„Mit der Empfehlung für eine bedingungslose Abschaffung der WLAN-Störerhaftung hat der Bundesrat einen wichtigen Impuls für unsere digitale Zukunft gesetzt. Der Bundestag muss dieser Empfehlung nun nachkommen, um endlich die flächendeckende Versorgung mit offenen Netzzugängen zu ermöglichen.“, erklärt Alexander Sander, Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft.

In seiner heutigen 938. Sitzung hat der Bundesrat Empfehlungen für die bevorstehende Änderung des Telemediengesetzes ausgesprochen. Abweichend von dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur WLAN-Störerhaftung forderte die Länderkammer, auch die Betreiber offener Funknetze ohne Einschränkungen von der Haftung für Rechtsverletzungen Dritter freizustellen. Bislang ist dieses Privileg nur für klassische Zugangsprovider, also Telekommunikationsunternehmen anerkannt. Insbesondere private Anbieter, Cafés und Hotels oder Initiativen wie die Freifunker müssen damit rechnen, im Wege der Störerhaftung für Rechtsverstöße Dritter kostenpflichtig abgemahnt zu werden, wenn sie ihre Netzzugänge für die Allgemeinheit öffnen. Diese Rechtsrisiken verhindern hierzulande bisher eine flächendeckende Versorgung mit offenen Funknetzen.

Der Digitale Gesellschaft e.V. hatte bereits im Jahr 2012 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der inhaltlich der heutigen Empfehlung des Bundesrats entspricht. Im Vorfeld zur heutigen Plenarsitzung hatten wir die Landesregierungen außerdem dazu aufgerufen, für die bedingungslose Abschaffung der WLAN-Störerhaftung zu votieren.

Gesetzentwurf des Digitale Gesellschaft e.V.:
https://digitalegesellschaft.de/wp-content/uploads/2012/06/Digitale-Gesellschaft-Gesetzentwurf-Haftungsfreistellung-fur-offentliche-Funknetzwerke.pdf

Appell an Landesregierungen:
https://digitalegesellschaft.de/wp-content/uploads/2015/11/Appell-TMG-%C3%84nderung.pdf

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