Noch vor Beginn der parlamentarischen Sommerpause am 4. Juli soll das Gesetz zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung (VDS) den Bundestag passieren. Mit Hochdruck arbeitet die SPD-Spitze derzeit daran, die sozialdemokratischen Abgeordneten auf Linie zu bringen. Während sich in Ortsvereinen und Landesverbänden der Partei Widerstand gegen die anlasslose Protokollierung unserer Kommunikation formiert, versandte die SPD-Führung ein „Faktenblatt“ zur VDS, mit dem die Fraktionsmitglieder von dem Vorhaben überzeugt werden sollen. Das Schreiben enthält zahlreiche Fehler und Halbwahrheiten, die angesichts der gesamtgesellschaftlichen Dimension der VDS nicht unwidersprochen bleiben dürfen.

Wir haben deshalb über 500 Briefe an die Abgeordneten der Regierungsfraktionen versandt. Jeder Brief enthält ein Anschreiben, in dem wir unsere Argumente gegen die VDS zusammenfassen und die Parlamentarier dazu auffordern, gegen das geplante Gesetz zu stimmen. In einem Handout, das jedem Brief beiliegt, haben wir die Gründe für eine Ablehnung noch einmal ausführlich dargelegt.

Nun könnt Ihr es uns gleichtun. Wendet Euch per Brief, Mail oder Fax an die Abgeordneten von SPD und CDU/CSU. Erklärt ihnen, warum Ihr die Vorratsdatenspeicherung ablehnt und fordert sie auf, dem geplanten Gesetz ihre Stimme zu verweigern.

Eine alphabetische Liste aller Mitglieder des Bundestages inklusive der Kontaktinformationen findet Ihr hier.

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Hier unser Anschreiben an die Parlamentarier im Wortlaut:

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Sehr geehrte/r Frau/Herr …,

nachdem das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in kurzem zeitlichen Abstand zunächst Leitlinien und sodann einen konkreten Referentenentwurf zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung (VDS) in Deutschland vorgestellt hatte, soll das Vorhaben nun mit Hochdruck durch das Parlament getrieben werden.

Wir rufen Sie dazu auf, dem geplanten Gesetz zur Einführung der VDS Ihre Stimme zu verweigern und die Protokollierung des Kommunikationsverkehrs der gesamten Bevölkerung zu verhindern.

Der vorliegende Gesetzentwurf birgt zahlreiche elementare Fehler und verstößt zudem gegen deutsche und europäische Grundrechte:

  • Bis heute fehlt ein Nachweis für die Behauptung, die VDS helfe bei der Verhinderung und Verfolgung schwerer Straftaten.

  • Die Speicherung der Vorratsdaten soll ohne konkreten Anlass erfolgen. Gerade damit hatte der EuGH die Grundrechtswidrigkeit der VDS-Richtlinie begründet.

  • Im Verbund mit existierenden Überwachungsmaßnahmen wird die VDS ein diffuses Gefühl des Beobachtetseins in der Bevölkerung hervorrufen, weshalb sie gegen die vom Bundesverfassungsgericht angestellte Überwachungsgesamtrechnung verstößt.

  • Die Regelung zur Speicherung der besonders sensiblen Standortdaten ist wenig normenklar und kann daher leicht ins Uferlose ausgedehnt werden.

  • Die vorgesehenen Speicherpflichten konterkarieren die Pläne der Großen Koalition zur Abschaffung der WLAN-Störerhaftung.

  • Der ungleiche Schutz von Berufsgeheimnisträgern verstößt gegen Art. 3 I Grundgesetz.

  • Die Zugriffsvoraussetzungen werden durch parallele Erhebungsbefugnisse für zu Geschäftszwecken gespeicherte Daten und Vorratsdaten aufgeweicht.

  • Der Richtervorbehalt bei Standortdaten und Verkehrsdaten, die zu Geschäftszwecken gespeichert werden, ist nur schwach ausgeprägt und kann leicht umgangen werden.

  • Verschärfungen des Gesetzes, insbesondere eine Zugriffsbefugnis für Geheimdienste, werden schon jetzt von Unionsabgeordneten gefordert.

  • Der Straftatbestand der Datenhehlerei gefährdet die Pressefreiheit und Whistleblower.

In dem anliegenden Schreiben erläutern wir unsere Bedenken gegen den Entwurf genauer. Für weiterführende Gespräche stehen wir gern zur Verfügung.

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M3690009Weitere Informationen über das geplante Gesetz zur VDS findet Ihr hier:

Analyse der Leitlinien zur VDS:
https://digitalegesellschaft.de/2015/04/analyse-maas-vds/

Analyse des Referentenentwurfs zur VDS:
https://digitalegesellschaft.de/2015/05/vds-lack-ist-ab/

Unionsabgeordnete fordern Verschärfung der VDS:
https://digitalegesellschaft.de/2015/05/vds-was-union-will/

Natürlich freuen wir uns stets über Eure Unterstützung in Form von Spenden oder einer Fördermitgliedschaft.

8 Meinungen zu “Macht mit: Briefaktion gegen die Vorratsdatenspeicherung

  1. Ratlos sagt:

    Ergänzung: in dem Beispielbrief kommt die Stelle
    „Parteikollege Herr Bundesjustizminister Maas“ vor

    Das Original wurde für SPD-Abgeordnete verfasst, weshalb dies zu korrigieren ist, wenn der Brief für CDUler genutzt werden sollte.

  2. JJ sagt:

    Wie ermittle ich den für mich zuständigen Bundestagsabgeordneten und seine
    Anschrift?
    Die entsprechenden Informationen finden sich auf der Internet-Seite:
    http://www.bundestag.de
    In der linken Spalte den Link „ABGEORDNETE“ aufrufen.
    Dann weiter zu „Abgeordnete nach Wahlkreis“
    In der erscheinenden Suchmaske entweder den eigenen Ort oder die eigene PLZ eingeben.
    In der nächsten Maske wird Euch mitgeteilt, zu welchem Wahlkreis ihr gehört.
    Wenn ihr den genannten Wahlkreis anklickt, dann erscheint auf der nächsten Seite in den
    obersten Zeilen, welcher Abgeordneter direkt gewählt wurde und welcher über die
    Landesliste in den Bundestag gewählt wurde.

    Die entsprechende Anschrift für den Abgeordneten lautet:
    [Vor- und Zuname des Abgeordneten], [Name der Partei des Abgeordneten], MdB
    Deutscher Bundestag
    Platz der Republik 1
    11011 Berlin

  3. Jörg B. sagt:

    …ich vergaß zu erwähnen:

    Alles natürlich schön serienbrieffreundlich mit Anrede, Anschrift, Faxnummer etc. in einer Tabelle formatiert.

  4. Jörg B. sagt:

    Übrigens:

    Wer die Faxnummern der MdBs haben möchte: Ich hab (fast) alle zusammengetragen und gebe die Liste gern an Euch oder Interessierte weiter! (Einfach Nachricht an mich: mdb_faxliste@nurfuerspam.de)

    Denn so auf (Fax)Papier – statt als E-Mail auf den Bildschirm – lesen sich zahlreiche fundierte Bürgermeinungen doch viel besser und lassen sich auch viel besser wegheften ;-)

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