Gestern haben Andrus Ansip, Vizepräsident der EU-Kommission und Digitalkommissar, und sein Kollege Günther Oettinger ihre Strategie für einen digitalen europäischen Binnenmarkt vorgestellt. Das Papier, dem ein umfangreiches Faktenblatt beigefügt wurde, bleibt an vielen Stellen vage und unscharf, gibt aber gleichwohl Aufschluss darüber, wohin die Reise künftig gehen soll: Mehr Macht für Telekommunikationsunternehmen, Online-Dienste und Content-Industrie, mehr Überwachung und weniger Freiheiten für Nutzerinnen und Nutzer. Hier ein kurzer Überblick über die kritischsten Punkte der Kommissionsstrategie.
Geoblocking nur für bezahlte Inhalte abschaffen
Von dem bereits seit Langem angekündigten Vorhaben, Geoblocking innerhalb Europas zu verbieten, ist in dem Papier fast nichts übrig geblieben. Zwar benennt die Kommission das länderspezifische Blockieren von Online-Inhalten als Problem für den digitalen Binnenmarkt, will diese Praxis nun aber offenbar nur für bezahlte Dienste und Produkte untersagen. Online-Inhalte, die über Werbung oder öffentliche Gebühren finanziert werden, werden in dem Abschnitt zu Geoblocking nicht angesprochen.
Faktisch bedeutet dies, dass wir zwar künftig bei Amazon in Großbritannien einkaufen und unser Netflix-Abo überall in Europa nutzen können; die Inhalte öffentlich-rechtlicher Fernsehsender hingegen bekommen wir weiterhin nur im jeweiligen Heimatland zu sehen. Ebenso werden wir uns auf Gratis-Plattformen nach wie vor mit dem Hinweis herumärgern müssen, dass ein Video für uns nicht verfügbar ist.
Urheberrecht (irgendwie) harmonisieren
Die Reform des EU-Urheberrechts spricht das Papier nur in einigen dürren und wenig aussagekräftigen Worten an. Man brauche ein harmonisiertes Urheberrecht, das Innovationen und Investitionen befördere und die Verbreitung von Inhalten über Ländergrenzen hinweg ermögliche, heißt es dort. An konkreten Maßnahmen schlägt die Kommission allerdings lediglich vor, EU-weit einheitliche Urheberrechtsschranken für die grenzüberschreitende Verwendung von Inhalten im Bildungs- und Forschungsbereich zu schaffen, um Text- und Data-Mining zu diesen Zwecken zu vereinfachen.
Was fehlt sind Pläne für weitere Ausnahmen, die das europäische Urheberrecht fit für das digitale Zeitalter machen. Beim Teilen, Verlinken und Konsumieren von Inhalten im Netz besteht für Nutzerinnen und Nutzer bislang stets die Gefahr, gegen das Urheberrecht zu verstoßen. Hier bedarf es dringend einer Korrektur, etwa nach dem Vorbild der US-amerikanischen Fair Use-Regel. Auch das Urhebervertragsrecht, das die Beziehungen zwischen Urhebern und Verwertern regelt, muss zugunsten einer besseren Vergütung der Kreativen überarbeitet werden.
Rechtsdurchsetzung wird Privatsache
Stärken möchte die EU-Kommission hingegen die Möglichkeiten von „Vermittlern“, gegen urheberrechtswidrige oder sonstwie illegale Inhalte vorzugehen. Solche Vermittler können Telekommunikationsunternehmen, aber auch Online-Anbieter wie Cloudspeicherdienste oder One-Click-Hoster sein. Bis Ende 2015 will die Kommission eine umfassende Bestandsaufnahme zur Rolle solcher Vermittler durchführen und in der Folge neue Maßnahmen vorschlagen, um illegale Inhalte aus dem Netz zu entfernen und den Vermittlern zusätzliche Sorgfaltspflichten aufzuerlegen. Letzteres klingt harmlos, dürfte aber tatsächlich bedeuten, dass den Vermittlern aufgetragen wird, die von ihnen gespeicherten oder durchgeleiteten Daten zu überwachen und nach Rechtsverstößen zu durchsuchen.
Im Urheberrecht möchte die Kommission außerdem ein System zur privaten Rechtsdurchsetzung schaffen, mit dem Rechtsverstöße von gewerblichem Ausmaß bekämpft werden können. Das wirkt zunächst so, als habe man dabei nicht den kleinen Filesharer im Auge. Tatsächlich geht die Rechtsprechung in Deutschland aber schon heute davon aus, dass ein „gewerbliches Ausmaß“ bereits beim Teilen eines einzelnen aktuellen Musikalbums vorliegt.
An dieser Stelle wird der Einfluss der Content-Lobby auf den Kommissionsvorschlag besonders deutlich. Anstatt das Urheberrecht zu liberalisieren und an die etablierten Nutzungsgewohnheiten im Netz anzupassen, beugt sich die Kommission den Interessen der Verwertungsindustrie und macht es ihr noch einfacher, Inhalte zu löschen und Nutzerinnen und Nutzer zu verfolgen. Obendrein widersprüchlich wird die Strategie der Kommission, wenn sie an anderer Stelle des Papiers vollmundig ankündigt, das Vertrauen in Online-Dienste und den Umgang mit personenbezogenen Daten stärken zu wollen.
Datenschutz oder was man dafür hält
Die Kommission betont zwar an verschiedenen Stellen des Papiers die Bedeutung des Datenschutzes und der Datenschutzgrundverordnung. Gleichzeitig will sie aber technische und rechtliche Barrieren für den Einsatz von Big Data-Techniken abbauen. 2016 will sie dazu eine Initiative für freie Datenflüsse in der EU auf den Weg bringen. Dabei hat sie allerdings nicht die Bürgerinnen und Bürgerinnen in Europa, sondern vor allem Unternehmen im Visier. Gesetzliche Verpflichtungen, Daten in einem bestimmten Mitgliedstaat zu speichern, will die Kommission abschaffen. Im Rahmen der Initiative will sie außerdem Fragen zum Eigentum an Daten, ihrer Interoperabilität und Verwendbarkeit aufwerfen und neu beantworten.
Was die Kommission im Bereich des Datenschutzes vorhat, gleicht einem Freifahrtschein für Unternehmen, mit unseren Daten zu machen, was sie wollen – Hauptsache, es bringt Geld ein. Für Nutzerinnen und Nutzer hingegen wird es noch schwieriger werden, die Kontrolle über ihre persönlichen Daten zu behalten oder auch nur zu wissen, wo genau diese Informationen gespeichert werden. Fraglich ist auch, wie diese Pläne der Kommission etwa zu Vorhaben wie der Vorratsdatenspeicherung passen sollen, bei der eine strikte Pflicht zur Speicherung im Inland vorgesehen ist. Dürfen Vorratsdaten aus Deutschland demnächst also auch in Großbritannien gespeichert werden? Den GCHQ würde das sicherlich freuen, weil er so noch leichter Zugriff auf sensible Daten erhalten würde.