Am Donnerstag kommender Woche wird vor dem Verwaltungsgericht Berlin eine Verhandlung stattfinden, die den vorläufigen Höhepunkt einer seit Anfang 2012 schwelenden rechtlichen Auseinandersetzung rund um das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und das Freihandelsabkommen ACTA markiert.

Nachdem die damalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die Ratifizierung des ACTA-Abkommens im Februar 2012 gestoppt hatte, stellte Mathias Schindler einen Antrag auf Herausgabe der Listen der Teilnehmer an den ACTA-Verhandlungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Als dieser Antrag einen Monat später abgelehnt wurde, haben wir uns entschlossen, eine Klage gegen diese Ablehnung mit einer Crowdfunding-Kampagne zu unterstützen. Dank eurer großzügigen Mithilfe kamen dabei circa 7.000,- Euro zusammen.

Matthias Schindler wollte die Klage aus beruflichen Gründen nicht mehr persönlich fortführen, so dass unser damaliger Vorsitzender Markus Beckedahl einsprang, die Anfrage erneut stellte und nach der erwartbaren Ablehnung gerichtlich dagegen vorging.

Spenden

Bei der nun anstehenden Verhandlung geht es im Wesentlichen darum zu erfahren, welche Personen konkret für die Bundesregierung die ACTA-Verhandlungen geführt haben. Außerdem zielt die Klage darauf ab, Einblick in die als geheim eingestuften Verhandlungsdokumente zu erhalten. Mehr Einzelheiten zur Klage erfahrt Ihr drüben bei netzpolitik.org.

Die Bedeutung der Klage liegt vor allem in der Klärung der Frage, inwieweit und wie lange sich die Bundesregierung bei der Beantwortung von IFG-Anfragen zu Verhandlungen über internationale Verträge auf Geheimhaltungsinteressen berufen kann. Insbesondere wird es darum gehen, ob sie ein solches Interesse einseitig dadurch herleiten kann, dass sie gegenüber den Verhandlungspartnern Vertraulichkeitszusagen macht. Dies würde nämlich bedeuten, dass sie das Informationsinteresse der Bevölkerung bei Verhandlungen über internationale Verträge stets durch derartige Zusagen unterlaufen könnte. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts wird daher auch für künftige IFG-Anfragen im Zusammenhang mit den Verhandlungen über Freihandelsabkommen wie TTIP, TiSA und CETA bedeutsam sein.