„Die Bundesregierung versucht, die Vorratsdatenspeicherung gegen jede rechtsstaatliche Vernunft durchzusetzen. Bereits zweimal wurden entsprechende Gesetze höchstrichterlich kassiert. Zuletzt kritisierte auch die EU-Kommission das Vorhaben als Verletzung des Unionsrechts. Dabei ist der Nutzen einer anlasslosen Speicherung nach wie vor nicht belegbar. Die Abgeordneten des Bundestages müssen daher ihre Chance nutzen und ein weiteres grundrechtliches Fiasko verhindern.“, fordert Volker Tripp, politischer Referent des Vereins Digitale Gesellschaft.
Die von der Großen Koalition und der Bundesregierung beabsichtigte Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung wird heute erneut Thema im Bundestag sein. Im federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz werden sich verschiedene Sachverständige den Fragen der Parlamentarier zur geplanten Speicherpflicht für Verbindungs- und Standortdaten aus der elektronischen Kommunikation stellen. Zahlreiche Verbände und Interessenvertretungen, etwa aus den Bereichen Wirtschaft, Medien und Rechtsanwaltschaft, hatten sich in der Vergangenheit bereits klar gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen.
Mit der verdachtsunabhängigen Speicherung der Kommunikationsdaten würde eine rote Linie überschritten. Sensible Daten, die präzise Rückschlüsse auf Lebensgewohnheiten, Ansichten und soziale Netze der Betroffenen zulassen, würden ohne konkreten Anlass wochenlang vorgehalten und auf diese Weise einem hohen Missbrauchsrisiko ausgesetzt. Dies gilt insbesondere für die Daten von Berufsgeheimnisträgern wie Anwälten und Journalisten. Dabei ist der Nutzen einer Vorratsdatenspeicherung für die Verhinderung und Verfolgung schwerer Straftaten bis heute nicht belegt. Auch die immer wieder vorgebrachte Behauptung, die IP-Adresse sei im Bereich der Online-Kriminalität häufig der einzige Ermittlungsansatz, vermag daran nichts zu ändern. Wer sich anonym im Netz bewegen möchte, kann seine IP-Adresse selbst bei laufender Vorratsdatenspeicherung effektiv verschleiern und sich auf diese Weise der Strafverfolgung entziehen.