„Mit seinem Schlussantrag hat der Generalanwalt heute eine wichtige Weichenstellung für mehr offene Funknetze in Deutschland und Europa vorgenommen. Die Große Koalition hat bei dieser Gestaltungsaufgabe bislang leider kläglich versagt. Wir hoffen daher, dass der Europäische Gerichtshof nun für Rechtssicherheit beim Betrieb offener WLANs sorgen wird. Die Hürden für eine flächendeckende Bereitstellung drahtloser Netzzugänge müssen endlich fallen.“, erklärt Volker Tripp, politischer Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft.
Heute hat der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), Maciej Szpunar, sein lang erwartetes Schlussplädoyer in dem Verfahren des bayrischen Veranstaltungstechnikers und Freifunkers Tobias McFadden verkündet. Ein Nutzer hatte über ein von McFadden betriebenes offenes Funknetz eine urheberrechtlich geschützte Musikdatei per Filesharing getauscht. Daraufhin war McFadden von dem Rechteinhaber, einem Musikunternehmen, als sogenannter Störer kostenpflichtig abgemahnt worden. Das Landgericht München I, vor dem sich McFadden gegen die Abmahnung zur Wehr gesetzt hatte, legte die Sache schließlich dem EuGH vor. Das Münchener Gericht will erfahren, ob das deutsche Rechtsinstitut der sogenannten „WLAN-Störerhaftung“, das zurzeit maßgeblich auf Vorgaben des Bundesgerichtshofs beruht, mit dem Europarecht vereinbar ist. Der Generalanwalt hat die Aufgabe eines Gerichtsgutachters, der in seinem Schlussantrag den Verfahrensverlauf zusammenfasst und einen Entscheidungsvorschlag unterbreitet. Der EuGH ist an diesen Vorschlag zwar nicht formal gebunden, folgt ihm aber in den meisten Fällen.
Das Votum des Generalanwalts macht zunächst deutlich, dass die E-Commerce-Richtlinie nicht nur große Access-Provider wie Vodafone oder Telekom, sondern auch andere Betreiber von drahtlosen Internetzugängen von der Haftung für Rechtsverletzungen durch Nutzerinnen und Nutzer freistellt. Für solche Betreiber ist es nach Ansicht von Szpunar zudem nicht zumutbar, ihren Zugang mit einem Passwort zu sichern, zu verschlüsseln oder den Datenverkehr zu überwachen. Damit gerät nun auch die Große Koalition unter Druck, deren bisheriger Gesetzentwurf zur Reform der WLAN-Störerhaftung klar im Widerspruch zum Schlussantrag des Generalanwalts steht. Bereits im vergangenen Dezember hatten Sachverständige den Entwurf während einer Anhörung im Wirtschaftsausschuss als schlichtweg unvereinbar mit dem Europarecht kritisiert. Der Digitale Gesellschaft e.V. hatte dagegen schon im Jahr 2012 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der dem heutigen Votum des Generalanwalts entspricht und die WLAN-Störerhaftung bedingungslos abschafft.
Anhörung zu offenem WLAN im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestags:
Danke für den Bericht. Eine Kleinigkeit habt ihr wohl übersehen. Bei dem Kläger handelt es sich um einen bekennenden Piraten. Man kann eigentlich nicht oft genug darauf hinweisen, dass dies Partei und ihre Mitglieder für die informationelle Selbstbestimmung und den freien Zugang zu Informationen steht. Störerhaftung aufzuheben ist dafür eine Voraussetzung.
Vielleicht mögt ihr das noch an geeigneter Stelle integrieren.
Danke.