Nein zum Zwei-Klassen-Netz. Für ein freies und offenes Internet für alle.

Der Vorschlag der EU-Kommission für eine Telekommunikationsverordnung bedroht die Netzneutralität und damit die Freiheit und Offenheit des Netzes. Wenn wir diesen Plänen keinen Einhalt gebieten, wird es künftig ein Zwei-Klassen-Netz geben, in dem Provider unseren Datenverkehr durchleuchten und darüber entscheiden, welche Inhalte wir uns im Netz ansehen und welche Dienste wir in welcher Qualität nutzen können.

Für Anbieter und Nutzer kann es außerdem richtig teuer werden. Denn die Provider kassieren gleich zwei mal ab: die Daten finanzstarker Unternehmen leiten sie gegen entsprechendes Entgelt auf einer extraschnellen Überholspur bevorzugt zu denjenigen Kunden durch, die bereit sind, für diesen Service zusätzlich zu zahlen. Start-Ups und weniger betuchte Nutzer haben das Nachsehen, Innovation, Grundrechte und kulturelle Vielfalt bleiben auf der Strecke.

Daher fordern wir:

  • Keine Beeinträchtigung des offenen Internet durch Spezialdienste
  • Kein Ersatz von Diensten, Anwendungen und Inhalten des offenen Internet durch Spezialdienste
  • Keine Zensur des offenen Internet – Provider dürfen nicht zu Hilfssheriffs werden
  • Statt Freiheiten brauchen Nutzerinnen und Nutzer einklagbare Rechte auf Zugang zum offenen Internet

In einer wegweisenden Abstimmung hatte das Europäische Parlament Mitte April für eine Fassung der Verordnung votiert, die einige wichtige Regelungen zur Sicherung der Netzneutralität enthält. Gleichwohl sind noch nicht alle Gefahren eliminiert, da es weiterhin möglich ist, Dienste des offenen Internet auf Spezialdienste auszulagern. Das letzte Wort ist jedoch noch nicht gesprochen. Denn bevor eine endgültige Fassung der Verordnung in Kraft treten kann, muss nun noch der EU-Ministerrat, in dem die einzelnen Mitgliedsstaaten vertreten sind, über den Kommissionsvorschlag beraten und Beschluss fassen. Dabei können noch zahlreiche Änderungen gegenüber der vom Parlament verabschiedeten Fassung vorgenommen werden.

nn

Bestätigt der Ministerrat das Votum des Parlaments, so tritt die Verordnung ohne Weiteres in Kraft. Weicht er hingegen davon ab oder nimmt er den ursprünglichen Vorschlag der Kommission an, so schließt sich der sogenannte Trilog an. In diesem Verfahren versuchen Kommission, Ministerrat und Parlament einen gemeinsamen Kompromiss zu finden. Um schließlich eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralität in ganz Europa zu erreichen und das freie und offene Internet vor dem Untergang zu bewahren, werden wir unsere Forderungen weiterhin lautstark und unnachgiebig an die Bundesregierung und den Ministerrat richten. Wir wollen sie überzeugen, die bisherigen Errungenschaften des Parlaments beizubehalten und weitere Verbesserungen zugunsten der Netzneutralität in den Verordnungstext aufzunehmen.

Hilf uns dabei, indem Du die Kampagne savetheinternet.eu unterstützt, die wir gemeinsam mit zahlreichen anderen NGOs ins Leben gerufen haben. Erzähl Deinen Freundinnen und Freunden davon und beweg sie dazu, das Gleiche zu tun.


—————————————————————————————–

 

WAS IST NETZNEUTRALITÄT?

Netzneutralität ist ein elementares Prinzip bei der Datenübertragung im Internet. Unabhängig von Absender, Empfänger oder Inhalt werden sämtliche Daten stets nach der Reihenfolge ihres Eintreffens in gleicher Qualität und gleicher Geschwindigkeit von den Providern weitergeleitet. Es gibt danach also keine Daten, Dienste oder Nutzer erster und zweiter Klasse, keine wichtigen und weniger wichtigen Inhalte. Die Netzneutralität zählt daher zu den fundamentalen Voraussetzungen für ein freies und offenes Internet.

WARUM GEFÄHRDET DER VORSCHLAG DER EU-KOMMISSION DIE NETZNEUTRALITÄT?

Im September 2013 hat die EU-Kommission den Entwurf einer Verordnung zur Herstellung eines einheitlichen europäischen Telekommunikationsmarktes vorgelegt. Diese Verordnung enthält unter anderem auch Regelungen zur Netzneutralität. Obwohl die Kommission immer wieder beteuert, die Netzneutralität sichern zu wollen, läuft ihr Entwurf tatsächlich auf das genaue Gegenteil hinaus.

Spezialdienste

Zunächst sieht der Entwurf die Einführung von Spezialdiensten vor. Diese werden auch Specialised Services, Managed Services oder priorisierte Dienste genannt und ermöglichen es Internetprovidern, einzelne Onlinedienste wie IPTV oder Telefonie in besonderer Qualität gegen gesondertes Entgelt anzubieten. Bisher kennt man das etwa von Mobilfunkverträgen: zusätzlich zur volumenbeschränkten Flatrate können Kunden bei manchen Providern unbeschränkte Zugänge zu Diensten wie Spotify oder Facebook buchen. Solange und soweit solche Spezialdienste sich nicht auf Dienste, Anwendungen und Inhalte des offenen Internet erstrecken und dessen Qualität nicht beeinträchtigen, sind sie im Hinblick auf die Netzneutralität unproblematisch. Leider stellt der Verordnungsentwurf genau das nicht sicher und begnügt sich stattdessen mit einer schwammigen Definition der Spezialdienste und sehr unscharfen Vorgaben für ihren Betrieb.

Die derzeitige Definition erlaubt es Providern beispielsweise, auch Dienste, Anwendungen und Inhalte des offenen Internet als Spezialdienste anzubieten, wenn der Dienst als Ersatz für den Internetzugang “weder vermarktet noch breit genutzt” wird. Wann eine solche Vermarktung vorliegt und wie breit die Nutzung als Zugangssubstitut sein muss, um als unzulässig zu gelten, regelt der Verordnungsentwurf nicht. Kommt er in seiner gegenwärtigen Fassung durch, könnten Provider das Internet daher zu einem Zwei-Klassen-Netz umbauen, in dem bestimmte Dienste, Anwendungen oder Inhalte aus dem regulären Internetzugang ausgegliedert werden und nur noch gegen gesonderte Bezahlung zu haben sind. Davon wären nicht nur Nutzerinnen und Nutzer, sondern auch die Anbieter von Diensten, Anwendungen und Inhalten im Netz betroffen. Neben den Endkunden sollen nämlich auch die Anbieter für die Inanspruchnahme von Spezialdiensten zahlen. Für Start-Ups und nichtkommerzielle Onlineangebote, denen die nötigen finanziellen Mittel fehlen, um ihre Leistungen über einen Spezialdienst verfügbar zu machen, entstehen dadurch Markteintrittsbarrieren und Wettbewerbsnachteile gegenüber etablierten zahlungskräftigen Konkurrenten. Innovation und technischer Fortschritt im Netz könnten auf diese Weise empfindlich gebremst werden.

Wir fordern: Die Definition der Spezialdienste muss so geändert werden, dass sie jegliches Angebot von Diensten, Anwendungen und Inhalten des offenen Internet im Rahmen von Spezialdiensten verbietet.

Die weiteren Vorgaben, die der Entwurf für Spezialdienste macht, erlauben es Providern außerdem, die Zugänge zum offenen Internet zugunsten von Spezialdiensten zu verlangsamen oder einzuschränken. Zwar dürfen Spezialdienste laut Entwurf “die allgemeine Qualität von Internetzugangsdiensten nicht in wiederholter oder ständiger Weise” beeinträchtigen. Was die Ausdrücke “allgemein” und “in wiederholter oder ständiger Weise” genau bedeuten, regelt der Entwurf hingegen nicht. Folglich wird keineswegs jegliche Schlechterstellung des offenen Internet zugunsten von Spezialdiensten verboten. Angesichts des wirtschaftlichen Interesses der Provider, ihre Kunden in die kostenpflichtigen Spezialdienste zu drängen, besteht deshalb die Gefahr, dass die Provider diese Schlupflöcher bis an die Grenze des Zulässigen ausnutzen und reguläre Internetzugänge verlangsamen, um sie im Verhältnis zu Spezialdiensten unattraktiver zu machen.

Wir fordern: Die Vorgaben für Spezialdienste müssen so geändert werden, dass jegliche Beeinträchtigung von Zugängen zum offenen Internet zugunsten von Spezialdiensten strikt verboten wird. Sie dürfen nur auf eigenen Netzwerken des Providers, die komplett vom offenen Internet getrennt sind, zugelassen werden.

Provider als Hilfssheriffs – Verkehrsmanagement, DPI und Zensur

Der Entwurf ermächtigt die Provider außerdem zur Zensur des offenen Internet im Rahmen von sogenannten Verkehrsmanagementmaßnahmen. In Zeiten hoher Kapazitätsauslastungen kann Verkehrsmanagement sinnvoll sein, um die Stabilität und die Funktionsfähigkeit von Internetzugängen zu gewährleisten. Zeitkritische Daten (zum Beispiel gestreamte Videos) werden dann bevorzugt vor weniger zeitkritischen Daten (zum Beispiel E-Mails) transportiert. Um herauszufinden, welchen Inhalt die zu übermittelnden Daten haben, verwenden die Provider eine Technik namens Deep Packet Inspection. Solange diese Technik nur ausnahmsweise angewendet wird, um Belastungsspitzen beim Datenverkehr zu bewältigen, stehen ihr keine grundsätzlichen Einwände entgegen.

Der Verordnungsentwurf erlaubt den Providern jedoch Verkehrsmanagementmaßnahmen und damit den Einsatz von Deep Packet Inspection auch zur Abwendung oder Verhinderung schwerer Straftaten. Was wiederum schwere Straftaten sind, definiert der Entwurf nicht. Auch ein vorheriger richterlicher Beschluss ist für diese Fälle nicht vorgesehen. Unter dem Vorwand der Bekämpfung schwerer Straftaten könnten Provider daher ohne richterliche Kontrolle den Datenverkehr observieren und analysieren und missliebige Dienste, Inhalte und Anwendungen nach eigenem Gutdünken verlangsamen oder blockieren. Eine solche Zensur widerspricht grundlegenden rechtsstaatlichen Prinzipien und bedroht die Meinungs- und Informationsfreiheit ebenso wie die kulturelle Vielfalt im Netz. In einem Rechtsstaat obliegt Gerichten die Entscheidung darüber, ob eine Straftat begangen wurde und welche Sanktionen dafür verhängt werden. Diese Aufgabe auf private Dritte auszulagern, dürfte deren juristische Kompetenz regelmäßig überfordern und würde ihnen eine völlig inakzeptable Machtfülle verleihen. Sie könnten auf diese Weise bestimmen, welche Inhalte wir uns im Netz ansehen und welche Dienste und Anwendungen wir nutzen.

Wir fordern: Provider dürfen nicht zu Hilfssheriffs im Netz gemacht werden. Verkehrsmanagementmaßnahmen dürfen ausschließlich zugelassen werden, um die Funktionsfähigkeit des Internetzugangs zu gewährleisten. Die Zensurbefugnis muss ersatzlos gestrichen werden.

Freiheit der Nutzerinnen und Nutzer

Schließlich haben Nutzerinnen und Nutzer laut Entwurf die Freiheit, über ihren Internetzugang Informationen und Inhalte abzurufen und zu verbreiten und Dienste und Anwendungen ihrer Wahl zu verwenden. Um ihnen eine möglichst starke Position im Verhältnis zu den Providern zu geben, brauchen sie jedoch nicht bloß eine Freiheit, sondern ein einklagbares Recht auf den Zugang zu beliebigen Informationen, Inhalten, Diensten und Anwendungen.

Wir fordern: die Zugangsfreiheit zum Internet muss als unveräußerliches Recht der Nutzerinnen und Nutzer ausgestaltet werden.


—————————————————————————————–

 

Unsere aktuellen Kampagnenseiten: Noch mehr erfahren und selbst aktiv werden!

Unsere bisherigen Aktivitäten zum Thema Netzneutralität:

Unsere Kampagne für Netzneutralität wird gefördert durch:

und deine Spende, deine Mitarbeit, deine Unterstützung.

Nein zum Zwei-Klassen-Netz. Für ein freies und offenes Internet für alle. Der Vorschlag der EU-Kommission für eine Telekommunikationsverordnung bedroht die Netzneutralität und damit die Freiheit und Offenheit des Netzes. Wenn wir diesen Plänen keinen Einhalt gebieten, wird es künftig ein Zwei-Klassen-Netz geben, in dem Provider unseren Datenverkehr durchleuchten und darüber entscheiden, welche Inhalte wir uns […]

Schlagwörter: netzneutralität