„Mit den marginalen Änderungen, die die EU-Kommission nun am EU-PNR vorgenommen hat, wird der grundrechtswidrige Charakter der Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten keinesfalls ausgeräumt. Mit diesem Täuschungsmanöver soll uns weiterhin vermeintliche Sicherheit vorgegaukelt werden, ohne dass der Nutzen anlassloser Datensammlungen empirisch nachgewiesen ist. Statt eines evidenz- und vernunftbasierten Ansatzes für einzelfallbasierte Polizeiarbeit präsentiert uns die Kommission mehr Sicherheitsesoterik und blinden Aktionismus auf dem Rücken der Reisenden.“, erklärt Alexander Sander, Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft.

Die EU-Kommission wird heute ihre marginal überarbeiteten Pläne für eine EU-weite Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten vorstellen. Die Richtlinie sieht die Einführung eines EU-internen PNR-Systems (Passenger Name Record) auf Ebene der Mitgliedsstaaten vor. Mit dem neuem Vorstoß soll der bisherige Widerstand des Europäischen Parlaments gegen die anlasslose Sammlung von Fluggastdaten gebrochen werden. Der Innenausschuss des Parlaments hatte bereits im April 2013 mit einer deutlichen Mehrheit gegen die Richtlinie gestimmt. Abweichend von den bisherigen Plänen der Kommission sollen die Datensätze mit 42 Einzelangaben zunächst sieben Tage lang in personalisierter Form gespeichert werden. Danach sollen sie depersonalisiert und bis zu fünf Jahre lang zum Zwecke der Bekämpfung des Terrorismus sowie schwerer transnationaler Straftaten aufbewahrt werden. Nationale Datenschutzbeauftragte sollen die behördlichen Zugriffe auf die PNR-Daten kontrollieren und freigeben. Offen ist zurzeit noch, ob die Richtlinie den Mitgliedsstaaten ein Ermessen bei der Umsetzung einräumen oder zwingend die Einführung eines PNR-Systems verlangen wird.

Das Vorhaben der EU-Kommission ist in grundrechtlicher Hinsicht reine Augenwischerei. Die Pläne stehen nach wie vor in krassem Widerspruch zur Entscheidung des EuGH über die Vorratsdatenspeicherung. Das Gericht hatte im April vergangenen Jahres klargestellt, dass jegliche Form der anlass- und uferlosen Datensammlung gegen die EU-Grundrechte auf Privatsphäre und den Schutz personenbezogener Daten verstößt. Die nun geplanten Änderungen an der Richtlinie für ein EU-weites PNR-System sind in dieser Hinsicht nichts weiter als schmückendes Beiwerk. So kann die Depersonalisierung der Daten durch die Datenschutzbeauftragten jederzeit aufgehoben werden. Auch betrifft die Speicherung unterschiedslos sämtliche Passagiere, unabhängig davon, ob bei ihnen Anhaltspunkte für die Verwicklung in terroristische oder andere schwere transnationale Straftaten vorliegen.

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