Berlin, 22. April 2026: Das Bundeskabinett wird am heutigen Mittwoch aller Voraussicht nach einen erneuten Versuch zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung starten. Die Digitale Gesellschaft e.V. kritisiert die Vorratsdatenspeicherung als unverhältnismäßige Massenüberwachung.

Die geplanten Regelungen sehen im Kern eine mindestens dreimonatige Speicherungen sämtlicher IP-Adressen inklusive der Portnummern der gesamten Bevölkerung sowie weitere Speicherungspflichten teilweise hochsensibler Daten vor.

Einen entsprechenden Referentenentwurf hatte das Bundesjustizministerium wenige Tage vor Weihnachten unter dem Titel “Gesetz zur Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren” vorgelegt. Die Digitale Gesellschaft lehnt die angekündigte “IP-Adressspeicherung” als erneuten ungerechtfertigten Eingriff in private Kommunikation strikt ab.

Lars Bretthauer, Vorstand Digitale Gesellschaft e.V.: „Dass das Ministerium versucht, den Begriff der Vorratsdatenspeicherung zu vermeiden, ist bloße Augenwischerei – es handelt sich bei den geplanten Maßnahmen wieder klar um eine Vorratsdatenspeicherung, wie sie seit Jahrzehnten immer wieder gefordert, eingeführt und von Gerichten für verfassungs- und europarechtswidrig erklärt wurde.“

Die Digitale Gesellschaft hat sich bereits in der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf zur neuen Vorratsdatenspeicherung mit einer Stellungnahme beteiligt. Auch bei anderen Expert*innen stießen die geplanten Speicher-Regelungen auf breite Ablehnung und große rechtliche Bedenken. Die anlasslose Speicherung von IP-Adressen und Portnummern ist besonders eingriffsintensiv: Eine systematische Auswertung ermöglicht intensive Einblicke in privateste Lebensverhältnisse. Die dreimonatige Speicherfrist ist willkürlich aus politischer Abwägung gesetzt und erfüllt nicht die vom Europäischen Gerichtshofs (EuGH) geforderte Begrenzung auf das absolut Notwendige. Netzbetreiber warnen, aus technischen Gründen würde die tatsächliche Speicherpraxis sogar deutlich länger sein – sogar bis zu 13 Monate. Insgesamt würden die Pläne absehbar wieder gegen die Anforderungen des EuGH verstoßen.

Die Digitale Gesellschaft verweist zudem darauf, dass es auch über zwanzig Jahre nach den ersten Gesetzen zur Vorratsdatenspeicherung in der EU keine Nachweise gibt, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen tatsächlich nennenswert zu einer Reduzierung schwerer Straftaten oder Erhöhung von Aufklärungsquoten führen würden. Die bestehende Studienlage zeigt stattdessen, dass die Vorratsdatenspeicherung keine messbaren Verbesserungen bringt. So sah bereits 2011 eine Studie des Max-Planck-Instituts für Strafrecht keinen belastbaren Zusammenhang zwischen der Vorratsdatenspeicherung und der Aufklärungsquote. Die Studie 103906 des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments aus dem Jahr 2020 hat Verbrechens- und Aufklärungsquoten in Europäischen Ländern untersucht und ebenfalls keine messbaren Auswirkungen durch eine Vorratsdatenspeicherung festgestellt.

Konstantin Macher, Vorstand Digitale Gesellschaft e.V.: „Die Vorratsdatenspeicherung ist immer noch ein fehlgeleiteter Ansatz. Es gibt keine Evidenz für die Verhältnismäßigkeit dieser radikalen Massenüberwachung. Tatsächlich wären in erheblichem Ausmaß unbescholtene Bürger*innen betroffen.“

Die Digitale Gesellschaft e.V. kritisiert zudem: Der neue Vorstoß für eine Vorratsdatenspeicherung kommt zu einem Zeitpunkt, der nicht nachvollziehbar ist. Aktuell bereitet die EU-Kommission einen Vorschlag zur EU-weiten Harmonisierung gesetzlicher Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung vor. Es ist daher nicht nachvollziehbar, wieso Deutschland ausgerechnet jetzt in der Gesetzgebung zur Vorratsdatenspeicherung einen Alleingang antreten sollte. Damit torpediert die Bundesregierung die Bemühungen für eine Vereinheitlichung der Regeln in der EU. Im Ergebnis könnten widersprüchliche Regeln entstehen und sich die Rechtslage für Internetdienste und Bürger*innen in Deutschland und in der EU unnötig verkomplizieren.

Die Kernprobleme der Vorratsdatenspeicherung sind seit vielen Jahren bekannt und bleiben über die verschiedenen Anläufe bestehen: Alle Menschen würden ständig und unabhängig von jeglichem Verdacht von dieser massenhaften Erfassung digitaler Verbindungen betroffen sein. Mit der vorngeschritttenen Digitalisierung sind die Gefahren, die von der Speicherung ausgehen, durch die Nutzung von Methoden zur automatisierten Verknüpfung und Verarbeitung großer Datenmengen massiv gewachsen, da mittlerweile fast alle Aktivitäten und Lebensbereiche eine vernetzte Komponente haben.

Gerade auch mit Blick auf den zunehmenden digitalen Autoritarismus innerhalb der EU und in Deutschland, ist nicht auszuschließen, dass zukünftige auoritäre Regierungen die Kombination derartiger Überwachungsmöglichkeiten ohne weiteres ausnutzen könnten.

Das Beharren auf Maximalforderungen wie der Vorratsdatenspeicherung behindert eine gesellschaftliche Befriedung der Debatte und verhindert damit auch die Einigung auf zielgerichtete Maßnahmen.

Tom Jennissen, Co-Geschäftsführer der Digitalen Gesellschaft: “Indem die Bundesregierung auf die ewig untote Vorratsdatenspeicherung setzt, riskiert sie erneut viele Jahre der rechtlichen Unsicherheit und verhindert nachhaltige, zielgerichtete und rechtssichere Lösungen.”

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Die Digitale Gesellschaft e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der sich für die Geltung der Grundrechte im Internet einsetzt. Sie kämpft seit vielen Jahren gegen die Vorratsdatenspeicherung und andere Formen der anlasslosen Massenüberwachung. Zuletzt zum Beispiel mit einer Stellungnahme zum Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium für den neuen Anlauf zur Vorratsdatenspeicherung. Im Übrigen verweist die Digitale Gesellschaft auf die Stellungnahme vom 10.10.2023 zur Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss des deutschen Bundestags anlässlich eines weitgehend identischen Entwurfs durch die CDU/CSU-Fraktion während der letzten Legislaturperiode.