„Im internationalen Vergleich hinkt Deutschland bei der Abdeckung mit offenen Netzzugängen noch immer hinterher. Um den Anschluss an den digitalen Wandel nicht zu verpassen, muss die WLAN-Störerhaftung daher konsequent und bedingungslos abgeschafft werden.“, fordert Alexander Sander, Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft.

Der Bundestag hat heute in erster Lesung über die Abschaffung der WLAN-Störerhaftung beraten. Die Oppositionsfraktionen hatten einen Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes eingebracht, um das Providerprivileg bedingungslos auch auf rein private Funknetzbetreiber auszudehnen. Bislang profitieren nur klassische Zugangsprovider von dieser Haftungsfreistellung. Öffnen hingegen Privatpersonen ihr WLAN für die Allgemeinheit, so haften sie als sogenannte Störer für Rechtsverstöße, die Dritte über diesen Zugang verüben. Mit dem Gesetzentwurf, der auf einem Vorschlag des Digitale Gesellschaft e.V. aus dem Jahr 2012 beruht, werden diese Haftungsrisiken und Rechtsunsicherheiten ohne Einschränkung beseitigt.

Die Abgeordneten der SPD begrüßten den Antrag der Opposition grundsätzlich, verwiesen jedoch auf laufende Abstimmungen zu einem Gesetzentwurf der Regierung. Die Vertreter der Unionsfraktion jedoch traten dem Antrag durchweg entgegen. Zwar erkannten die Sprecher von CDU/CSU an, dass eine möglichst breite Abdeckung mit offenen Netzzugängen die digitale Grundversorgung unterstützt, wirtschaftliche Impulse setzt und neue Möglichkeiten zur politischen und gesellschaftlichen Teilhabe eröffnet. Gleichwohl wollen sie allenfalls kommerzielle Anbieter wie Cafés und Hotels von der Störerhaftung freistellen, während private Betreiber weiterhin haften sollen. Auch äußerten sie die Sorge, dass offene Funknetze ohne eine Identifizierung und Überwachung der Nutzerinnen und Nutzer zu Einfallstoren für anonyme Kriminalität im Internet werden könnten.

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Diese Befürchtung entbehrt bereits einer sachlichen Grundlage. Zunächst gibt es schon heute zahlreiche Möglichkeiten, sich anonym im Netz zu bewegen. Mit der Abschaffung der WLAN-Störerhaftung würde in dieser Hinsicht also kein Neuland betreten. Des Weiteren ist die Abdeckung mit offenen WLAN-Zugängen in Ländern wie dem Vereinigten Königreich oder den USA, die keine Störerhaftung kennen, um ein Vielfaches höher als in Deutschland. Gleichwohl kommt es dort nicht zu massenhaften Urheberrechtsverstößen über offene Funknetze. Vielmehr sorgt es bei internationalen Gästen immer wieder für Verwunderung und Verärgerung, wenn sie in Deutschland nicht wie gewohnt flächendeckend auf frei nutzbare WLAN-Zugänge zurückgreifen können.

Die Forderung der Unionsabgeordneten, Funknetzbetreiber zur Identifizierung der Nutzerinnen und Nutzer und zur Überwachung des Datenverkehrs zu verpflichten, verstößt zudem gegen europarechtliche Vorgaben. Nach der E-Commerce-Richtlinie darf von Zugangsprovidern nicht verlangt werden, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder aktiv nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Nutzerinnen und Nutzer werden auf öffentliche Hotspots außerdem nur zögerlich und mit Unbehagen zurückgreifen, wenn sie dabei in Kauf nehmen müssen, dass ihr Surfverhalten vollständig personalisiert und überwacht wird. Auch werden private Betreiber ihr WLAN weiterhin verschlüsseln und für Dritte unzugänglich halten, wenn die Störerhaftung – wie von der Regierung geplant – nur für öffentliche Hotspots wie Cafés oder Hotels abgeschafft würde.

Eine konsequente und bedingungslose Ausweitung des Providerprivilegs hingegen würde altruistisches Verhalten ebenso unterstützen wie die zahlreichen Möglichkeiten zur politischen Teilhabe, die der digitale Wandel eröffnet. In den nun folgenden Beratungen in den Ausschüssen muss sich diese Sichtweise durchsetzen, damit Deutschland den Anschluss an den international längst üblichen Standard nicht verpasst.

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