Heute stimmt das Europäische Parlament erneut über eine als „Chatkontrolle 1.0“ bekannte Ausnahmeregelung ab, welche Unternehmen das Überwachen privater Nachrichten online erlauben würde. Eine entsprechende Regelung war erst im April diesen Jahres abgelaufen, nachdem das Europäische Parlament mit klarer Mehrheit gegen eine Verlängerung gestimmt hat. Ausschlaggebend für die Ablehnung im März war unter anderem eine Evaluation der EU-Kommission zur bisherigen Praxis, welche die Verhältnismäßigkeit der anlasslosen Chatüberwachung nicht nachweisen konnte. Die heutige Neuabstimmung im Europäischen Parlament sorgt für massive Kritik, da damit die demokratische Entscheidung der Abgeordneten mit einem Verfahrenstrick kurz vor der parlamentarischen Sommerpause ausgehebelt wird. Wenn die „Chatkontrolle 1.0“ erneut eingesetzt wird betrifft das alle schätzungsweise 450 Millionen Menschen in der EU. Eingesetzt wird die Chatüberwachung bisher hauptsächlich von großen US-Tech-Firmen, welche auch massiv für die Ausnahmeregelung geworben haben.

Mehrere Szenarien sind heute möglich:

  • Ablehnung: Wenn eine absolute Mehrheit aller Abgeordneten dafür stimmt, den Vorschlag zurückzuweisen, wäre das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen.
    Diese Entscheidung würde die Digitale Gesellschaft als großen Erfolg für Grundrechte und Demokratie werten.

  • Änderungen: Ebenfalls mit absoluter Mehrheit könnten die Abgeordneten dafür stimmen, den Vorschlag zu verändern. Es gibt u.a. Änderungsanträge mit dem Ziel, den vorherigen Vorschlag des Europäischen Parlaments wiederherzustellen. Dieser sah vor Ende-zu-Ende-Verschlüsselte Kommunikation zu schützen, durch besonders hohe Fehlerquoten aufgefallene „KI“-Scans auszuschließen und die Überwachung auf Tatverdächtige zu begrenzen. Auch könnte die lange Laufzeit von fast zwei Jahren von den Abgeordneten reduziert werden. Bei Änderungen würde das Gesetz zurück an die Regierungen im Rat der EU überwiesen.
    Diese Entscheidung würde die Digitale Gesellschaft daran bewerten, welche Änderungen beschlossen werden.

  • Keine absolute Mehrheit: Die Abgeordneten müssen diesmal eine absolute Mehrheit erreichen, um eine Ablehnung oder Änderungen zu beschließen. Können die Abgeordneten diese absolute Mehrheit nicht erreichen, dann gilt der Vorschlag als gebilligt. Das gilt sogar, falls eine einfache Mehrheit der Abgeordneten (aber weniger als eine absolute Mehrheit) für eine Ablehnung oder Änderungen stimmt. Eine absolute Mehrheit zu erreichen gilt als sehr schwierig, auch da die Abstimmung kurzfristig im Eilverfahren und am letzten Tag vor der Sommerpause angesetzt wurde.
    Sollte die Chatkontrolle 1.0 auf diesem Weg neu eingesetzt werden würde die Digitale Gesellschaft das als verheerendes Signal für die europäische Demokratie werten.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Chatkontrolle 1.0 und Chatkontrolle 2.0

Chatkontrolle 1.0 bezeichnet eine temporäre Ausnahmeregelung, während mit Chatkontrolle 2.0 den Plan für eine dauerhafte Regelung bezeichnet. Die Chatkontrolle 1.0 wurde 2021 beschlossen und ist im April 2026 ausgelaufen. Die Ausnahmeregelung hatte vorübergehend das Grundrecht auf Privatsphäre eingeschränkt – also u.a. Artikel 7 und 8 der Europäischen Grundrechtecharta – und konkret die europäische ePrivacy-Richtlinie, die seit 2002 die Vertraulichkeit privater Kommunikation online garantiert. Die Chatkontrolle 1.0 ist für Unternehmen freiwillig.

Die Chatkontrolle 2.0 wurde 2022 von der EU-Kommission vorgeschlagen und wird seitdem von den Institutionen verhandelt. Dem Vorschlag der EU-Kommission nach könnten alle Internetdienste zur Chatkontrolle verpflichtet werden. Das Europäische Parlament zeigte sich schon 2023 für eine Einigung auf zielgerichtete Maßnahmen statt Massenüberwachung bereit. Die Mitgliedsstaaten im Rat der EU konnten sich lange nicht auf eine gemeinsame Position verständigen und setzen sich inzwischen dafür ein, Unternehmen den Einsatz der Chatkontrolle dauerhaft zu erlauben. Die Trilogverhandlungen zwischen Rat und Parlament zur Chatkontrolle 2.0 sind noch nicht abgeschlossen und laufen parallel weiter.

Was sagt die zuständige Berichterstatterin im Europäischen Parlament?

Im Europäischen Parlament ist Birgit Sippel (SPD) als Berichterstatterin für die parlamentarische Arbeit zur Chatkontrolle 1.0 zuständig. Sie kritisierte das kurzfristig eingesetzte Eilverfahren zuletzt auf Instagram als „unlautere Manöver“. Sie verweist darauf, dass die Verhandlungen zur dauerhaften Regelung dadurch gefährdet werden und sie diese Verlängerung so nicht unterstützen werde. Auch in einem Brief an den Rat der EU hat sich die Berichterstatterin des Europäischen Parlaments klar gegen diesen Schritt ausgesprochen.

Woran sind die Verhandlungen im März gescheitert?

Im März haben Rat der EU und Europäisches Parlament über eine mögliche Verlängerung verhandelt. Protokolle aus dem Rat der EU, die netzpolitik.org veröffentlicht hat, zeigen, dass die Regierungen im Rat die Verhandlungen bewusst scheitern ließen, um Kompromisse zu vermeiden. Daraufhin stimmten die Abgeordneten im Europäischen Parlament mehrheitlich gegen die Verlängerung. Auch ein Großteil der EVP-Fraktion stimmte im März gegen die Verlängerung.

Was sagt und was tut die Bundesregierung?

Gegenüber der deutschen Öffentlichkeit hat die Bundesregierung versprochen, dass anlasslose Chatkontrollen „tabu“ seien. Trotzdem hat sich die Bundesregierung in Brüssel inzwischen für anlasslose Chatkontrollen mit möglichst wenig Einschränkungen eingesetzt. Die Digitale Gesellschaft hat das vor kurzem als „grobes Foul“ verurteilt.

Gibt es ohne die Ausnahmeregelung eine Rechtslücke?

Nein, die aktuelle Rechtslage ist klar. Europäisches Recht verbietet es Unternehmen, anlasslos die Inhalte privater Nachrichten zu durchleuchten.

Wie ist die Lage seit dem Auslaufen der Ausnahmeregelung im April?

Anders als vor dem Auslaufen der Ausnahmeregelung teilweise behauptet wurde, sind die Meldungen von Verdachtsfällen an das Bundeskriminalamt (BKA) nicht eingebrochen. Das BKA erklärte gegenüber netzpolitik.org: „Ein konkreter Zusammenhang mit dem Wegfall der Interims-Verordnung kann bisher nicht festgestellt werden.“

Wann wird in welcher Reihenfolge abgestimmt und welche Änderungsvorschläge gibt es?

Die Abstimmung ist heute am Donnerstag, 9. Juli, gegen kurz nach 12 Uhr mittags angesetzt. Es gibt Anträge darauf den Vorschlag ganz abzulehnen und auf Änderungen. Das Europäische Parlament hat alle Anträge hier veröffentlicht:

https://www.europarl.europa.eu/plenary/en/infos-details.html?id=1689&type=priorityInfo

Die Reihenfolge der Abstimmungen kann aus dieser Übersicht abgelesen werden:

https://www.europarl.europa.eu/sedcms/votingList/C10-0178.pdf

Wie viele Abgeordnete sind für eine absolute Mehrheit nötig?

Die absolute Mehrheit wird Anhand der Anzahl aller Parlamentsmitglieder errechnet, nicht nur diejenigen die anwesend sind und mit abstimmen. Im Europäischen Parlament sollen eigentlich 720 Abgeordnete sitzen. Ein Sitz ist aber vakant, weswegen es aktuell nur 719 amtierende Europaabgeordnete gibt. Wird die Zahl theoretisch vorgesehener Abgeordneter zu Grunde gelegt, dann wäre die absolute Mehrheit 361 Stimmen. Wird die Zahl de-facto amtierender Abgeordneter zu Grunde gelegt, dann wäre die absolute Mehrheit mit 360 Stimmen erreicht. Auf Anfrage wurde uns von einem Mitarbeiter des Europäischen Parlaments bestätigt, dass die de-facto amtierenden Europaabgeordneten gezählt werden und somit zur Zeit mindestens 360 Stimmen eine absolute Mehrheit herstellen.

Fakten zur bisherigen Anwendung der Chatkontrolle 1.0

Die Europäische Kommission hat Ende 2025 einen Bericht zur Evaluation der bisherigen Praxis vorgelegt. Daraus geht hervor:

  • Die Chatkontrolle 1.0 wurde bisher hauptsächlich durch US-Unternehmen genutzt, welche damit milliardenfach die Nachrichten von Nutzer*innen zu scannen. Insgesamt sei aber nur 0,000002735% der weltweit gescannten Nachrichten illegales Material, in der EU sogar nur 0,00000077 %. Die EU-Kommission räumt in dem Bericht selbst ein, dass sie auch nach mehreren Jahren keine Nachweise für die Verhältnismäßigkeit der Massenüberwachung hat.

  • Die Technik ist fehleranfällig: Falsch-positiv Fehlerraten bei den eingesetzten Scanningtechnologien von bis zu 20% zeigen, dass durch die anlasslose Massenüberwachung unschuldige Menschen Gefahr laufen, zu Unrecht schlimmster Verbrechen verdächtigt zu werden.

  • Für den Zweck ungeeignet: Die EU-Kommission sagt, sie wolle mit der Chatkontrolle Kinder vor Missbrauch retten und Täter verfolgen. In ihrer Evaluation sagt die EU-Kommission aber selbst: Es sei nicht möglich eine eindeutige Verbindung zwischen Verurteilungen und den Meldungen durch die massenhafte Chatkontrolle herzustellen. Auch Zahlen geretteter Kinder kann die EU-Kommission nicht vorweisen. Auf konkrete Nachfrage der Abgeordneten im LIBE-Ausschuss zu dem Bericht musste der zuständige EU-Innenkommissar Brunner auch passen.

Es gibt viel Kritik an der Chatkontrolle. Unter anderem:

  • Generalverdacht: Mit der Chatkontrolle werden alle Menschen wie Kriminelle behandelt.

  • Unverhältnismäßiger Eingriff in das Recht auf Privatsphäre online: Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) hat gewarnt, dass die ePrivacy-Ausnahmeregelung ein unverhältnismäßiger Eingriff in Grundrechte ist, sowohl in einer ersten Stellungnahme zur Ausnahmeregelung und in einer zweiten Stellungnahme zur Verlängerung. Zuletzt hat der EDSB seine Kritik in einer offiziellen Stellungnahme zur erneuten Verlängerung bekräftigt.

  • Gefährlich: Falschverdächtigungen können schwerwiegende Konsequenzen haben, wie Berichte von Betroffenen zeigen.

  • Undemokratisch: Diese Ausnahmeregelung, so zu verlängern würde der klaren Position des Europäischen Parlaments widersprechen. Im März 2026 hat das Europäische Parlament bereits zwei Mal gegen die Verlängerung der Chatkontrolle 1.0 gestimmt. Schon am 14. November 2023 hat das Europäische Parlament auch im Kontext der langfristigen „Chatkontrolle 2.0“-Regelung fraktionsübergreifend eine Absage an das anlasslose und massenhafte Scannen privater Kommunikation beschlossen. Jetzt im Eilverfahren und ohne Beteiligung des zuständigen Fachausschusses kurz vor der Sommerpause die Position des Europäischen Parlaments zu revidieren würde das Vertrauen in die europäische Demokratie beschädigen.

  • Freifahrtschein für Big Tech: Die vorgeschlagene Verlängerung dieses Gesetzes würde es großen Technologieunternehmen ermöglichen, Milliarden von privaten Chats von Menschen in der gesamten EU zu scannen. Der Lobbyverband DOT Europe, in dem Google, Meta und TikTok vertreten sind, hatte mehrfach eine Verlängerung gefordert.