Derzeit plant die Bundesregierung das Recht der Nachrichtendienste umfassend neu zu gestalten. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird derzeit vom Bundestag diskutiert und stößt auf umfassende Kritik. Wie weit die Bundesregierung gehen will, die Dienste mit neuen Befugnissen auszustatten wollen wir auf unserem Themen-NPA mit Euch diskutieren.
Wie immer um 20 Uhr auf der c-base in Berlin-Mitte und Livestream auf fair.tube.
Der Verfassungsschutz (VS) – Franziska Görlitz
Obwohl es grundsätzlich zu begrüßen ist, dass das Gesetz zum Bundesverfassungsschutz, dem „Inlandsgeheimdienst“, reformiert wird, überreizen die konkret geplanten Maßnahmen die Grenzen des verfassungsrechtlich Möglichen deutlich. Der Entwurf ist in weiten Teilen verfassungswidrig (PDF) und ermöglicht weitreichende Massenüberwachung unter zu geringen Voraussetzungen. Auch völlig Unbeteiligte können ins Visier des Verfassungsschutzes gelangen. Zudem werden grundlegende rechtsstaatliche Einhegungen, etwa das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten aufgegeben und die Kontrolle der Geheimdienste äußerst ungenügend ausgestaltet.
Franziska Görlitz ist Juristin und Verfahrenskoordinatorin bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF)
Der Bundesnachrichtendienst (BND) – Maximilian Jung
Auch die Aufgaben des BND, der derzeit noch ein reiner Auslandsgeheimdienst ist, sollen wesentlich erweitert werden (PDF). Er soll mit bedenklichen Befugnissen, etwa der automatisierten Datenanalyse ausgestattet werden – eine Maßnahme, die vollkommen Unbeteiligte, vor allem aber potentielle journalistische Quellen in den Fokus rückt und gefährdet. Speicherfristen werden verlängert, die strategische Aufklärung wird ausgebaut und statt endlich Journalist*innen umfassend zu schützen sollen künftig sogar deren Diensthandys mit Trojanern infiziert werden können.
Maximilian Jung ist Advocacy-Referent bei Reporter ohne Grenzen (RSF)
Nachrichtendienste und psychotherapeutischer Vertrauensschutz – Mathias Heinicke
Vertraulichkeit und Selbstbestimmung sind absolut notwendige Voraussetzungen im Gesundheitssystem. Dies gilt im besonderen Maße für die Psychotherapie, die ohne das Vertrauens- und Vertraulichkeitsverhältnis zu den Therapierenden nicht funktionieren kann. Die Nachrichtendienstereform stellt dies jedoch ausdrücklich infrage (PDF). Der Schutz von Berufsgeheimnisträger*innen und ihrer Kommunikation, der etwa bei Rechtsanwält*innen absolut ist, soll für Psychotherapeut*innen ins Ermessen der Behörden gestellt werden – obwohl in der Therapie fast immer der Kernbereich privater Lebensführung betroffen ist. Weder die digitale Infrastruktur noch die direkte Kommunikation und der therapeutische Raum wären umfassend geschützt. Das betrifft nicht nur die von Überwachung selbst Betroffenen, sondern den gesamten therapeutischen Kontext. Wenn Menschen sich nicht mehr auf die Vertraulichkeit im therapeutischen Verhältnis verlassen können, führt dies notwendig zu einer grundlegenden Verunsicherung aller Menschen, die auf Therapie angewiesen sind.
Mathias Heinicke ist psychologischer Psychotherapeut in Stuttgart und Vorsitzender des Bundesverbands der Vertragspsychotherapeuten (bvvp)

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