„Für eine flächendeckende Versorgung mit offenen Netzzugängen brauchen wir keine neuen Hürden, sondern Rechtssicherheit. Statt etwa über unpraktikable und kontraproduktive Identifikationspflichten zu diskutieren, müssen sich die Ausschussmitglieder deshalb für die konsequente und bedingungslose Abschaffung der WLAN-Störerhaftung stark machen.“, fordert Alexander Sander, Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft.

Heute werden sich gleich sechs verschiedene Bundestagsausschüsse mit der Abschaffung der WLAN-Störerhaftung befassen. Die Oppositionsfraktionen hatten Ende 2014 einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem das Telemediengesetz geändert und das Providerprivileg auch auf private Funknetzbetreiber ausgeweitet wird, ohne ihnen im Gegenzug ausgedehnte Prüfpflichten aufzuerlegen. Anders als klassische Telekommunikationsunternehmen müssen Privatpersonen, die ihr WLAN für die Allgemeinheit öffnen, bislang damit rechnen für Rechtsverstöße, die Dritte über diesen Zugang begehen, abgemahnt und auf Unterlassung in Anspruch genommen zu werden. Diese Rechtsunsicherheit veranlasst viele Funknetzbetreiber bis heute dazu, ihre Zugänge zu verschlüsseln. Entsprechend gehört Deutschland bei der Abdeckung mit offenem WLAN im internationalen Vergleich zu den Schlusslichtern. Der Digitale Gesellschaft e.V. hatte deshalb bereits im Jahr 2012 einen Entwurf zur Änderung des Telemediengesetzes erarbeitet, der nun die Grundlage der Oppositionsvorlage bildet.

Die Bundesregierung hatte bislang folgenlos angekündigt, einen eigenen Entwurf zur Abschaffung der WLAN-Störerhaftung zu präsentieren, mit dem das Providerprivileg nur auf kommerzielle Betreiber wie Cafés und Hotels ausgedehnt wird. Äußerungen aus Regierungskreisen zufolge sollen diese Anbieter außerdem zur Identifikation der Nutzerinnen und Nutzer sowie zur Überwachung des Surfverhaltens verpflichtet werden. Dabei ist völlig offen, wie es Privatpersonen, Cafébetreiber oder Hoteliers in zumutbarer und praktikabler Weise bewerkstelligen sollen, den Nutzerkreis ihres WLANs einwandfrei zu identifizieren. Ungeklärt ist auch die Frage, wie die anfallenden personenbezogenen Daten bei diesen Betreibern effektiv geschützt werden können. Die Befürchtung, ohne eine solche Identifikation gerieten offene Funknetzzugänge zu Einfallstoren für anonyme Cyberkriminalität, widerlegt ein Blick in Länder wie Großbritannien oder die USA. Obwohl es die Störerhaftung dort nicht gibt und die Abdeckung mit offenen WLAN-Zugängen um ein Vielfaches höher liegt als in Deutschland, kommt es auf diesem Weg nicht zu massenhaften anonymen Straftaten. Identifikationspflichten wären hingegen eine zusätzliche, kaum zu nehmende Hürde für Alle, die ihr WLAN für Andere öffnen möchten. Eine flächendeckende Versorgung mit offenen Funknetzen wird es mit ihnen daher nicht geben.

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4 Meinungen zu “Ausschussdebatten zur WLAN-Störerhaftung: Rechtssicherheit statt neuer Hürden

  1. Volker Rieck sagt:

    Die Studie beantwortet die Frage nach den anonymen Straftaten leider nicht.
    Beweis durch Behauptung? Oder an was wird es gemessen?
    Daher wäre eine Quelle sehr hilfreich.

  2. Thomas Elbel sagt:

    Schließe mich der Frage von Herrn Herwig und hätte zusätzlich gerne eine Quelle für die „Schlusslicht“-Behauptung.

  3. Stefan Herwig sagt:

    „Die Befürchtung, ohne eine solche Identifikation gerieten offene Funknetzzugänge zu Einfallstoren für anonyme Cyberkriminalität, widerlegt ein Blick in Länder wie Großbritannien oder die USA. Obwohl es die Störerhaftung dort nicht gibt und die Abdeckung mit offenen WLAN-Zugängen um ein Vielfaches höher liegt als in Deutschland, kommt es auf diesem Weg nicht zu massenhaften anonymen Straftaten.“

    Quelle?

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