Stellungnahme der Digitalen Gesellschaft e.V. im Rahmen der Konsultation des BMJV zum Diskussionsentwurf für ein Zweites Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts, 31.07.2020

‚Eine Verpflichtung zum Einsatz von Uploadfiltern lehnen wir ab.‘ Das hatten die deutschen Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag erklärt. Letztlich haben sie ihr in der EU-Urheberrechts-Richtlinie zugestimmt, dazu jedoch eine Protokollerklärung abgegeben, dass die Bundesregierung Uploadfilter „nach Möglichkeit verhindern“ oder „weitgehend unnötig machen“ will. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die Uploadfilter, von denen ihre Befürworter immer behauptet haben, dass sie in der Richtlinie gar nicht vorkämen, und gegen die Hunderttausende Menschen auf die Straße gegangen sind, manifest, und mit ihnen die Gefahren für Grundrechte.

Die Digitale Gesellschaft begrüßt ausdrücklich die Maßnahmen, die der Entwurf vorsieht, um die Rechte der Nutzer und der Urheber zu stärken und die vergütete Lizenzierung von Nutzeruploads durch Plattformen zu erleichtern. Wir erkennen auch an, dass das BMJV alle Anstrengungen unternommen hat, die Gefahren von automatisierter Sperrung von Inhalten zu minimieren.

Gleichwohl stellen auch die am wenigsten schädlichen Uploadfilter einen Dammbruch dar. Zum ersten Mal in der Geschichte der Online-Regulierung werden Plattformen präventive Sperrfilter gesetzlich vorgeschrieben. Das ist die erste Abweichung von einem seit 25 Jahren etablierten Konsens zur Online-Regulierung: Plattformen können verpflichtet werden, rechtswidrige Inhalte zu löschen, die ihnen kenntlich gemacht werden, nicht aber dazu, die Uploads ihrer Nutzer aktiv danach zu überwachen.

Mit den Uploadfiltern ist es wie mit dem Hammer, der jedes Problem als Nagel erscheinen lässt. Ist die Filterinfrastruktur mit ihren Datenbanken und Erkennungs- und Entscheidungsalgorithmen einmal etabliert, drängt sich bei jedem neuen Problem auf, seine Lösungen im Rahmen dieser Infrastruktur zu suchen. Z.B.: Eine Schranke für übliche Nutzer-Kreativität wie Meme wird gesucht. Nichts einfacher, als im Filter die richtigen Stellschrauben zu setzen, und schon fällt die technisch präzise, selbstexekutierende, passgenaue Schranke hinten raus.

Dazu Volker Grassmuck, Mitglied des Vorstand der DigiGes: „Wir sollten uns deutlich machen, dass der vorliegende Entwurf nicht einfach neue Urheberrechtsregeln, sondern eine grundlegend neue algorithmenbasierte Infrastruktur schaffen würde, in die hinein alle künftigen Regeln für Urheberrechte und möglicherweise alle anderen zu kontrollierenden Inhalte im Online-Bereich formuliert werden.“

Die Digitale Gesellschaft ist nach eingehender Analyse und Diskussion des vorgelegten Gesetzentwurfs zu der Überzeugung gelangt, dass die Bundesregierung die Pflicht zur automatisierten Sperrfilterung der Richtlinie nicht umsetzen sollte. Sie möge sich stattdessen, wie in der Protokollerklärung angekündigt, dafür einsetzen, dass der europäischen Gesetzgeber das Defizit Uploadfilter korrigiert. Dies ist der richtige und gebotene Weg, um nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa und nachhaltig ein Uploadfilter-freies Internet zu sichern und die andernfalls vorgezeichneten Beschränkungen der Meinungsfreiheit zu vermeiden.

Kontakt: Dr. Volker Grassmuck, Volker.Grassmuck@digitalegesellschaft.de

Stellungnahme der Digitalen Gesellschaft e.V. im Rahmen der Konsultation des BMJV zum Diskussionsentwurf für ein Zweites Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts (PDF)