Langsam kommt Bewegung in die Reform der WLAN-Störerhaftung. Noch bevor der Kabinettsentwurf für das „Zweite Änderungsgesetz zum Telemediengesetz“ (.pdf) den Bundestag erreicht hat, befassen sich Bundesrat und Landesparlamente mit dem Thema offene Netze.
Am 12. November wird im Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung des Hessischen Landtags eine Anhörung zum Thema „Freie WLAN-Hotspots in Hessen“ stattfinden. Zahlreiche Sachverständige und Stakeholder sind eingeladen, den Abgeordneten ihre Einschätzungen zu den notwendigen Rahmenbedingungen für eine möglichst flächendeckende Verbreitung offener Funknetze darzulegen. Auch wir haben bereits eine Stellungnahme abgegeben, die Ihr hier (.pdf) nachlesen könnt.
Schon am morgigen Freitag, den 6. November, steht der bereits erwähnte Gesetzentwurf der Bundesregierung im Bundesrat auf der Tagesordnung. Die dort vertretenen Landesregierungen können schon im Vorfeld zu den Beratungen im Bundestag Empfehlungen zu Gesetzesvorhaben der Bundesregierung abgeben. Damit soll sichergestellt werden, dass das spätere Gesetzgebungsverfahren möglichst reibungslos verläuft. Tatsächlich haben verschiedene Ausschüsse des Bundesrates solche Empfehlungen für die morgige Abstimmung (.pdf) im Plenum vorgeschlagen. Dabei sind die Empfehlungen des Wirtschaftsausschusses besonders erfreulich, entsprechen sie inhaltlich doch genau unserem Gesetzentwurf zur Abschaffung der WLAN-Störerhaftung (.pdf), den wir bereits im Jahr 2012 vorgelegt hatten. Es besteht deshalb durchaus Anlass zur Hoffnung, dass der Bundesrat Empfehlungen beschließen wird, die auf eine konsequente Beseitigung der WLAN-Störerhaftung abzielen. Bereits gestern haben wir deshalb ein Schreiben an sämtliche Landesregierungen (.pdf) versandt, in dem wir sie mit Nachdruck dazu aufrufen, in der Plenumssitzung am Freitag für die Empfehlungen des Wirtschaftsausschusses zu votieren.
In den Ausschussempfehlungen ist leider auch eine bittere Pille versteckt. So hat der Rechtsausschuss des Bundesrates eine Änderung des Telemediengesetzes vorgeschlagen, die es Privatpersonen künftig ermöglichen würde, ohne richterlichen Beschluss und ohne konkreten Verdacht einer Straftat auf fremde Bestands- und Nutzungsdaten bei Telemedienanbietern zuzugreifen. Den Anbietern soll erlaubt werden, Dritten zur Durchsetzung von Persönlichkeitsrechten Auskünfte über bei ihnen gespeicherte Daten zur die Identität einzelner Nutzerinnen und Nutzer zu erteilen. Abgesehen davon, dass der Vorschlag rechtstechnisch bereits widersprüchlich formuliert ist, würde eine solche Befugnis ein hohes Missbrauchspotenzial eröffnen und zu einer nicht wünschenswerten Privatisierung der Rechtsdurchsetzung beitragen. In unserem Schreiben an die Landesregierungen wenden wir uns deshalb klar gegen die Empfehlung des Rechtsausschusses und rufen dazu auf, den Vorschlag abzulehnen.