„So jedenfalls nicht.“ Auf diese Weise lässt sich das gestrige Schlussplädoyer des Generalanwalts Pedro Cruz Villalón im Verfahren gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vor dem EuGH zusammenfassen. Die Richtlinie verstößt seiner Ansicht nach unter anderem gegen das EU-Grundrecht auf Privatsphäre. Zwar hält er es grundsätzlich für zulässig, Verkehrsdaten zur Verfolgung schwerer Straftaten anlasslos zu speichern. […]