Am 07. November 2016 fand im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages eine Expertenanhörung zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) statt.

Mit der Änderung sollen unter anderem neue Sanktionen in das TKG eingefügt werden, um Verstöße gegen die europäischen Bestimmungen zum Schutz der Netzneutralität (die sogenannte Telecoms Single Markt Verordnung (TSM-VO)) zu ahnden.

Wie schon vor gut einem Monat bei der Anhörung zur TK-Transparenzverordnung waren wir auch dieses Mal wieder als Sachverständige geladen. Genau wie bei der damaligen Anhörung hatten wir auch jetzt im Vorfeld hatten eine schriftliche Stellungnahme (.pdf) eingereicht. Kritisch bewerteten wir den Gesetzentwurf der Bundesregierung vor allem im Hinblick auf den zu geringen Umfang der vorgesehenen Sanktionen für Verletzungen der Netzneutralität. Zahlreiche wichtige verbraucherschützende Vorschriften der TSM-VO werden dabei nämlich nicht berücksichtigt. Telekommunikationsunternehmen könnten daher beispielsweise nach EU-Recht verbotene Zero-Rating-Praktiken anwenden oder unzulässige Spezialdienste betreiben, ohne Gefahr zu laufen, dafür mit Bußgeldern belegt zu werden.

Weitere Informationen zur Anhörung gibt es auf den Seiten des Deutschen Bundestages. Auch heise.de hat ausführlich über die Anhörung berichtet. Außerdem gibt es die gesamte Anhörung auch noch einmal als Video zum Nachsehen:

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