Vor gerade einmal zwei Wochen äußerte sich Bundesinnenminister Thomas de Maizière erstmals öffentlich zu seinen Plänen, die Videoüberwachung in Deutschland massiv auszuweiten. Geht es nach ihm, so sollen öffentlich zugängliche Orte wie Einkaufszentren, Sportstätten, Parkplätze oder Busse und Bahnen künftig leichter durch Kameras beobachtet werden können. Dazu will der Innenminister das Bundesdatenschutzgesetz ändern und die rechtlichen Hürden für den Einsatz von „optisch-elektronischen Einrichtungen“ deutlich senken. All das soll, wie könnte es anders sein, der Sicherheit und dem Schutz der Bevölkerung vor Terroranschlägen und anderen Gewalttaten dienen.

Nun geht es Schlag auf Schlag: Ende vergangener Woche verschickte das Innenministerium einen entsprechenden Referentenentwurf an Verbände und Interessengruppen, verbunden mit der Aufforderung, innerhalb einer Woche Stellung zu nehmen. Noch im November will die Bundesregierung das Gesetz auf den Weg bringen.

Nachdem wir bereits de Maizières Ankündigung vor zwei Wochen scharf kritisiert hatten, haben wir nun auch eine schriftliche Stellungnahme (.pdf) zu dem Referentenentwurf verfasst. Darin lehnen wir das Vorhaben als unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ab. Obwohl es bis heute keine Belege dafür gibt, dass durch Videoüberwachung Straftaten effektiv verhindert werden, zielt der Entwurf darauf ab, künftig möglichst viele öffentlich zugängliche Orte rund um die Uhr per Kamera zu beobachten. Wird das Gesetz wie geplant umgesetzt, dann wird es künftig noch weniger Räume geben, in denen sich der Einzelne unbefangen bewegen kann, ohne damit rechnen zu müssen, dass sein Verhalten aufgezeichnet und ausgewertet wird.

Auch in der dieswöchigen Ausgabe unseres Formats „In digitaler Gesellschaft“ auf FluxFM widmeten wir uns ausführlich den Plänen zur Ausweitung der Videoüberwachung.

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