„Europa darf nicht zum überwachten Kontinent werden. Das Votum der Luxemburger Richter muss als dringender Appell verstanden werden, in der EU und den Mitgliedstaaten endlich den Weg hin zu einer evidenzbasierten und grundrechtskonformen Sicherheitspolitik zu beschreiten.“, erklärt Alexander Sander, Hauptgeschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft.

Heute hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg sein Gutachten zum geplanten Fluggastdatenabkommen mit Kanada verkündet. Ende November 2014 hatte das Europäische Parlament beschlossen, das Abkommen durch den EuGH prüfen zu lassen. Nachdem der Gerichtshof einige Monate zuvor die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten für unwirksam erklärt hatte, hegte die Mehrheit der Abgeordneten auch bei der vorgesehenen Übermittlung und Speicherung von Fluggastdaten Zweifel an der Vereinbarkeit mit den Grundrechten. Wie schon der Generalanwalt Paolo Mengozzi kommt nun auch der Gerichtshof zu dem Ergebnis, dass das geplante Abkommen mit Kanada gegen die EU-Grundrechte auf Privatsphäre und den Schutz personenbezogener Daten verstößt. Neben Diskriminierungsgefahren bei der Übermittlung sensibler Informationen sowie mangelnden Datenschutzgarantien auf kanadischer Seite begründet der EuGH seinen Befund insbesondere auch damit, dass die Daten in Kanada selbst dann für fünf Jahre gespeichert bleiben sollen, wenn die betreffende Person längst wieder ausgereist ist und sich keinerlei Verdacht gegen sie ergeben hat.

Alexander Sander erläutert: „Zum wiederholten Mal hat der Gerichtshof heute klargestellt, dass verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherungen gegen EU-Grundrechte verstoßen. Das bedeutet nicht nur das Aus für das Fluggastdatenabkommen mit Kanada. Auch die entsprechenden Übereinkommen der EU mit den USA und Australien sowie die EU-Richtlinie zur Fluggastdatenspeicherung müssen nun aufgehoben werden. Gleiches gilt für die gerade erst Anfang Juni in Kraft getretene deutsche Umsetzung dieser Richtlinie.“

Im Rahmen der Fluggastdatenspeicherung werden pro Flugbuchung und Passagier zahlreiche Daten wie Kreditkarteninformationen, Essenswünsche, Angaben zum Gepäck und zu Mitreisenden erfasst und in einem „Passenger Name Record (PNR)“ genannten Datensatz mehrere Jahre lang gespeichert. Dazu gehört auch ein Freifeld, in welches persönliche Einschätzungen, unbelegte Behauptungen oder Kommentare einfügt werden können. Die Daten werden fortlaufend einer automatisierten Rasterfahndung unterzogen und mit weiteren Datenbanken abgeglichen. Auf diese Weise sollen auffällige Reisemuster aufgedeckt und bisher unbekannte Verdächtige identifiziert werden. Obwohl bis heute jeglicher Wirksamkeitsnachweis fehlt, behaupten die Befüworter der Fluggastdatenspeicherung noch immer, sie wäre ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität.

Bereits seit vielen Jahren bestehen Abkommen zwischen der EU und den USA sowie Australien über die anlasslose Speicherung und Übermittlung von Fluggastdaten. Auch eine erst im vergangenen Jahr in Kraft getretene Richtlinie zur Einführung einer EU-weiten Speicherung von PNR-Daten sowie das kurz darauf verabschiedete deutsche Umsetzungsgesetz sehen eine verdachtsunabhängige fünfjährige Speicherung dieser Informationen vor. Unmittelbar gilt das heutige Votum des Gerichtshofs zwar nur für das geplante PNR-Abkommen mit Kanada; die für die Grundrechtsverstöße maßgeblichen Elemente wie die verdachtsunabhängige Speicherung sind jedoch in gleicher Weise auch in den anderen beiden Abkommen, in der EU-Richtlinie und der deutschen Umsetzung enthalten. Diese Rechtsakte verstoßen deshalb ebenfalls gegen EU-Grundrechte und müssen unverzüglich aufgehoben werden.

Der Digitale Gesellschaft e.V. engagiert sich seit Jahren gegen die Totalüberwachung des Reiseverkehrs. So haben wir beispielsweise als Sachverständige an der Anhörung zur Fluggastdatenspeicherung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages teilgenommen und eine schriftliche Stellungnahme (.pdf) abgegeben. Auch bei unserem monatlichen Netzpolitischen Abend und in unserer Rubrik „In digitaler Gesellschaft“ beim Berliner Radiosender FluxFM war die Fluggastdatenspeicherung schon des häufigeren Thema.

Wenn du hier klickst, kannst du den Inhalt von YouTube anzeigen. Damit willigst du in die Übermittlung personenbezogener Daten an YouTube und damit in die USA ein. Um die Einwilligung zu widerrufen, lösche die Cookies in deinem Browser.
Erfahre mehr in der Datenschutzerklärung von YouTube.