“Europa braucht ein Urheberrecht, das den Herausforderungen des digitalen Wandels gerecht wird. Die nun vorliegende Evaluation gibt auch für die Kommission die künftige Marschrichtung vor.”, erklärt Alexander Sander, Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft.
Heute wird die Abgeordnete Julia Reda als Berichterstatterin im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments (EP) ihre Evaluation der bestehenden EU-Urheberrechtsrichtlinie (InfoSoc) vorstellen. In ihrem Papier spricht sich Reda dafür aus, die Richtlinie durch eine europaweit geltende Verordnung zu ersetzen, um das in einzelne nationalstaatliche Regelungen zersplitterte Urheberrecht zu harmonisieren. Damit würde nicht nur nationalen Alleingängen wie beim Leistungsschutzrecht für Presseverleger ein Riegel vorgeschoben, zugleich würde auch Praktiken wie dem Geoblocking, das bislang die EU-weite Verfügbarkeit digitaler Inhalte verhindert, entgegengewirkt. Außerdem enthält ihr Entwurf konkrete Vorschläge für Verbesserungen beim Urhebervertragsrecht und den urheberrechtlichen Schrankenbestimmungen. So fordert sie unter anderem die Einführung einer offenen Schranke nach dem US-Vorbild des „Fair Use“ und eine Ausweitung des Zitatrechts auf Musik und Bilder. Damit würde zugleich ein längst überfälliges „Recht auf Remix“ geschaffen, für das auch der Digitale Gesellschaft e.V. bereits seit knapp zwei Jahren im Rahmen der Initiative rechtaufremix.org eintritt.
Die Evaluation ist ein erster Schritt zu einem EU-weit einheitlichen, an die Erfordernisse des digitalen Wandels angepassten Urheberrecht. Wird Redas Entwurf vom Parlament beschlossen, so bildet das Papier bis auf Weiteres die Grundlage für die Positionierung des EP bei der anstehenden Urheberrechtsreform. Dass die bisherigen Harmonisierungsbemühungen gescheitert sind, meint offenbar auch Digitalkommissar Oettinger, der sich kürzlich für eine zumindest teilweise Vereinheitlichung des EU-Urheberrechts durch eine Verordnung ausgesprochen hat. Um ein gegenwarts- und zukunftstaugliches Urheberrecht in Europa zu schaffen, welches Meinungs- und Kunstfreiheit mit den legitimen Interessen von Urhebern und Verwertern versöhnt, muss die Kommission nun den Reda-Entwurf aufgreifen und ihre konstruktiven Vorschläge in die Arbeiten an einer Gesetzesvorlage einfließen lassen.