Die Verhandlungen zum umstrittenen Gesetz mit der sogenannten Chatkontrolle (2022/0155) befinden sich im Schlussspurt. Eine Einigung soll planmäßig in den Trilogverhandlungen am Montag den 29. Juni erzielt werden. Der Vorschlag der EU-Kommission, Internetdienste massenhaft zur anlasslosen Überwachung privater Chats zu verpflichten, sorgt seit Jahren für vielfältigen Protest. Zuletzt hatte die Bundesregierung im Oktober eigentlich öffentlichkeitswirksam eine klare Absage an anlasslose Chatkontrollen versprochen. Im März hatte das Europäische Parlament gegen die Verlängerung einer Ausnahmeregelung (2021/1232) gestimmt, welche Big Tech Unternehmen vorübergehend das Verwenden anlassloser Chatkontrollen erlaubt hatte.
Jetzt sorgen zwei neue Entwicklungen für Kritik, bei denen die EVP-Fraktion im Europäischen Parlament und die Bundesregierung mit grobem Foulspiel aufgetreten sind:
Erstes Foul: Die Parlamentspräsidentin arbeitet gegen die beschlossene Position des Parlaments
EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola (EVP) hat in einem bislang beispiellosen Vorgang vorgeschlagen, die vom Europäischen Parlament abgelehnte und bereits ausgelaufene Ausnahmeregelung erneut auf die Agenda zu setzen. Einem Bericht von Politico zufolge geht dieser Vorstoß auf die Führung der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament zurück, welche vom deutschen Manfred Weber (CSU) geleitet wird. Die Regierungen der Mitgliedsstaaten werden nun am Freitag den 26. Juni diskutieren, ob sie die bereits abgelehnte Ausnahmeregelung erneut beschließen wollen.
Konstantin Macher vom gemeinnützigen Verein Digitale Gesellschaft e.V. erklärt dazu:
„Diese politischen Manöver der EVP-Fraktion sind skandalös und beschädigen die europäische Demokratie. Die Abgeordneten haben im März wegen eines Verfahrenstricks der EVP bereits zwei Mal gegen anlasslose Chatkontrollen gestimmt. Abstimmungen können nicht einfach so oft wiederholt werden, bis der EVP das Ergebnis passt. Das ist zutiefst undemokratisch.“
Auch von den Abgeordneten im Europäischen Parlament, welche an den Verhandlungen zu diesen Themen zuständig sind, stieß der Vorstoß laut dem Pressebericht auf massive Kritik. Die Parlamentspräsidentin untergrabe damit das Mandat ihrer eigenen Institution. Außerdem behinderten diese politischen Tricksereien zur temporären Ausnahmeregelung das eigentliche Ziel, die Verhandlungen zu einer dauerhaften gesetzlichen Lösung konstruktiv zu einem Ende zu bringen.
Zweites Foul: Die Bundesregierung bricht ihr Versprechen
Leaks aus den Trilogverhandlungen zeigen außerdem, dass die Bundesregierung in der EU etwas anderes vertritt, als sie der deutschen Öffentlichkeit versprochen hat. Ein internes Ratsdokument vom 17. Juni (WK 8875 2026), welches die Digitale Gesellschaft einsehen konnte, zeigt, dass sich die deutsche Bundesregierung dafür einsetzt, Unternehmen den dauerhaften Einsatz von anlasslosen Chatkontrollen mit möglichst wenig Einschränkungen zu erlauben. Das deckt sich auch mit von netzpolitik.org veröffentlichten Dokumenten. Die deutsche Bundesregierung habe sich demnach bereits in einer Sitzung am 10. Juni für einen „möglichst breiten Anwendungsbereich“ ausgesprochen. Das ist ein klarer Wortbruch, da die Bundesregierung noch im Oktober das Gegenteil versprochen hat. Eine solche anlasslose Chatkontrolle entspräche nämlich dem, was die Bundesregierung ganz explizit als „Tabu“ bezeichnet hat.
Konstantin Macher, Digitale Gesellschaft e.V., erklärt zum Wortbruch der Bundesregierung:
„Pünktlich zur WM wird die Bundesregierung beim groben Foulspiel erwischt. Gegenüber der deutschen Öffentlichkeit hat die Bundesregierung von CDU/CSU und SPD versprochen, die Massenüberwachung per anlassloser Chatkontrolle sei Tabu. Leaks aus den Verhandlungen belegen jetzt aber das Gegenteil. Die Bundesregierung muss dieses Foulspiel sofort abstellen und sich wieder auf rechtsstaatliche Prinzipien besinnen. Die massenhafte Überwachung privater Chats ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Freiheit von Millionen von EU-Bürger*innen. Wir alle haben ein Recht auf sichere und vertrauliche Kommunikation.“
In der Bundesregierung ist das Bundesinnenministerium unter Leitung von Minister Alexander Dobrindt (CSU) zuständig für die Verhandlungen zum Gesetz mit der Chatkontrolle verantwortlich. Das wirft Fragen auf, da sich auch die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag eigentlich klar gegen anlasslose Chatkontrollen positioniert hatte. Jens Spahn, Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag erklärte in einem Statement am 7. Oktober 2025:
„Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion sind gegen die anlasslose Kontrolle von Chats. Das wäre so, als würde man vorsorglich mal alle Briefe öffnen und schauen, ob da etwas Verbotenes drin ist. Das geht nicht. Das wird es mit uns nicht geben.“
Auch die Glaubwürdigkeit der SPD wird durch diese Entwicklungen in Frage gestellt. Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig (SPD) erklärte am 8. Oktober 2025 im ZDF:
„Anlasslose Kontrolle, Chatkontrolle wird es mit mir nicht geben.“
Und :
„Wir sind ein Rechtsstaat und ein Rechtsstaat hat Grenzen. Und es geht genau darum nicht alle unter einen Generalverdacht zu stellen, sondern sehr genau zu gucken: wo gibt es ein Verdachtsmoment und da dann aber auch natürlich überprüfen zu können. Aber nicht zu sagen: ich scanne jetzt einfach mal alle und dann gucke ich mal, ob ich irgendwo was finde.“
Vor diesem Hintergrund fordert Konstantin Macher, Digitale Gesellschaft e.V., deshalb:
„Die Bundesjustizministerin und die SPD müssen dem Koalitionspartner jetzt die rote Karte zeigen und dieses grobe Foulspiel stoppen, ansonsten machen sie sich mitverantwortlich für diesen Wortbruch. Anlasslose Chatkontrollen müssen Tabu bleiben.“
Die Digitale Gesellschaft appelliert an alle Verhandler*innen, die Kontroverse um die Chatkontrolle durch eine Einigung auf verhältnismäßige Maßnahmen zu beenden. Grundlage dafür kann die Position des Europäischen Parlaments sein, welche die Abgeordneten bereits 2023 beschlossen haben.
Mit dem Bündnis „Chatkontrolle Stoppen!“ ruft die Digitale Gesellschaft e.V. dazu auf, Entscheidungsträger*innen mit der Forderung nach einer Absage an die anlasslose Massenüberwachung per Chatkontrolle zu kontaktieren. Weitere Informationen zu dem Aufruf und den Verhandlungen gibt es auf der Website des Bündnisses: https://chat-kontrolle.eu/
Die Digitale Gesellschaft
Die Digitale Gesellschaft e. V. ist ein gemeinnütziger Verein, der sich seit seiner Gründung im Jahr 2010 für Grundrechte und Verbraucherschutz im digitalen Raum einsetzt. Zum Erhalt und zur Fortentwicklung einer offenen digitalen Gesellschaft engagiert sich der Verein gegen den Rückbau von Freiheitsrechten im Netz, gegen alle Formen von Überwachung und für die Realisierung digitaler Potentiale bei Wissenszugang, Transparenz, Partizipation und kreativer Entfaltung.
Photo: Collage von Digitale Gesellschaft e.V. mit bearbeitetem Material von © Europäische Union – Europäische Kommission, 2025, zur Verfügung gestellt im Rahmen CC BY 4.0 und © Europäische Union – Europäisches Parlament, 2026.
