„Wir bedauern, dass sich der Bundesrat an der Placebopolitik der Bundesregierung beteiligt. Die Ausweitung der Videoüberwachung wird keineswegs die Sicherheit der Bevölkerung erhöhen, sondern die Attraktivität öffentlich zugänglicher Orte als Ziel terroristischer Anschläge weiter steigern. Der Bundestag muss das verfassungswidrige Vorhaben deshalb unbedingt stoppen und die weitere Aushöhlung unserer Grundrechte verhindern. Ein Paradigmenwechsel in der Terrorbekämpfung hin zu evidenzbasierten Sicherheitskonzepten ist mehr als überfällig.“, erklärt Volker Tripp, politischer Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft.

Der Bundesrat hat grünes Licht für die Pläne der Bundesregierung zur Ausweitung der Videoüberwachung gegeben. In der heutigen Abstimmung über den Entwurf für ein sogenanntes „Videoüberwachungsverbesserungsgesetz“ versäumte die Länderkammer die Chance, sich klar gegen das Vorhaben der Bundesregierung auszusprechen. Mit dem geplanten Gesetz soll der Einsatz von Kameras in den öffentlich zugänglichen Bereichen privat betriebener Einrichtungen erleichtert werden. Über die Verwendung der Technik wachen die Landesdatenschutzbehörden. Diese stehen der Videoüberwachung bislang kritisch bis ablehnend gegenüber. Mit dem Gesetzesvorhaben soll diese behördliche Entscheidungspraxis nun offenkundig ins Gegenteil verkehrt werden.

Der Digitale Gesellschaft e.V. lehnt den Regierungsentwurf strikt ab. Eine derartige Ausweitung der Videoüberwachung an öffentlich zugänglichen Orten wie Parkplätzen, Einkaufszentren oder Sportstätten stellt einen erheblichen Grundrechtseingriff dar und wäre im Hinblick auf die Sicherheit der Bevölkerung sogar kontraproduktiv. Je flächendeckender Überwachungstechnik zum Einsatz kommt, desto weniger Orte gibt es, an denen die Menschen sich unbeobachtet fühlen und von ihren grundrechtlich garantierten Freiheiten unbefangenen Gebrauch machen können. Für terroristische Täter hingegen, die nach medialer Aufmerksamkeit suchen, stellen gerade videoüberwachte Orte besonders attraktive Anschlagsziele dar. Wie zahllose Beispiele aus den vergangenen Jahren zeigen, fungieren Videos von Terrorattentaten als Multiplikatoren des Schreckens. Des Weiteren werden sich insbesondere Täter, die den eigenen Tod billigend in Kauf nehmen, kaum von dem Umstand abschrecken lassen, dass sie bei der Tatbegehung gefilmt werden. Die Ausweitung der Videoüberwachung ist daher lediglich ein weiteres Sicherheitsplacebo, das im besten Fall wirkungslos bleiben, in jedem Fall aber zu einer weiteren Aushöhlung der Grundrechte beitragen wird.

Der Digitale Gesellschaft e.V. hat sich bereits früh gegen die Ausweitung der Videoüberwachung ausgesprochen und den Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums scharf kritisiert.

Auch in der Sendereihe „In digitaler Gesellschaft“ beim Berliner Radiosender FluxFM war die Ausweitung der Videoüberwachung schon mehrfach Thema:

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Videoüberwachung und kein Ende in Sicht

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