Anlässlich des heutigen Treffens zwischen der EU-Justizkommissarin Vĕra Jourová und zivilgesellschaftlichen Gruppen in New York haben wir uns gemeinsam mit fast zwei Dutzend weiteren Organisationen in einem offenen Brief an verschiedene Vertreter der EU gewandt und weitreichende Nachbesserungen des sogenannten „Privacy Shield“ gefordert. Die Regelung soll künftig das „Safe Harbor“ Arrangement, welches der Europäische Gerichtshof (EuGH) im vergangenen Oktober aufgehoben hatte, als Rechtsgrundlage für transatlantische Datenflüsse ersetzen. 

Zu den Adressaten des Briefes gehören die Vorsitzende der Artikel 29 Gruppe, der Vorsitzende des EU-Innenausschusses sowie der Ständige Vertreter des Königsreichs Niederlande, welches aktuell die EU-Ratspräsidentschaft innehat. Das EU-Parlament und das Gremium der Datenschutzbeauftragten in der EU, die Artikel 29 Gruppe, müssen jeweils noch unverbindliche Stellungnahmen abgeben, bevor die EU-Kommission dem „Privacy Shield“ wirksam zustimmen kann. Außerdem ist der Artikel 31 Ausschuss, in dem sowohl Vertreter der Mitgliedstaaten als auch der Kommission sitzen, aufgefordert, eine bindende Bewertung abzugeben.

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In dem Schreiben legen wir dezidiert dar, dass das „Privacy Shield“ weder den Vorgaben der „Safe Harbor“ Entscheidung des EuGH noch den Bedingungen, welche die Artikel 29 Gruppe für eine rechtskonforme Vereinbarung aufgestellt hatte, genügt. Zunächst müssten die USA die Überwachungsbefugnisse ihrer Geheimdienste grundlegend reformieren, so dass den massenhaften und faktisch unkontrollierten Zugriffen, Speicherungen und Verarbeitungen von personenbezogenen Daten europäischer Bürgerinnen und Bürger ein Ende bereitet wird. Auch fehlt es der geplanten Stelle des Ombudsmanns, bei dem Verstöße der US-Behörden beim Umgang mit persönlichen Daten geltend gemacht werden können, bislang an Unabhängigkeit und echten Untersuchungsrechten. Nachgebessert werden muss darüber hinaus auch bei den Schutzrechten von Europäerinnen und Europäern im Falle von Datensammlungen durch US-Unternehmen, bei den Rechtsschutzmöglichkeiten und bei Fragen der Transparenz.

Nur wenn es gelingt, diese bestehenden Unzulänglichkeiten zu bereinigen, kann das Privacy Shield künftig als rechtmäßige, vertrauenswürdige und wirksame Grundlage für transatlantische Datenflüsse dienen. Die Unterhändler sind es deshalb den Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen sowohl in der EU als auch in den USA schuldig, die in dem offenen Brief angesprochenen Punkte nachzuverhandeln und eine Lösung im Sinne der Grundrechte zu finden.

Den offenen Brief finden Sie hier im Volltext.

Zum Thema Privacy Shield haben wir übrigens auch in unserer Radiokolumne „In digitaler Gesellschaft“ bei FluxFM schon mehrfach berichtet:

Folge 4: Safe Harbor & Privacy Shield

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Folge 8: Privacy Shield – die Überwachung geht weiter

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