Trilogverhandlungen zwischen EU-Rat und Europäischem Parlament zur Chatkontrolle sind gestern erneut ohne abschließendes Ergebnis beendet worden. Ein Grund für das Scheitern der Verhandlungen ist die kompromisslose Haltung der deutschen Bundesregierung, trotz der massiven Kritik an den Überwachungsplänen. Die Bundesregierung verweigert derzeit die Zustimmung zu einem Kompromissvorschlag: Mehrere Staaten sprechen sich dafür aus, die umstrittenen Regeln zur Überwachung privater Chats aus dem Gesetz zu streichen, wenn so eine Einigung möglich wird. Die Digitale Gesellschaft e.V. fordert von der Bundesregierung jetzt endlich ihre Pläne zur Chatkontrolle zu stoppen und so eine Einigung in den festgefahrenen Verhandlungen zu ermöglichen. Dafür appelliert der gemeinnützige Verein an Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig (SPD).

Regierungen erwägen Kompromiss ohne Massenüberwachung

Ursprünglich war von der irischen Ratspräsidentschaft das Ziel vorgegeben worden, beim Trilog am 29. September eine Einigung zu dem Gesetz erreichen zu wollen. [1] Das scheiterte aber erneut daran, dass die Regierungen im Rat der EU bislang auf der Chatkontrolle bestehen, während das Europäische Parlament eine solche Massenüberwachung aber ausgeschlossen hat. Nach Informationen der Digitalen Gesellschaft e.V. haben die Regierungen mehrerer europäischer Länder zunehmend Zweifel daran, ob die Chatkontrolle politisch noch durchsetzbar ist. Der Vorsitz im Rat der EU hatte im Vorfeld der Trilogverhandlungen die Delegationen aller Regierungen gefragt, ob sie die umstrittenen Regeln zur Überwachung privater Kommunikation aus dem Gesetz streichen sollen, wenn weiter keine Einigung möglich ist. [2] Mehrere Staaten sprachen sich für diese Lösung aus, darunter auch Österreich – also das Land aus dem der zuständige EU-Innenkommissar Magnus Brunner kommt. Auch weitere Regierungen befürworteten den Kompromissvorschlag, die Verordnung ohne die umstrittenen Passagen zu beschließen.

Konstantin Macher von der Digitalen Gesellschaft e.V. dazu:

„Der Widerstand gegen die Chatkontrolle wirkt. Eine Lösung ohne Massenüberwachung ist in greifbarer Nähe. Rat und Parlament sollten jetzt die Überwachung privater Chats ersatzlos streichen.“

Dagegen forderten andere Staaten die vorgesehenen Überwachungsbefugnisse beizubehalten, darunter Deutschland. Die deutsche Bundesregierung lehnte in den Verhandlungen zuletzt jeden Ansatz ab, der die Befugnis von Unternehmen zum ‚freiwilligen‘ Einsatz der Chatkontrolle einschränkt. Kritiker sehen darin einen Verstoß gegen das Versprechen der Bundesregierung, die anlasslose Chatkontrolle sei Tabu. [3] Die Digitale Gesellschaft e.V. appellierte darum schon vor dem Sommer an Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig (SPD), ihr Versprechen – anlasslose Chatkontrolle werde es mit ihr nicht geben – einzuhalten und dem Koalitionspartner Einhalt zu gebieten. [4]

Konstantin Macher von der Digitalen Gesellschaft e.V. schlussfolgert:

„Die Bundesregierung hat es jetzt in der Hand. Gibt sie die Pläne zur Chatkontrolle Massenüberwachung auf, dann gibt es absehbar eine Einigung auf die restlichen Maßnahmen.“

Europäisches Parlament ist gegen Massenüberwachung

Die Trilogverhandlungen jetzt im Herbst zur “Chatkontrolle 2.0” folgten auf einen Politthriller im Sommer. Eine Mehrheit im Europäischen Parlament hatte vor der parlamentarischen Sommerpause dafür gestimmt, die umstrittene “Chatkontrolle 1.0” nicht uneingeschränkt fortzuführen, sondern entweder abzulehnen oder maßgeblich einzuschränken. Statt Massenüberwachung votierten die Europaabgeordneten für eine Begrenzung auf konkrete Tatverdächtige. Da die Abstimmung aber mit einem als „unlauteres Manöver“ [5] kritisierten Verfahrenstrick am letzten Tag vor der Sommerpause stattfand und über 100 Abgeordnete gar nicht mehr an der kurzfristig angesetzten Abstimmung teilnahmen, wurde das nötige Quorum nicht erreicht. Damit wurde die temporäre Ausnahmeregelung verlängert, obwohl eine Mehrheit der anwesenden Abgeordneten dagegen gestimmt hat.

Konstantin Macher (Digitale Gesellschaft e.V.) und Simeon de Brouwer (European Digital Rights) haben in einem Artikel [6] die Abstimmungen zur Chatkontrolle 1.0 genau analysiert: 52% der Abgeordneten stimmten dafür den Vorschlag ganz zurückzuweisen. 53% stimmten für die Beschränkung von Maßnahmen auf konkrete Tatverdächtige. Jeweils 57% stimmten dafür die besonders fehleranfälligen KI-Scan Technologien zur Suche nach bisher unbekanntem Material und Grooming auszuschließen. Die beiden Autoren schließen daraus, dass die Abstimmung die Verhandlungsposition des Europäischen Parlaments sogar gestärkt hat, da das Kalkül des Rats nicht aufgegangen sei. Darum stehe nun fest: Nur ein ausgewogener und verhältnismäßiger Ansatz ohne das massenhafte Durchleuchten privater Nachrichten könne das Gesetzgebungsverfahren für eine dauerhafte Lösung mit einer Einigung abschließen.

Konstantin Macher von der Digitalen Gesellschaft e.V. dazu:

„Das Europäische Parlament hat seit seinem Beschluss für ein Verhandlungsmandat von 2023 jedes Mal konsequent gegen massenhafte und anlasslose Chatkontrollen gestimmt. Zu glauben, dass sich das ändert ist erwiesenermaßen Wunschdenken von Überwachungsfanatikern, die sich schon längst von der technischen und politischen Realität verabschiedet haben.“

Hintergrund

Was bedeuten Chatkontrolle 1.0 und Chatkontrolle 2.0

Chatkontrolle 1.0 bezeichnet eine temporäre Ausnahmeregelung von der europäischen ePrivacy-Richtlinie, während Chatkontrolle 2.0 den Plan für eine dauerhafte Regelung bezeichnet. Die Chatkontrolle 1.0 wurde 2021 erstmals beschlossen und war Anfang April 2026 ausgelaufen. Im Juli wurde die Chatkontrolle 1.0 dann in einem umstrittenen Verfahren und gegen die Mehrheit des Europäischen Parlaments neu eingesetzt. Diese Ausnahmeregelung schränkt Teile der ePrivacy-Richtlinie ein – und damit das Grundrecht auf Privatsphäre, also auch Artikel 7 und 8 der Europäischen Grundrechtecharta. Die ePrivacy–Richtlinie garantiert eigentlich seit 2002 die Vertraulichkeit privater Kommunikation online. Die Chatkontrolle 1.0 ist für Unternehmen freiwillig.

Die Chatkontrolle 2.0 wurde 2022 von der EU-Kommission vorgeschlagen und wird seitdem von den Institutionen verhandelt. Dem Vorschlag der EU-Kommission nach könnten alle Internetdienste zur Chatkontrolle verpflichtet werden. Das Europäische Parlament zeigte sich schon 2023 für eine Einigung auf zielgerichtete Maßnahmen statt Massenüberwachung bereit. [7] Am 14. November 2023 hat das Europäische Parlament fraktionsübergreifend seine Position zu dem Gesetz beschlossen. Die Mitgliedsstaaten im Rat der EU konnten sich dagegen lange nicht auf eine gemeinsame Position verständigen. Die deutsche Bundesregierung drängt inzwischen darauf, die zeitlich begrenzte Ausnahmeregelung der Chatkontrolle 1.0 mit der Chatkontrolle 2.0 dauerhaft zu verstetigen. Die Trilogverhandlungen zwischen Rat und Parlament zur Chatkontrolle 2.0 sind noch nicht abgeschlossen. Das Ziel einer abschließenden Einigung im Trilog ist bereits zwei Mal gescheitert, zuerst am 29. Juni und jetzt erneut am 29. September.

Fakten zur bisherigen Anwendung der Chatkontrolle 1.0

Die Europäische Kommission hat Ende 2025 einen Bericht zur Evaluation [8] der bisherigen Praxis vorgelegt. Daraus geht hervor:

  • Die Chatkontrolle 1.0 wurde bisher hauptsächlich durch US-Unternehmen genutzt, welche damit milliardenfach die Nachrichten von Nutzer*innen zu scannen. Insgesamt sei aber nur 0,000002735% der weltweit gescannten Nachrichten illegales Material, in der EU sogar nur 0,00000077 %. [9] Die EU-Kommission räumt in dem Bericht selbst ein, dass sie auch nach mehreren Jahren keine Nachweise für die Verhältnismäßigkeit der Massenüberwachung hat. [10]

  • Die Technik ist fehleranfällig: Falsch-positiv Fehlerraten bei den eingesetzten Scanningtechnologien von bis zu 20% zeigen, dass durch die anlasslose Massenüberwachung unschuldige Menschen Gefahr laufen, zu Unrecht schlimmster Verbrechen verdächtigt zu werden. [11] Falschverdächtigungen können schwerwiegende Konsequenzen haben, wie Berichte von Betroffenen zeigen. [12, 13]

  • Für den Zweck ungeeignet: Die EU-Kommission sagt, sie wolle mit der Chatkontrolle Kinder vor Missbrauch retten und Täter verfolgen. In ihrer Evaluation sagt die EU-Kommission aber selbst: Es sei nicht möglich eine eindeutige Verbindung zwischen Verurteilungen und den Meldungen durch die massenhafte Chatkontrolle herzustellen. [14] Auch Zahlen geretteter Kinder kann die EU-Kommission nicht vorweisen. Auch auf konkrete Nachfrage der Abgeordneten im LIBE-Ausschuss zu dem Bericht konnte der zuständige EU-Innenkommissar Magnus Brunner keine solche Fälle nachweisen. [15]

Quellen:

[1] Seite 6 in Ratsdokument 11956/26 zur Chatkontrolle 2.0: https://aeur.eu/f/nei
[2] Seite 5 in Ratsdokument 13158/26 zur Chatkontrolle 2.0 https://www.patrick-breyer.de/wp-content/uploads/2026/09/st13158_en26.pdf#page=5
[3] Stellungnahme der Bundesregierung zum ‘Tabu’ Chatkontrolle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/regierungspressekonferenz-vom-8-oktober-2025-2388046#:~:text=Die%20Bundesregierung%20hat%20stets%20betont,%20dass%20die%20anlasslose%20Chatkontrolle%20f%C3%BCr%20sie%20ein%20Tabu%20ist
[4] https://digitalegesellschaft.de/2026/06/chatkontrolle-digitale-gesellschaft-kritisiert-grobes-foulspiel/
[5] Statement von Birgit Sippel, der zuständigen Berichterstatterin im Europäischen Parlament, zu der Abstimmung im Eilverfahren über die Chatkontrolle 1.0: https://www.instagram.com/p/DaSUy22orer/
[6] Die ganze Analyse im Blog von EDRi: https://edri.org/our-work/the-chat-control-1-0-saga-big-tech-can-scan-our-private-messages-again-but-parliament-sent-a-strong-signal-against-mass-surveillance/
[7] Position des Europäischen Parlaments zum Gesetz mit der Chatkontrolle 2.0: https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20231110IPR10118/child-sexual-abuse-online-effective-measures-no-mass-surveillance
[8] Evaluation der EU-Kommission zur Chatkontrolle 1.0: https://www.europarl.europa.eu/RegData/docs_autres_institutions/commission_europeenne/com/2025/0740/COM_COM(2025)0740_DE.pdf
[9] Einordnung der Statistiken zur Chatkontrolle 1.0 vom Bündnis „Chatkontrolle Stoppen!“: https://chat-kontrolle.eu/index.php/2026/02/23/offener-brief-nein-zur-chatkontrolle-1-0/#sdfootnote1sym
[10] Berichterstattung über die Evaluation der EU-Kommission zur Chatkontrolle 1.0: https://netzpolitik.org/2025/chatkontrolle-kein-nachweis-dass-massen-scans-verhaeltnismaessig-sind/
[11] Statistik zu falsch-positiv Fehlerraten der eingesetzten Scanningtechnologien in der Evaluation der EU-Kommission zur Chatkontrolle 1.0: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52025DC0740&qid=1769858825685#page=11
[12] Bericht der BBC: https://www.bbc.com/news/articles/ce8307ge49eo
[13] Bericht der New York Times: https://www.nytimes.com/2022/08/21/technology/google-surveillance-toddler-photo.html
[14] Erklärung der EU-Kommission zum fehlenden Zusammenhang zwischen Verurteilungen und den Meldungen durch die Chatkontrolle 1.0 in der Evaluation der EU-Kommission zur Chatkontrolle 1.0: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52025DC0740&qid=1769858825685#page=40
[15] Aufzeichnung der Sitzung des LIBE-Ausschuss im Europäischen Parlament mit Fragen an EU-Innenkommissar Magnus Brunner: https://multimedia.europarl.europa.eu/en/webstreaming/libe-committee-meeting_20251204-0900-COMMITTEE-LIBE