Der Skandal um die Beteiligung des Bundesnachrichtendienstes (BND) an den Spionageaktionen der NSA hat nun auch das Europäische Parlament (EP) erreicht. Die Mithilfe des deutschen Auslandsnachrichtendienstes bei der Ausspähung von europäischen Bürgerinnen, Bürgern, Unternehmen und Institutionen durch den US-Geheimdienst wird heute Gegenstand einer Aussprache im Plenum sein.

Wie durch Medienberichte bekannt wurde, hat die NSA über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren insgesamt 40.000 Suchbegriffe, die eindeutig gegen deutsche und europäische Ziele gerichtet waren, in die Überwachungssysteme des BND eingespeist. Mitarbeiter des deutschen Dienstes bemerkten bereits im Jahr 2008, dass die NSA die Kooperation mit den Deutschen nicht nur zur Terrorabwehr, sondern auch zur Industrie- und Wirtschaftsspionage nutzte, und setzen daraufhin die zuständigen Referenten im Bundeskanzleramt in Kenntnis. Die NSA-Praxis wurde jedoch weder unterbunden, noch öffentlich thematisiert. Erst infolge eines Beweisantrags im NSA-Untersuchungsausschuss kam das volle Ausmaß der Spähaffäre ans Licht.

Reflexartig versprach die Bundesregierung, den Skandal aufzuklären. Außer einer dürren Pressemitteilung, in der davon die Rede ist, dass man schwerwiegende technische und organisatorische Mängel beim BND festgestellt habe und diese unverzüglich abstellen wolle, gab es bisher allerdings keine Anzeichen für den behaupteten Aufklärungswillen. Zu personellen Konsequenzen schweigt sie sich zudem auffällig laut aus. Selbstverständlich wäre es richtig, BND-Chef Gerhard Schindler als Kopf der Behörde abzuberufen, schließlich reicht der Skandal bis in seine 2012 begonnene Amtsperiode hinein. Sein Fehlverhalten besteht entweder darin, trotz besseren Wissens nicht gegen die NSA-Praxis vorgegangen zu sein oder sein Haus derart schlecht organisiert zu haben, dass er nichts vom Vorgehen des US-Dienstes wusste. So gerechtfertigt die Forderungen nach einem Rücktritt oder einer Amtsenthebung Schindlers also auch sein mögen, so wäre er allenfalls ein Bauernopfer, das von den eigentlich politisch Verantwortlichen ablenken soll.

In viel größerem Ausmaß treffen die Vorwürfe gegen Schindler nämlich auf den derzeitigen Bundesinnenminister Thomas De Maiziére zu. Der war 2008 Chef des Kanzleramts und damit zugleich Dienstaufsichtsbehörde des BND. Zwar bestreitet De Maiziére, irgendetwas über die Vorgänge gewusst zu haben; das erscheint jedoch angesichts der Tatsache, dass der BND die Referenten im Kanzleramt kurz vor einer USA-Reise De Maiziéres über das Vorgehen der NSA unterrichtete, wenig glaubhaft. War ihm die Eingabe des BND tatsächlich nicht bekannt, so lässt dies nur den Schluss zu, dass auch im Kanzleramt schwere organisatorische Mängel vorlagen, die De Maiziére wiederum persönlich zu verantworten hätte. Wie man es auch dreht und wendet, De Maiziére ist politisch untragbar geworden und muss aus seinem Amt entfernt werden. Wer es als Kanzleramtsminister bewusst oder fahrlässig zulässt, dass der BND als willfähriges Werkzeug der NSA europäische Bürgerinnen, Bürger, Unternehmen und Institutionen ausspioniert, ist nicht nur für jeden politischen Posten verbrannt. Ihn in der Funktion als Innenminister zu belassen, würde zudem die innere Sicherheit der Bundesrepublik ebenso gefährden wie ihre Beziehungen zu anderen europäischen Staaten. Personelle Konsequenzen müssen daher zu allererst bei De Maiziére gezogen werden. Und das wäre nur der Anfang.

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Es bedarf nicht allzu viel Recherche, um zu erkennen, dass die nun zur Schau getragene Bestürzung der Bundesregierung über die Vorgänge beim BND nicht viel mehr ist als schlecht gespieltes Bauerntheater. Verhältnismäßig geräuscharm treibt sie nämlich derzeit den Ausbau des BND zu einer Art digitaler Gefahrenabwehrpolizei voran. Gerade ist das „Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes“ in erster Lesung im Bundestag beraten worden. Anders als die Bezeichnung es suggeriert, werden damit jedoch nicht nur die für den Verfassungsschutz geltenden Vorschriften geändert. Vielmehr soll in das G10-Gesetz, welches Eingriffe in die Telekommunikationsfreiheit regelt, die Befugnis des BND zur Abwehr von „Cyber-Gefahren“ (sic!) aufgenommen werden. So soll er künftig unter anderem tätig werden im Falle eines „internationalen kriminellen … Angriffs … mittels Schadprogrammen oder vergleichbaren schädlich wirkenden informationstechnischen Mitteln auf die Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit von IT-Systemen in Fällen von erheblicher Bedeutung mit Bezug zur Bundesrepublik Deutschland“. Angesichts der Kreativität des BND bei der Auslegung der für ihn geltenden gesetzlichen Regelungen, wie etwa im Falle der „Weltraumtheorie“, liegt es nicht allzu fern, unter den Tatbestand auch Protestaktionen wie etwa Denial-of-Service-Attacken zu subsumieren. Eine weitere vorgesehene Änderung des G10-Gesetzes erlaubt dem BND außerdem, die im Zuge dieser Befugnis gesammelten Daten an ausländische Stellen weiterzugeben. In Eilfällen kann das Bundesinnenministerium Abwehraktionen des BND anordnen und braucht dafür lediglich die vorläufige Zustimmung des Vorsitzenden des Parlamentarischen Kontrollgremiums und seines Stellvertreters.

Die tatsächliche Politik der Bundesregierung im Bereich der Geheimdienste steht daher in scharfem Widerspruch zu ihren öffentlich vorgetragenen Beteuerungen und Dementis. Dabei kann sie nicht länger bestreiten, dass spätestens der aktuelle BND-Skandal riesige Lücken bei der parlamentarischen Kontrolle offenbart und gezeigt hat, dass die eigenen Geheimdienste in einem faktisch rechtsfreien Raum nach Belieben agieren. Das Mindeste, was neben personellen Konsequenzen nun geschehen muss, ist ein drastischer Neuzuschnitt der Befugnisse des BND und eine gründliche Überarbeitung der parlamentarischen Kontrolle. Nur durch normenklare Regelungen lässt es sich zukünftig verhindern, dass der BND auch noch so weitreichende Überwachungsmaßnahmen mit abstrusen und abenteuerlichen Rechtsauffassungen wie der „Weltraumtheorie“ rechtfertigt. Und nur eine parlamentarische Kontrolle, die über personelle und technische Mittel verfügt, die denen des BND ebenbürtig sind, kann seiner Aufgabe überhaupt gerecht werden.

Doch nicht nur die Bundesregierung ist in der Pflicht, endlich etwas gegen den ausufernden Wildwuchs im Bereich der Geheimdienste zu unternehmen. Auch Europa muss nun Druck machen. Die EP-Abgeordneten dürfen es sich nicht bieten lassen, dass BND und NSA gemeinsam über 10 Jahre hinweg gezielt gegen europäische Interessen gearbeitet und damit das Loyalitätsprinzip, eine der Grundlagen der EU, schwer beschädigt haben. Die Parlamentarier müssen daher die Kommission auffordern, diesen Bruch des Europarechts unverzüglich abzustellen und zu sanktionieren.