„Die EU-weite Sammlung von Fluggastdaten ist und bleibt eine anlasslose und damit grundrechtswidrige Form der Vorratsdatenspeicherung. Das Europäische Parlament muss die klaren Grenzen, die der Gerichtshof für Überwachungsmaßnahmen aufgezeigt hat, endlich ernst nehmen und dem Vorhaben eine deutliche Absage erteilen.“, erklärt Alexander Sander, Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft.

Dem Digitale Gesellschaft e.V. liegt der Vorschlag des Berichterstatters im LIBE Ausschuss, Timothy Kirkhope, für eine Richtlinie zur EU-weiten Speicherung von Fluggastdaten (EU-PNR) vor. Kirkhope wird dem Ausschuss seinen Vorschlag offiziell am Donnerstag präsentieren. Die Richtlinie sieht vor, die Reisedaten sämtlicher Flüge innerhalb der EU und von der EU in Drittstaaten bis zu fünf Jahre lang zu speichern. Sicherheitsbehörden sollen zur Bekämpfung von Terrorismus und transnationalen Straftaten auf die Daten zugreifen können. Gegenüber dem ursprünglich von der EU-Kommission vorgelegten Richtlinienentwurf finden sich in Kirkhopes Vorschlag nur wenige Änderungen. So sollen personenbezogene Daten weiterhin erst nach 30 Tagen zu pseudonymisieren sein. In Fällen mit Terrorismusbezug kann die Pseudonymisierung bis zu fünf, bei transnationalen Straftaten bis zu vier Jahre lang rückgängig gemacht werden. In den Katalogtaten, zu deren Verfolgung die PNR-Daten genutzt werden dürfen, finden sich auch diffuse Kategorien wie „computerbezogene Straftaten“. Die Mitgliedsstaaten sollen die Richtlinie innerhalb von drei Jahren umsetzen.

Wie bei der Vorratsdatenspeicherung von Verbindungsdaten handelt es sich auch bei PNR um eine anlasslose Datensammlung. Der Juristische Dienst des Europäischen Parlaments kam in einem Gutachten zum Urteil des EuGH über die Vorratsdatenspeicherung zu dem Schluss, dass auch die Fluggastdatenspeicherung an den in der Entscheidung aufgestellten Anforderungen zu messen ist. Vor diesem Hintergrund erscheinen sowohl der Entwurf der Kommission als auch der Vorschlag Kirkhopes als Verstoß gegen EU-Grundrechte. So ist die Erhebung der Fluggastdaten weder räumlich noch zeitlich begrenzt und betrifft unterschiedslos alle Reisenden, egal ob die Personen in transnationale Straftaten oder Terrorismus verwickelt sind oder nicht. Des Weiteren fehlt ein Richtervorbehalt, den der EuGH für den rechtmäßigen Zugriff auf die bevorrateten Daten verlangt.

Den kompletten Vorschlag des Berichterstatters im LIBE-Ausschuss finden Sie hier (pdf).