„Die Bundesregierung treibt den Ausverkauf des Datenschutzes weiter voran. Wichtige Errungenschaften wie die Betroffenenrechte auf Auskunft und Löschung oder der Zweckbindungsgrundsatz sollen sehenden Auges und unter Verstoß gegen das EU-Recht bis zur Unkenntlichkeit verwässert werden. Mit der verfassungswidrigen Ausweitung der Videoüberwachung spielt die Bundesregierung obendrein terroristischen Tätern in die Hände und gefährdet die Sicherheit der Bevölkerung in unverantwortlicher Weise. Wir appellieren daher mit Nachdruck an die Abgeordneten des Bundestages, diesen Vorhaben Einhalt zu gebieten.“, erklärt Volker Tripp, politischer Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft.

Der Bundestag wird heute über zwei Gesetzesvorlagen der Bundesregierung beraten, die mit empfindlichen Einbußen beim Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten einhergehen. So wird das Parlament zunächst in erster Lesung über das Gesetz zur Anpassung des deutschen Datenschutzrechts an die ab Mai 2018 geltende EU-Datenschutzgrundverordnung debattieren. In diesem Gesetz wird unter anderem auch die Ausweitung der Videoüberwachung öffentlich zugänglicher großflächiger Anlagen und Verkehrsmittel geregelt. Die Videoüberwachung ist zudem Gegenstand eines weiteren Gesetzentwurfs, mit dem sich die Abgeordneten heute bereits in zweiter und dritter Lesung befassen werden. Damit soll die Ausweitung der Videoüberwachung im gegenwärtig noch gültigen Bundesdatenschutzgesetz verankert werden.

Beide Gesetzentwürfe verstoßen in den vorliegenden Fassungen gegen die Vorgaben des EU- und Verfassungsrechts. Mit dem Gesetz zur Anpassung der deutschen Datenschutzbestimmungen an die Datenschutzgrundverordnung werden die Betroffenenrechte auf Auskunft, Berichtigung und Löschung weit über das europarechtlich zulässige Maß hinaus eingeschränkt. Ferner soll auch der Zweckbindungsgrundsatz insbesondere bei der Datenverarbeitung durch öffentliche Stellen deutlich stärker als in der Datenschutzgrundverordnung vorgesehen aufgeweicht werden. In videoüberwachten Bereichen soll zudem nicht mehr zwingend mit Beginn des Kameraeinsatzes, sondern nur noch „zum frühestmöglichen Zeitpunkt“ auf den Umstand der Überwachung hingewiesen werden müssen. Auch diese wenig präzise Regelung widerspricht den klaren und unmissverständlichen Vorgaben des EU-Rechts.

Die in beiden Vorlagen enthaltene Ausweitung der Videoüberwachung verkürzt in unverhältnismäßiger Weise das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und wäre im Hinblick auf die Sicherheit der Bevölkerung sogar kontraproduktiv. Je flächendeckender Überwachungstechnik zum Einsatz kommt, desto weniger Orte gibt es, an denen die Menschen sich unbeobachtet fühlen und von ihren grundrechtlich garantierten Freiheiten unbefangenen Gebrauch machen können. Für terroristische Täter hingegen, die nach medialer Aufmerksamkeit suchen, stellen gerade videoüberwachte Orte besonders attraktive Anschlagsziele dar. Wie zahllose Beispiele aus den vergangenen Jahren zeigen, fungieren Videos von Terrorattentaten als Multiplikatoren des Schreckens. Des Weiteren werden sich insbesondere Täter, die den eigenen Tod billigend in Kauf nehmen, kaum von dem Umstand abschrecken lassen, dass sie bei der Tatbegehung gefilmt werden. Die Ausweitung der Videoüberwachung ist daher lediglich ein weiteres Sicherheitsplacebo, das im besten Fall wirkungslos bleiben, in jedem Fall aber zu einer weiteren Aushöhlung der Grundrechte beitragen wird.

Der Digitale Gesellschaft e.V. hatte bereits die Referentenentwürfe zur Anpassung des deutschen Datenschutzrechts sowie zur Ausweitung der Videoüberwachung scharf kritisiert:
Stellungnahme (.pdf) und Blogbeitrag zum Entwurf des Datenschutzanpassungsgesetzes
Stellungnahme (.pdf) und Blogbeitrag zum Entwurf des Videoüberwachungsverbesserungsgesetzes

Auch in unserer Reihe „In digitaler Gesellschaft“ beim Berliner Radiosender FluxFM haben wir uns in dieser Woche mit den beiden Gesetzesvorhaben auseinandergesetzt.

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