Die Terroranschläge von Brüssel und Paris führten uns schmerzlich vor Augen, dass keine noch so engmaschige anlasslose Datensammlung einen wirksamen Schutz vor zu allem entschlossenen Tätern bieten kann. Fast alle Verantwortlichen befanden sich schon im Vorfeld ihrer Verbrechen auf dem Radar der Behörden, und insbesondere Frankreich verfügt bereits seit 2006 über Instrumente wie die Vorratsdatenspeicherung von Kommunikations- und Fluggastdaten sowie die Videoüberwachung öffentlicher Plätze.

Gleichwohl gilt Massenüberachung bei Law-and-Order-Hardlinern und Sicherheitsesoterikern in Parlamenten und Behörden noch immer als Patentlösung gegen politisch oder religiös motivierte Gewalt und schwere Kriminalität. Selbst ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das die anlasslose Bevorratung von Kommunikationsdaten als Verletzung von EU-Grundrechten verwarf, vermochte an dieser hartnäckigen Realitätsverweigerung und dem Bestreben nach mehr Überwachung bislang nichts zu ändern.

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Gerichtshof verhandelt zu PNR-Abkommen mit Kanada
Damit könnte allerdings bald Schluss sein. Am morgigen Dienstag verhandelt der EuGH mündlich über das geplante Fluggastdatenabkommen zwischen der EU und Kanada. Die Übereinkunft sieht vor, bei sämtlichen Flügen zwischen der EU und Kanada bis zu 60 Einzeldaten pro Passagier und Flugbuchung fünf Jahre lang anlasslos und verdachtsunabhängig zu speichern und an staatliche Stellen in Kanada zu übermitteln. Die kanadischen Behörden dürfen diese Datensätze (genannt Passenger Name Record, kurz: PNR) elektronisch auswerten und ohne effektive Kontrolle durch EU-Stellen wiederum an Drittstaaten weitergeben.

Das Europäische Parlament (EP) hatte an der Zulässigkeit des Abkommens so große Zweifel, dass es die Übereinkunft im November 2014 dem EuGH zur Prüfung auf die Vereinbarkeit mit dem EU-Recht vorlegte. Dabei hatte das Parlament nicht nur die Frage nach der einschlägigen Rechtsgrundlage für das Abkommen aufgeworfen, sondern den Gerichtshof auch gezielt um Auskunft über die Vereinbarkeit mit den Grundrechten auf Privatsphäre und den Schutz personenbezogener Daten gebeten. Mit einer Entscheidung des Gerichtshofs wird allgemein noch vor Beginn der parlamentarischen Sommerpause Ende Juli gerechnet.

Erhebliche politische Signalwirkung
Anders als etwa bei der Entscheidung über die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung geht es bei dem Verfahren zum Fluggastdatenabkommen nicht um die Gültigkeit eines bereits in Kraft getretenen Gesetzes. Hier soll der EuGH vielmehr als reiner Gutachter fungieren, der noch vor dem wirksamen Abschluss der Übereinkunft bewertet, ob sie gegen europäische Grundrechte verstößt. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass die EU völkerrechtliche Verbindlichkeiten eingeht, welche im Widerspruch zu den Vorgaben des Europarechts stehen. Kommt der Gerichtshof zu dem Ergebnis, dass das Abkommen das EU-Recht verletzt, so muss entweder das Abkommen oder das EU-Recht entsprechend geändert werden.

Das Gutachten des EuGH wird jedoch nicht nur über Gedeih und Verderb des Fluggastdatenabkommens mit Kanada entscheiden. Selbst wenn es für andere Fluggastdatenspeicherungen keine unmittelbar bindende Wirkung besitzt, so wird es in politischer Hinsicht gleichwohl erhebliche Signalwirkung entfalten. So existieren bereits seit Jahren inhaltlich vergleichbare Abkommen zur Übermittlung von Passagierdaten mit den USA und Australien. Außerdem liegt dem EP aktuell eine Richtlinie für die Einführung eines EU-weiten PNR-Systems zur Verabschiedung vor.

Konkretisierung des Verbots anlassloser Massenüberwachung
All diesen Maßnahmen ist gemein, dass sie anlasslos und verdachtsunabhängig die mehrjährige Speicherung von personenbezogenen Daten vorsehen. Derartigen Programmen zur Bekämpfung des Terrorismus und schwerer Kriminalität hatte der EuGH bereits mit seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten eine klare Absage erteilt. Nach Ansicht des Gerichts verletzte die damals zugrundeliegende Richtlinie gerade deshalb die EU-Grundrechte auf Privatsphäre und den Schutz personenbezogener Daten, weil sie eine zu lange Speicherdauer vorsah und die Speicherung ebenso ausnahms- wie unterschiedslos verlangte. Befürworter der Vollprotokollierung des Reiseverkehrs zogen sich angesichts dieser Rechtsprechung gerne auf das Argument zurück, dass es bei der Fluggastdatenspeicherung ja nicht um die Aufzeichnung von Kommunikationsdaten gehe und die EuGH-Rechtsprechung deshalb nicht einschlägig sei. Das ist zwar offenkundig falsch, geht es doch in beiden Fällen um die anlasslose, verdachtsunabhängige und mehrjährige Speicherung personenbezogener Daten; vor dem Hintergrund terroristischer Anschläge und getrieben von dem Willen, Handlungsstärke zu demonstrieren, gehen viele Politiker den Ausflüchten der Sicherheitsesoteriker gleichwohl auf den Leim.

Daher bleibt zu hoffen, dass der EuGH in seinem Gutachten über das geplante Fluggastdatenabkommen mit Kanada nun das Verbot anlassloser Massenüberwachungen konkretisieren wird. Es muss ein für allemal deutlich werden, dass der Schutz der Grundrechte in der EU oberste Priorität besitzt und nicht durch wirkungslose Placebos zur Bekämpfung des Terrorismus ausgehöhlt werden darf. Auch die Mitglieder des EP müssen sich der Erosion der Grundrechte, wie sie insbesondere von konservativen Law-and-Order-Hardlinern vorangetrieben wird, im Interesse der europäischen Bevölkerung mit aller Kraft entgegenstellen und im Plenum gegen die Richtlinie für ein EU-PNR-System stimmen.

Videoaktion zum Mitmachen: NoPNR
Wer dabei mithelfen möchte, die EU-Parlamentarier von einem klaren Nein zur PNR-Richtlinie zu überzeugen, kann sich immer noch an unserer Videoaktion gegen die Fluggastdatenspeicherung beteiligen. Prominente Unterstützer*innen wie Constanze Kurz und Anna Biselli von netzpolitik.org oder der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar haben bereits Videos beigesteuert und das EU-Parlament aufgefordert, die EU-PNR-Richtlinie zu verhindern. Wir freuen uns über jeden weiteren Beitrag und stehen Euch gerne mit Rat und Tat bei der Erstellung Eurer Videos zur Seite.

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