„Der Generalanwalt tut einen überfälligen Schritt, um dem politischen Rumgeeiere bei der geheimdienstlichen Massenüberwachung ein Ende zu setzen. In seinem Votum stellt er nicht nur klar, dass die Kommission den Schutz personenbezogener Daten seit Jahren schleifen lässt. Er plädiert auch dafür, die von Edward Snowden enthüllte Totalüberwachung der elektronischen Kommunikation durch US-Dienste erstmals höchstrichterlich zu bestätigen. Folgt das Gericht dem Votum, so können politische Entscheidungsträger in Deutschland und Europa die Massenüberwachung künftig nicht mehr als unbewiesene Behauptung abtun.“, erklärt Alexander Sander, Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft.

Der Generalanwalt beim EuGH, Yves Bot, hält die Safe Harbor Entscheidung der EU-Kommission zur Datenübermittlung zwischen Europa und den USA für ungültig. In seinem heute veröffentlichten Votum legt er dar, dass US-Geheimdienste bei amerikanischen Social-Media-Plattformen unbeschränkt und ohne jegliche unabhängige Aufsicht vollen Zugriff auf die personenbezogenen Daten europäischer Bürgerinnen und Bürger nehmen. Die Übermittlung und Speicherung der Daten in den USA verstoße daher gegen die EU-Grundrechte auf Privatsphäre und den Schutz personenbezogener Daten sowie das Recht auf effektiven Rechtsschutz. Die Safe Harbor Entscheidung, welche abweichend vom EU-Datenschutzrecht die Übermittlung erlaubt, beruhe auf der falschen Annahme, dass das Datenschutzniveau in den USA dem in der EU entspreche, so Bot. Mit dem Votum schlägt der Generalanwalt eine Entscheidung in dem Rechtsstreit zwischen dem Datenschutzaktivisten Max Schrems und Facebook vor, welcher derzeit beim EuGH anhängig ist.

 

Eine Meinung zu “EU-Generalanwalt: Massenüberwachung durch US-Dienste verletzt Grundrechte

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