„So jedenfalls nicht.“ Auf diese Weise lässt sich das gestrige Schlussplädoyer
des Generalanwalts Pedro Cruz Villalón im Verfahren gegen die
EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vor dem EuGH zusammenfassen.
Die Richtlinie verstößt seiner Ansicht nach unter anderem gegen das
EU-Grundrecht auf Privatsphäre. Zwar hält er es grundsätzlich für
zulässig, Verkehrsdaten zur Verfolgung schwerer Straftaten anlasslos zu
speichern. Diese Daten seien jedoch ein Abbild der Privatsphäre und
könnten von staatlichen Stellen oder Dritten leicht missbraucht werden,
so Cruz Villalón. Gemessen daran sei die Richtlinie unverhältnismäßig,
weil sie keine konkreten Vorgaben zum behördlichen Datenzugriff enthält
und eine zu lange Speicherfrist von bis zu zwei Jahren vorsieht.
Nur ein Etappensieg
Obwohl er dazu nicht gezwungen ist, folgt der EuGH doch zumeist dem
Schlussplädoyer. Dafür spricht in diesem Fall auch der sehr umfangreiche
und kritische Fragenkatalog, den die Richter den
Verfahrensbeteiligten unterbreitet hatten. Mit der Anfang 2014 erwarteten
Entscheidung dürfte die Richtlinie daher vorerst vom Tisch sein. Mehr
als ein Etappensieg für die Grundrechte wäre damit allerdings nicht
erreicht. Ähnlich wie schon 2010 das Bundesverfassungsgericht bei der
deutschen Umsetzung der Richtlinie hat nun auch Cruz Villalón nur die
konkrete Ausgestaltung gerügt, nicht aber die Vorratsdatenspeicherung
als solche grundweg verworfen. Er empfiehlt dem EuGH daher, die
Richtlinie nicht gänzlich aufzuheben, sondern den EU-Gesetzgeber zur
Nachbesserung zu verpflichten. Damit droht auf EU-Ebene eine Neuauflage.
Und die künftige Bundesregierung hat bereits im Koalitionsvertrag ihre
Absicht bekräftigt, die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland wieder
einzuführen.
Der Ball liegt im Feld der Politik
Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2010 und der nun zu
erwartenden Entscheidung des EuGH sind die rechtlichen Grenzen der
Vorratsdatenspeicherung klar abgesteckt. Ob künftig in Deutschland und
Europa sämtliche Verkehrsdaten anlasslos angehäuft werden müssen, ist
jetzt daher nur noch eine politische Frage.
Auf Netzaktivisten und Zivilgesellschaft kommt also viel
Überzeugungsarbeit zu. Dabei stehen die Erfolgschancen auf EU-Ebene
vermutlich besser als in Deutschland. Schon vor den
Koalitionsverhandlungen waren die Verfahren gegen die Richtlinie beim
EuGH anhängig. Somit war bereits zu diesem Zeitpunkt klar, dass sie auf
der Kippe steht. In der Koalitionsvereinbarung begründet Schwarz-Rot die
beabsichtigte Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung gleichwohl
ausschließlich damit, dass Deutschland bei Nichtumsetzung der Richtlinie
Strafzahlungen drohten. Die Fadenscheinigkeit dieses Arguments ist
augenfällig und lässt den klaren politischen Willen zur Errichtung einer
Überwachungsarchitektur erkennen.
Lage in Deutschland
Hält sich Schwarz-Rot bei der Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung eng
an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, so dürften die
Erfolgsaussichten künftiger Verfassungsklagen gegen ein solches Gesetz
deutlich schwinden. Umso wichtiger ist es also, schon den Erlass des
Gesetzes zu verhindern. Angesichts der zahlenmäßig dramatisch schwachen
Opposition im Bundestag kann nur noch eine entschlossene Absage seitens
der Zivilgesellschaft diesen Plänen Einhalt gebieten. Öffentlicher
Protest, Aufklärung und Mobilisierung lauten deshalb die Gebote der
Stunde für die Gegner der Vorratsdatenspeicherung. Aktivisten,
Journalisten, Verbände, Gewerkschaften, Religionsgemeinschaften und
Andere müssen ihren gesellschaftlichen Einfluss nutzen, um dem Ansinnen
der Großen Koalition entgegen zu treten. ACTA ist am Widerstand einer
breiten Öffentlichkeit gescheitert, und genau das Gleiche ist auch bei
der Vorratsdatenspeicherung möglich. Viele Menschen sind bereits für die
Probleme einer anlasslosen Kommunikationsüberwachung sensibilisiert.
Durch die weiter andauernden Enthüllungen aus dem Snowden-Fundus wird
der Überwachungsstaat jeden Tag ein klein wenig greifbarer und das
allgemeine Unwohlsein wächst, wenn auch langsam. Der Nährboden für einen
breiten zivilgesellschaftlichen Protest ist daher durchaus bereitet.
Lage in der EU
Im EU-Kontext sieht die Lage aus mehreren Gründen ein wenig besser aus.
Der politische Wille zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung ist hier
zunächst keineswegs so zementiert wie in Deutschland. Im Sommer 2014
stehen die Europawahlen an. Damit werden nicht nur die Karten im
Parlament neu gemischt. Auch die personelle Besetzung der Kommission
könnte sich durch die Wahl ändern, da die Mitgliedstaaten zwar die
Kommissare vorschlagen, das Parlament diese Vorschläge jedoch zusätzlich
genehmigen muss. Bedeutsam ist dieser Zusammenhang, weil
Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene nur von der Kommission eingeleitet
werden können. Findet sich dort keine Mehrheit für eine Neuauflage der
Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie, so wäre das Verfahren bereits an
dieser Stelle erledigt. Erarbeitet die Kommission hingegen einen neuen
Richtlinienentwurf, so entscheiden anschließend Parlament und
Ministerrat über dessen Annahme. Zwar ist mit der Verabschiedung eines
solchen Entwurfs in den wenigen bis zur Europawahl verbleibenden Monaten
kaum zu rechnen. Jedoch gilt für die Legislative der EU, anders als etwa
in Deutschland, das sogenannte Diskontinuitätsprinzip nicht. Daher
können Gesetzgebungsverfahren, die noch vor der Wahl eingeleitet wurden,
nach der Wahl fortgeführt werden. Es ist deshalb denkbar, dass die
jetzige Kommission noch vor Mitte 2014 einen neuen Richtlinienentwurf
vorlegt, über den Parlament und Rat erst sehr viel später abstimmen werden.
Unmissverständliche Botschaft der Zivilgesellschaft
Das Prozedere auf EU-Ebene bietet von der Europawahl bis zum
Gesetzgebungsverfahren daher zahlreiche Gelegenheiten, die europaweite
Einführung der Vorratsdatenspeicherung zu stoppen. Gelingen kann dies
nur, wenn eine möglichst breite zivilgesellschaftliche Allianz ihre
Einflussmöglichkeiten an diesen Stellen hartnäckig und unnachgiebig
nutzt. Ebenso wie gegenüber der Politik in Deutschland muss ihre
Botschaft zur anlasslosen Kommunikationsüberwachung auch hier
unmissverständlich lauten: „So nicht, anders nicht, gar nicht!“