„Das Vorhaben der Bundesregierung zur Haftung von WLAN-Betreibern und Hostprovidern verstößt gegen das Unionsrecht und gefährdet Deutschlands digitale Zukunft. Gemeinsam mit anderen NGOs rufen wir deshalb die EU-Kommission dazu auf, diese Fehlentwicklungen zu verhindern. Nur so werden wir eine flächendeckende Versorgung mit offenen WLAN-Netzen erreichen und die Zukunftsfähigkeit der digitalen Wirtschaft sichern.“, erklärt Alexander Sander, Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft.
Heute haben wir uns gemeinsam mit dem Förderverein Freie Netze e.V. und dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. mit einem Schreiben an die EU-Kommission gewandt. Darin rufen wir die Kommission dazu auf, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung der Störerhaftung von WLAN-Betreibern und Hostprovidern zu stoppen.
Die geplanten Änderungen sind nicht mit dem EU-Recht vereinbar. Insbesondere verstoßen sie gegen die Vorgaben der E-Commerce-Richtlinie und gegen europäische Grundrechte. Die Regelungen zur WLAN-Störerhaftung schaffen zudem neue Rechtsunsicherheiten für Funknetzbetreiber, die ihre Zugänge für Dritte öffnen wollen. Dadurch wird eine flächendeckende Versorgung mit offenen WLAN-Netzen verhindert, was negative Auswirkungen auf Meinungs- und Informationsfreiheit, politische Teilhabe und die hiesige Online-Wirtschaft hat. Auch die Verschärfung der Haftung von Host-Providern macht den rechtssicheren Betrieb von Cloud-Diensten und Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten in Deutschland faktisch unmöglich.
Zurzeit prüft die EU-Kommission im Rahmen einer TRIS-Notifizierung, ob der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neufassung der Störerhaftung von WLAN-Betreibern und Hostprovidern mit dem Europarecht vereinbar ist. Mitgliedstaaten der Union müssen die Kommission über jede Änderung einer technischen Vorschrift vor deren Erlass unterrichten. Ab dem Zeitpunkt der Notifizierung, in diesem Fall der 15. Juni, gilt eine dreimonatige Stillhaltefrist, während der das Vorhaben nicht verabschiedet werden darf. Kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Entwurf mit dem EU-Recht unvereinbar ist oder weiterer Klärungsbedarf besteht, kann sie eine entsprechende Stellungnahme abgeben und Änderungen an dem Entwurf verlangen.
Den gemeinsamen Appell an die EU-Kommission finden Sie hier.