Im April 2013 haben wir uns mit einem Brief an die EU-Kommission gewandt, um dem grassierenden Abmahnwahn Einhalt zu gebieten.

In unserem Schreiben machten wir darauf aufmerksam, dass seit dem Jahr 2008 rund 4,5 Millionen Menschen in Deutschland mit kostenpflichtigen Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen überzogen wurden. Aus unserer Sicht ist diese bis heute andauernde Praxis, welche durch die deutsche Rechtslage ermöglicht wird, nicht verhältnismäßig und verstößt gegen die EU-Richtlinie zur Durchsetzung des geistigen Eigentums (IPRED) und gegen die Charta der Grundrechte. Wir baten die Kommission deshalb um Prüfung, ob in diesem Fall ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland vor dem EuGH eingeleitet werden muss.

Nun, nach mehr als anderthalb Jahren, zahlreichen E-Mails und persönlichen Gesprächen in Brüssel, kommt endlich Bewegung in die Sache. Die EU-Kommission hat die Bundesrepublik offiziell zu einer Stellungnahme bis Mitte Februar 2015 aufgefordert. Dies ist der erste Schritt in einem Vertragsverletzungsverfahren. Es handelt sich dabei um das erste netzpolitische Vertragsverletzungsverfahren und das erste Verfahren auf Grundlage der Charta der Grundrechte, sollte die Kommission unserer Argumentation folgen.

Gestern haben wir auf dem netzpolitischen Abend die Entwicklungen vorgestellt:

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