Der Digitale Gesellschaft e.V. ruft die im Bundestag vertretenen Parteien dazu auf, im Rahmen der heutigen Haushaltsdebatte Tätigkeiten und Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes (BND) zu hinterfragen und von der Bundesregierung Transparenz über dessen Finanzierung zu fordern.
Im Zuge der Beratungen über den Bundeshaushalt 2015 wird sich der Bundestag heute unter anderem mit dem Budget des BND auseinandersetzen. Die Bundesregierung hat einen Haushaltsplan vorgelegt, in dem eine Erhöhung der sächlichen Verwaltungsausgaben für den Dienst um rund 56 Millionen Euro auf insgesamt 614,5 Millionen Euro vorgesehen ist. Nähere Angaben über die Verwendung der Gelder finden sich in dem Papier ebenso wenig wie eine Aufstellung der Personalkosten, die nicht in den sächlichen Verwaltungsaufwendungen enthalten sind. Detailliertere Informationen erhält ausschließlich ein im Haushaltsausschuss angesiedeltes Vertrauensgremium. Dessen Mitglieder sind zur strikten Verschwiegenheit über die dort erlangten Erkenntnisse verpflichtet, dürfen sie also weder mit ihren Mitarbeitern noch mit Fraktionskollegen teilen. Dem Plenum, das letztlich den Haushalt 2015 beschließen muss, bleiben daher wesentliche Angaben über die Verwendung der vorgesehenen Gelder vorenthalten.
Jüngsten Medienberichten zufolge überwacht der BND flächendeckend die elektronische Kommunikation in Afghanistan, Somalia und dem Nahen Osten, wertet die Daten am Standort Bad Aibling nach Maßgabe und mit Systemen der NSA aus und leitet die so gewonnen Erkenntnisse an den US-Dienst weiter. Dies verdeutlicht einmal mehr die institutionalisierte Einbindung des BND in das weltweite geheimdienstliche Spähnetzwerk.
Volker Tripp, politischer Referent des Digitale Gesellschaft e.V., erklärt: “Wir appellieren an die Parlamentarier, ihre verfassungsmäßige Gewissensverpflichtung und ihre Verantwortung im Rahmen der Gewaltenteilung ernst zu nehmen. Keinesfalls dürfen sie sehenden Auges eine Pauschalfinanzierung für grundrechtswidriges Handeln einfach durchwinken. Die flächendeckende Überwachung der elektronischen Kommunikation im Ausland verstößt ebenso wie der Einsatz von Spähwerkzeugen der NSA und die Weitergabe der Erkenntnisse an den US-Dienst gegen die Grundrechte auf Telekommunikationsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung. Als Teil der deutschen Staatsgewalt ist der BND auch bei seiner Auslandstätigkeit den Grundrechten unterworfen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Verarbeitung und Auswertung der Daten in Deutschland stattfindet. Die Mitglieder des Bundestages müssen die Haushaltsdebatte daher zum Anlass nehmen, Befugnisse und Praktiken des BND sowie seine Zusammenarbeit mit der NSA kritisch zu hinterfragen. Nur wenn die Bundesregierung sämtliche Details der Kooperation offenlegt und für das Plenum Transparenz über die Gesamthöhe der BND-Mittel und deren Verwendung herstellt, kann ein sinnvoller Diskurs über das Für und Wider der Finanzierung des Dienstes geführt werden.”