Die Dreiecksverhandlungen zwischen EU-Kommission, Ministerrat und Europäischem Parlament über eine Verordnung für einen einheitlichen digitalen Binnenmarkt gehen ihrem Ende entgegen. Noch in dieser Woche soll der sogenannte Trilog mit einem Kompromiss abgeschlossen werden, dem auch die Netzneutralität zum Opfer fallen könnte.
Nachdem das Parlament im April vergangenen Jahres für eine weitgehend netzneutralitätsfreundliche Fassung der Verordnung gestimmt hatte, konnten sich die stark an den Wünschen der Telekommunikationslobby orientierten Positionen von Ministerrat und Kommission nun in den Verhandlungen durchsetzen. In der vergangenen Woche hatte das Parlament bereits einen Kompromissvorschlag verabschiedet, mit dem es weit von seinem ursprünglichen Beschluss abrückte und weitreichende Zugeständnisse gegenüber Rat und Kommission machte.
So verzichtete das Parlament bereits auf Definitionen der Netzneutralität und der Spezialdienste und gab seinen Widerstand gegen sachfremde Regelungen wie Spamschutz, Kindersicherungen oder Netzsperren auf. Im Gegenzug ist insbesondere der Rat lediglich zu eher symbolischen Zugeständnissen im Bereich des Roamings bereit. Im Hinblick auf die Netzneutralität entfernen sich die Vorschläge des Rates hingegen immer weiter von der ursprünglichen Position des Parlaments.
Ihr könnt uns bei einer Rettungsaktion in letzter Minute unterstützen. Geht auf savetheinternet.eu und kontaktiert darüber kostenlos die Abgeordneten im Industrieausschuss (ITRE) des Europäischen Parlaments. Ruft sie dazu auf, die Netzneutralität zu verteidigen und in den Trilogverhandlungen nicht weiter nachzugeben.
Macht ihnen klar, dass es ein freies und offenes Netz in Europa künftig nur geben wird, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Eine enge Definition der Spezialdienste
Spezialdienste dürfen keinen Ersatz für einen Internetzugangsdienst darstellen, müssen über logisch getrennte Kapazitäten erbracht werden und eine technische Notwendigkeit für eine besondere Qualität aufweisen. - Enge Grenzen für Netzwerkmanagement
Nur in wenigen, klar definierten Einzelfällen (z.B. außergewöhnliche Netzwerkbelastung) darf Netzwerkmanagement zulässig sein; Kindersicherungen und die Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen gehören nicht dazu - Ausdrückliche Verankerung eines Diskriminierungsverbots
Durch eine klare gesetzliche Definition der Netzneutralität muss sichergestellt werden, dass Ungleichbehandlungen zwischen funktional gleichwertigen Diensten verboten sind. - Sachfremde Elemente aus dem Gesetzestext entfernen
Alle Elemente, die nichts mit Internetzugangsdiensten zu tun haben, müssen aus dem Gesetzestext verschwinden. Dazu gehören beispielsweise Regeln zum Spamschutz.
Hier findet Ihr weitere Informationen und Anregungen für Eure Gespräche mit den Abgeordneten im ITRE-Ausschuss:
Fachgespräch: Netzneutralität ist das neue Waldsterben
Netzneutralität: Kommissionsvorschlag offenbart Oettingers Versagen
Save the Internet: Endspiel um die Netzneutralität
FAQ Netzneutralität
In diesem Video vom Fachgespräch zur Netzneutralität im Bundestagsausschuss Digitale Agenda könnt Ihr außerdem aus erster Hand erfahren, was die Telekommunikationsunternehmen entgegen ihrer bisherigen Bekundungen in Sachen Spezialdienste planen. Dr. Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des BITKOM e.V., gesteht auf Nachfrage ein, dass von IPTV bis Gaming alle Dienste, für die es eine entsprechende Nachfrage gibt, als Spezialdienste angeboten werden könnten. Damit begibt er sich in direkten Widerspruch zum bisherigen Narrativ der Telekommunikationslobby, wonach Spezialdienste angeblich notwendig seien, um Telemedizin oder selbstfahrende Autos sicher zu ermöglichen. Damit Ihr nicht lange suchen müsst, haben wir die relevante Stelle im Video für Euch rausgesucht und den Timer entsprechend positioniert.