“Zum zehnjährigen Bestehen des Gemeinsamen Terrorabwehrzentrums wäre eine Trauerfeier für das verfassungsrechtliche Trennungsgebot weitaus angebrachter als eine Lobeshymne auf die Zentralisierung der Sicherheitsbehörden.”, erklärt Volker Tripp, politischer Referent des Vereins Digitale Gesellschaft.

Heute vor zehn Jahren wurde das Gemeinsame Terrorabwehrzentrum (GTAZ) eröffnet. In der Institution vernetzen Nachrichtendienste und Polizeibehörden von Bund und Ländern ihre operative Arbeit zur Abwehr des islamistischen Terrorismus und tauschen ihre Erkenntnisse aus. Zum zehnjährigen Jubiläum des Zentrums findet heute in Berlin eine Feierstunde unter Beteiligung von Bundesinnenminister De Maiziére und Verfassungsschutzchef Maaßen statt.

Ausgestaltung und Arbeitsweise des GTAZ stehen nicht im Einklang mit dem verfassungsrechtlichen Trennungsgebot. Danach dürfen Nachrichtendienste und Polizeibehörden nur in besonders schwerwiegenden Ausnahmefällen überhaupt miteinander kooperieren. Um die gesetzlichen Hürden für polizeiliche Eingriffe in die Freiheitssphäre der Bevölkerung nicht zu unterlaufen, soll die Arbeit der Nachrichtendienste, die häufig nur auf vagen Vermutungen und nicht gesicherten Anhaltspunkten beruht, grundsätzlich separat von der des Polizeiapparates stattfinden. Neben dem Trennungsgebot verstößt die Zentralisierung der Sicherheitsbehörden, die mit dem GTAZ weiter vorangetrieben wird, jedoch auch gegen weitere elementare rechtsstaatliche Vorgaben.

Volker Tripp erläutert: “Ähnlich wie bei der Antiterrordatei fehlt auch für den Betrieb des GTAZ eine taugliche Rechtsgrundlage. Übermittlungsvorschriften in Fachgesetzen, die eine informationelle Zusammenarbeit zwischen Nachrichtendiensten und Polizei nur als Ausnahme und in Einzelfällen zulassen, vermögen die enge institutionalisierte Kooperation dieser Behörden nicht zu rechtfertigen. Die verstetigte Vernetzung von geheimdienstlichen und polizeilichen Tätigkeiten und Erkenntnissen besitzt eine neue, eigene Eingriffsqualität. Mit ihr werden aktiv neue Verdächtige generiert, die in der Folge mit Exekutivmaßnahmen überzogen werden können. Durch die Vermengung nachrichtendienstlicher Vorfeldaufklärung einerseits und polizeilicher Gefahrenabwehr und Kriminalitätsbekämpfung andererseits werden faktisch die Eingriffsvoraussetzungen gegenüber der Bevölkerung herabgesetzt. Schließlich mangelt es auch an einer effektiven rechtsstaatlichen Kontrolle des GTAZ. Die Datenschutzbeauftragten haben nur die Möglichkeit, die Tätigkeit einzelner Behörden zu beaufsichtigen. Sie können also nur einzelne Puzzlestücke betrachten, nie aber das Gesamtbild, das sich aus ihnen ergibt.”