„Mit der Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten wird Europa zu einem überwachten Kontinent. Obwohl der Europäische Gerichtshof massenhafte anlasslose Datensammlungen schon im vergangenen Jahr klar verboten hat, treiben Ministerrat und Innenausschuss dieses Vorhaben unter dem Eindruck der Anschläge von Paris nun mit Hochdruck voran. Dabei belegen gerade die jüngsten Angriffe, dass mehr Massenüberwachung eben nicht zu mehr Sicherheit beiträgt. Das Parlament muss die Verabschiedung der Richtlinie daher unbedingt verhindern.“, erklärt Volker Tripp, politischer Referent des Vereins Digitale Gesellschaft.
Heute haben sich die EU-Innenminister auf einen gemeinsamen Kurs für eine Richtlinie zur europaweiten Speicherung von Fluggastdaten geeinigt. Bei Flügen von der und in die EU sollen bis zu 60 Einzeldaten pro Passagier und Flug zunächst für 6 Monate offen und für weitere fünf Jahre „maskiert“ in zentralen „Passenger Information Units“ gespeichert werden. Auch bei innereuropäischen Flügen sollen diese Daten erfasst werden. Ein Austausch dieser Informationen zwischen den Mitgliedstaaten der EU soll zwar nur auf freiwilliger Basis stattfinden, diese haben jedoch die Möglichkeit eine Selbstverpflichtung zum Datenaustausch zu unterzeichnen. Damit steht die Position des Ministerrats in den Trilog-Verhandlungen um eine europäische Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten fest. Voraussichtlich am 15. Dezember wird sich der Innenausschuss des EU-Parlaments (LIBE) mit dem Thema befassen und über die Vorlage des Ministerrats entscheiden.
Bei den Beratungen im LIBE-Ausschuss und im Plenum dürfen sich die Parlamentarier nicht dem Druck von Sicherheitsbehörden und Ministerrat beugen. In seinem Urteil über die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) schon im vergangenen Jahr anlasslosen Massendatensammlungen eine klare Absage erteilt. Aktuell überprüft der EuGH außerdem das geplante Fluggastdatenabkommen zwischen der EU und Kanada auf die Vereinbarkeit mit EU-Grundrechten. Eine baldige Verabschiedung der Richtlinie wäre auch vor diesem Hintergrund voreilig und kopflos. Obendrein gibt es bislang keine Belege für die Wirksamkeit anlassloser Massenüberwachung bei der Bekämpfung terroristischer Gewalt und anderer schwerer Straftaten. So hat sich der Ausbau von Befugnissen zur Datensammlung, wie er in Frankreich nach dem Überfall auf das Satiremagazin Charlie Hebdo im Januar 2015 betrieben wurde, gerade nicht als probates Mittel erwiesen, um derartige Verbrechen zu verhindern.