„Das Parlament muss die Bedenken der europäischen Bevölkerung ernst nehmen und der Kommission klare Grenzen bei der Verhandlung über das Freihandelsabkommen setzen. Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte dürfen nicht auf dem Altar des transatlantischen Handels geopfert werden. Datenschutz und Urheberrecht haben in TTIP deshalb ebenso wenig verloren wie antidemokratische Sondergerichte oder zwischenstaatliche Rechtssetzungsgremien.“, sagt Volker Tripp, politischer Referent des Vereins Digitale Gesellschaft.

Heute wird der Handelsausschuss im Europäischen Parlament über eine Resolution zum geplanten Freihandelsabkommen TTIP abstimmen. Dabei hat er die Gelegenheit, rote Linien zu definieren, welche die EU-Kommission bei den Verhandlungen mit den USA nicht überschreiten darf, um die Zustimmung des Parlaments nicht aufs Spiel zu setzen. Der Handelsausschuss hatte bereits vor knapp fünf Wochen einen Resolutionsvorschlag beschlossen. Bei der anschließenden Beratung im Plenum wurden jedoch so viele Änderungsanträge gestellt, dass die Abstimmung in den Handelsausschuss zurück verwiesen wurde.

Nachbessern muss der Ausschuss vor allem beim Datenschutz, beim Urheberrecht, bei der regulatorischen Kooperation und bei den überstaatlichen Schiedsgerichten. Die Erlaubnis zur Verhandlung über den Datenschutz sollte aus dem Resolutionstext verschwinden, so dass europäische Datenschutzregeln von TTIP weder berührt noch eingeschränkt werden können. Ebenso muss sich er Ausschuss für ein klares Verbot jeglicher Verhandlungen über das Urheber-, Patent- und Markenrecht entscheiden, um die notwendigen Spielräume für eine Reform durch den EU-Gesetzgeber zu bewahren. Zur Verteidigung demokratischer und rechtsstaatlicher Prinzipien muss die Resolution außerdem eine ausdrückliche und umfassende Absage jeder Art von über- oder nebenstaatlicher Sondergerichtsbarkeit beinhalten. Gleiches gilt für zwischenstaatliche Gremien, mit denen Gesetzesvorhaben im Rahmen der sogenannten regulatorischen Kooperation abgestimmt werden müssen.