Am morgigen Mittwoch wird der Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie eine Sachverständigenanhörung zur Änderung des Telemediengesetzes durchführen. Gegenstand der Anhörung ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem die WLAN-Störerhaftung reformiert und die Haftung von Host-Providern verschärft werden soll.
Schon im März dieses Jahres hatte das Bundeswirtschaftsministerium dazu einen ersten Entwurf vorgelegt, der jedoch von zahlreichen Verbänden harsch kritisiert wurde. Auch die EU-Kommission, an die wir uns gemeinsam mit den Freifunkern und dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. gewandt hatten, äußerte im Zuge eines Notifizierungsverfahrens erhebliche europarechtliche Bedenken gegen das Vorhaben. Der Bundesrat sah die geplanten Änderungen ebenfalls kritisch und empfahl im November eine Reihe von Korrekturen, die in puncto WLAN-Störerhaftung unserem Gesetzentwurf aus dem Jahr 2012 entsprechen. Gleichwohl brachte die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf Anfang Dezember unverändert in den Bundestag ein.
Auch wir sind als Sachverständige zu der Anhörung geladen und haben im Vorfeld bereits eine schriftliche Stellungnahme abgegeben. Die Anhörung findet am Mittwoch von 11 bis 13 Uhr statt und wird am selben Tag zwischen 17.30 und 19.30 Uhr als Aufzeichnung im Parlamentsfernsehen übertragen. Wir hoffen, die Abgeordneten im federführenden Wirtschaftsausschuss davon zu überzeugen, den Gesetzentwurf so zu verändern, dass offene WLAN-Netze in Deutschland endlich rechtssicher betrieben werden können. Außerdem möchten wir eine Verschärfung der Host-Providerhaftung verhindern, um Rechtsunsicherheiten für Cloud-Dienste in Deutschland abzuwenden. Mit einer Verabschiedung des Gesetzes im Plenum ist nicht vor Mitte Januar 2016 zu rechnen.