„Mit der geplanten Neuregelung der WLAN-Störerhaftung droht offenen Hotspots in Deutschland das Aus. Trotz massiver Kritik von Vereinen und Verbänden aus allen Teilen der Gesellschaft hält die Bundesregierung jedoch weiter an dem Vorhaben fest. Der Bundestag muss diese Fehlentwicklung stoppen und die WLAN-Störerhaftung bedingungslos abschaffen.“, fordert Alexander Sander, Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft.

„Sowohl die bestehende Rechtslage als auch die geplante Neuregelung der WLAN-Störerhaftung führen zu erheblichen Rechtsunsicherheiten und bereiten Freifunkaktivisten damit schon heute große Probleme bei ihrem ehrenamtlichen Engagement. Das betrifft den Ausbau öffentlicher WLAN-Netze ebenso wie die Vernetzung von Flüchtlingsunterkünften. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund rufen wir die Bundestagsabgeordneten dazu auf, den Gesetzentwurf der Bundesregierung in wesentlichen Punkten zu korrigieren.“, erklärt Christian Heise, Vorstand des Fördervereins Freie Netzwerke.

Um diesen Forderungen Nachdruck zu verleihen, starten der Förderverein Freie Netzwerke e.V. und der Digitale Gesellschaft e.V. in Zusammenarbeit mit dem Verbund freier Netzwerke NRW e.V. heute eine Kampagne zur bedingungslosen Abschaffung der WLAN-Störerhaftung. Alle, die sich für rechtssichere Bedingungen beim Betrieb von Drahtlosnetzen einsetzen möchten, haben auf der dazugehörigen Webseite die Möglichkeit, ein Schreiben mit entsprechenden Forderungen und Argumenten an die Bundestagsabgeordneten des jeweils eigenen Wahlkreises zu richten. Selbstverständlich kann das Schreiben individuell angepasst und um weitere Argumente ergänzt oder gekürzt werden.

Die Kampagnenseite ist unter prgenerator.freifunk.net zu finden.

Der Digitale Gesellschaft e.V. hatte bereits im Jahr 2012 einen konkreten Gesetzentwurf zur bedingungslosen Abschaffung der WLAN-Störerhaftung vorgelegt. Dieser wurde im Dezember 2014 von den Oppositionsfraktionen in den Bundestag eingebracht, jedoch scheiterte seine Verabschiedung bislang am Widerstand der Großen Koalition.

WLAN Störerhaftung