hoffen, dass die Abgeordneten im eigentlichen Gesetzgebungsverfahren mehr Mut zu einer echten, zukunftsfähigen Reform des Urheberrechts aufbringen werden.