„Mit dem Gesetzentwurf zur Abschaffung der WLAN-Störerhaftung hat das Parlament die Chance, eine entscheidende Weichenstellung für eine freie und offene digitale Gesellschaft vorzunehmen. Gerade die Regierungsfraktionen müssen den Oppositionsantrag deshalb jenseits von parteipolitischem Kalkül unterstützen.“, fordert Alexander Sander, Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft.
Am Freitag wird das Plenum im Bundestag erstmals über einen von den Oppositionsfraktionen eingebrachten Gesetzentwurf zur Abschaffung der WLAN-Störerhaftung debattieren. Nach geltender Rechtslage sind private Funknetzbetreiber haftbar, wenn sie ihr WLAN für die Allgemeinheit öffnen und Dritte über diesen Zugang Rechtsverstöße begehen. Diese Rechtsunsicherheit führt dazu, dass Deutschland bei der Versorgung mit offenen Funknetzzugängen im internationalen Vergleich weit zurückliegt. Die Dichte solcher Zugänge ist etwa im Vereinigten Königreich, wo es keine Störerhaftung gibt, mehr als 14 mal so hoch wie hierzulande. Um auch in Deutschland eine möglichst breite Abdeckung mit offenen Funknetzen zu erreichen, sieht der Gesetzentwurf vor, das sogenannte Providerprivileg konsequent und bedingungslos auch auf private WLAN-Betreiber auszuweiten. Bisher profitieren nur gewerbliche Telekommunikationsanbieter von dieser Haftungsfreistellung.
Auch die Bundesregierung plant eine Reform des Providerprivilegs, will aber nur öffentliche Hotspots wie Cafés oder Hotels von der Haftung ausnehmen. Im Gegenzug sollen die Betreiber außerdem Nutzerinnen und Nutzer identifizieren und den Datenverkehr überwachen, „um keine Einfallstore für anonyme Kriminalität im Internet“ zu schaffen. Dem Ziel einer flächendeckenden Versorgung mit offenen Netzzugängen wäre damit allerdings kaum gedient. Private Betreiber, die nach den Plänen der Bundesregierung nach wie vor haften sollen, werden ihr WLAN auch weiterhin verschlüsseln und für Dritte unzugänglich halten. Nutzerinnen und Nutzer wiederum werden auf öffentliche Hotspots nur zögerlich und mit Unbehagen zurückgreifen, wenn sie dabei in Kauf nehmen müssen, dass ihr Surfverhalten vollständig personalisiert und überwacht wird. Dass die Bundesregierung offene Netzzugänge mit Einfallstoren für anonyme Kriminalität gleichsetzt, ist zudem völlig aus der Luft gegriffen. Dass jedenfalls keine massenhaften Urheberrechtsverstöße zu befürchten sind, zeigt beispielhaft ein Blick in die USA. Obwohl dort den Interessen von Urhebern und Verwertern traditionell großes politisches Gewicht zukommt, ist zugleich eine der weltweit höchsten Abdeckungsraten mit offenen Netzzugängen zu verzeichnen.
Der Digitale Gesellschaft e.V. hat bereits 2012 einen konkreten Gesetzentwurf vorgelegt, um Privatpersonen und Gewerbetreibende gleichermaßen und ohne weitere Bedingungen von der WLAN-Störerhaftung freizustellen. Sowohl ein Antrag der Linken aus der vergangenen Legislaturperiode als auch der jetzige gemeinsame Antrag der Oppositionsfraktionen basieren auf diesem Entwurf.
Versteh ich nicht, jeder kann doch per Handy online gehen wenn er will und wenn er strafbaren Mist macht ist er halt dran. Es ist zwar bequem aber doch kein Grundrecht, dass jeder Nazi und Pornohändler jetzt auch im Eiscafe aktiv sein kann.