Seit Anfang Januar liegen die Berichte des EU-Parlaments für eine große europäische Datenschutzreform vor. In einer Verordnung und in einer Richtlinie soll diese Reform angegangen werden. Es handelt sich um die vermutlich wichtigsten Gesetzentwürfe, die die EU jemals vorgeschlagen hat – hier geht es um unser Grundrecht auf Datenschutz und Privatsphäre! Bald schon finden die ersten entscheidenden Abstimmungen im EU-Parlament statt. Daher veröffentlichen wir heute eine Broschüre und hier die wichtigsten 10 Fragen und Antworten.

Unsere Grundrechte auf Privatsphäre und Datenschutz sind in Gefahr

Die Reform hat zu noch nie dagewesenen Lobbyanstrengungen in Brüssel geführt. Persönliche Daten sind heute die neue Währung der Informationsgesellschaft. Üble Erfahrungen im Bereich der Bankenregulierung haben gezeigt, dass unzureichende gesetzliche Vorschriften und exzessives Vertrauen in den Markt katastrophale Konsequenzen haben kann. Daher müssen wir jetzt reagieren und die Abgeordneten im EU-Parlament überzeugen, unsere Bürgerrechte und Freiheit im Internet zu verteidigen.

Wir beantworten hier die 10 wichtigsten Fragen:

1. Warum gibt es eine Datenschutzreform?

Am 25. Januar 2012 veröffentlichte die EU-Kommission zwei Entwürfe für eine Datenschutzreform: Sie schlug eine direkt anwendbare Verordnung für die Privatwirtschaft und den öffentlichen Sektor sowie eine Richtlinie für den Strafverfolgungsbereich vor. Dies hatte drei Hauptgründe:

Erstens sind die Datenschutzregeln von 1995 (95/46/EG) veraltet und müssen an die digitalisierte und globalisierte Lebenswirklichkeit angepasst werden. Zweitens brauchen wir in einer mehr und mehr vernetzten Welt endlich harmonisierte Regeln für Europa. Drittens ist vor einigen Jahren der Vertrag von Lissabon in Kraft getreten und die Charta der Grundrechte der EU erlangte Rechtskraft – durch Artikel 8 der Charta wurde ein Schwerpunkt auf Datenschutz gelegt.

2. Warum brauchen wir die Reform?

Ein EU-weit harmonisierter Ansatz zur Wahrung eines hohen Datenschutzniveaus und zur Sicherung unserer Grundrechte in einer demokratischen Gesellschaft (wie Privatsphäre und Redefreiheit) ist längst überfällig. Zudem können wir hierdurch für Rechtssicherheit im europäischen Binnenmarkt sorgen – für Bürger und die Wirtschaft. Das Vertrauen der Nutzer ist nun einmal das wertvollste Kapital im Bereich der Internetwirtschaft. Besonders wichtig ist ebenfalls, dass in Zukunft EU-Datenschutzrecht gilt, sobald sich Unternehmen an europäische Nutzer wenden.

3. Was ist der Unterschied zwischen einer Verordnung und einer Richtlinie?

EU-Verordnungen sind seltener als Richtlinien, denn sie gelten unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Dies bedeutet, dass so leichter und vor allem umfassend harmonisiert werden kann. Bei Richtlinien wird im Gegensatz dazu den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, die Regeln so zu interpretieren, wie sie es möchten (siehe Vorratsdatenspeicherung).

4. Bedeutet das eine Senkung des Niveaus in Deutschland?

Nicht unbedingt – das hängt ganz von uns ab. Die Vorschläge der Kommission und des EU-Parlaments gehen in vielen Punkten in die richtige Richtung und sollten verteidigt oder ausgebessert werden.

Die Wirtschaft versucht allerdings zurzeit die Reform zu nutzen, um bereits bestehende Niveaus zu senken. Vor allem US-Unternehmen und die US-Ministerien wehren sich gegen die Vorschläge und argumentieren, dass zu starke Datenschutzregeln Innovation und Wachstum behindern könnten.

Aber ganz im Gegenteil: Die Datenschutzreform ist eine Chance für Wirtschaft und Innovation. Sie ist ein wichtiger Schritt für Europa auf dem Weg hin zu einem einheitlichen digitalen Binnenmarkt, der für Bürger und Unternehmen mehr Rechtssicherheit schafft.

5. Was sind die größten Gefahren der Reform?

Die Gefahr ist, dass zu viele Ausnahmereglungen eingeführt werden und so unsere Grundrechte ausgehebelt wird. Daten werden zunhemend zu einer Schattenwährung, insbesondere im Internet. Die jetzigen Großverdiener wollen diesen Markt auf keinen Fall aufgeben und so viele Daten wie möglich speichern und verwerten. Dabei wird das Grundrecht auf Datenschutz missachtet und die Privatsphäre mit Füßen getreten.

Hinzu kommt die Gefahr der totalen Überwachung durch Ermittlunsbehörden, die rechtsstaaltiche Prinzipien auf den Kopf stellt und unsere Gesellschaft immer weiter in einen Präventionsstaat transformiert.

6. Was sind die größten Hoffnungen?

Der Schutz persönlicher Daten ist essentiell für die Wahrnehmung anderer Grund- und Menschenrechte. Starker Datenschutz ist auch notwendig, um mehr Vertrauen in Verwaltung, Wirtschaft und andere private Akteure zu schaffen. Wenn Daten die neue Währung sind, müssen wir die schmerzhaften Lektionen der Bankindustrie lernen – unzureichende gesetzliche Vorschriften und exzessives Vertrauen in den Markt kann katastrophale Konsequenzen haben.

Ein Ziel ist es zudem, dass wir eine freie und selbstbestimmte Gesellschaft formen, die selbst darüber entscheidet, welche Daten zu welchem Zeitpunkt von wem für was benutzt werden dürfen.

7. Wer verhandelt mit wem an dieser Datenschutzreform?

Die Kommission, die das Initiativrecht in der EU hat und den Vorschlag unterbreitet hat, der Rat, also die Mitgliedstaaten und das EU-Parlament. Vor einem Jahr legte die Kommission den Vorschlag vor, jetzt müssen die EU-Abgeordneten abstimmen. Dann beginnen die Verhandlungen zwischen Parlament, Kommission und EU-Rat.

Hinzu kommen natürlich Lobbyisten, die versuchen auf die entsprechenden Entscheidungen Einfluss zu nehmen. Es gibt in Brüssel und Berlin Hundertschaften von Lobbyisten, die den Gesetzentwurf verwässern möchten. Hiergegen wehren sich einige Bürgerrechtsorganisationen, wie Bits of Freedom, European Digital Rights, digitalcourage und natürlich der Digitale Gesellschaft e.V, und versuchen, Grundrechte in der Verordnung zu sichern.

8. Aber was fordert der Digitale Gesellschaft e. V. konkret ?

Wir hatten bereits im letzten Jahr eine Kurzstellungnahme (pdf) zum Kommissionsvorschlag (pdf) veröffentlicht. Manche unserer Forderungen wurden vom Berichterstatter, MdEP Jan Philipp Albrecht, erfüllt, vieles aber muss noch verbessert werden. In einer Broschüre möchten wir einen Überblick zu den Hauptthemen geben und das Fachchinesisch rund um die Datenschutzverordnung erklären. Da es sich um einen umfangreichen Gesetzestext handelt, haben wir uns in einer Broschüre auf die 10 wichtigsten Punkte konzentriert.

9. Was kann ich tun?

  • Informieren: Auf der Seite http://protectmydata.eu unseres europäischen Dachverbands EDRi gibt es umfangreiche Informationen zu den wichtigsten Themen, Artikeln und Änderungsanträgen.
  • Über das Thema bloggen, twittern, G+ etc! Der Hashtag auf Twitter, der von allen Politikern, Lobbyisten und Kommissionsbeamten genutzt wird ist #EUdataP.
  • Unterstützt uns, denn Engagement für digitale Grund- und Bürgerrechte kostet Zeit und Geld: https://digitalegesellschaft.de/spenden/
  • Kontaktiert alle wichtigen EU-Abgeordneten, vor allem im Innenausschuss (LIBE) und zwar fraktionsübergreifend – es gibt überall schräge Ideen zu verhindern! Eine Liste aller Abgeordneten in diesem Ausschuss ist dort: https://memopol.lqdn.fr/search/?q=committees%3ALIBE%20is_active%3A1
  • Kontaktiert auch das BMI und BMJ – die Stimme im EU-Rat wird wichtig sein!

10. Wie geht es jetzt weiter?

Voraussichtlich am 27. Februar ist im EU-Parlament Frist für Änderungsanträge. Hier werden ohne Zweifel Anträge vorgeschlagen, die die ganze Reform überflüssig machen und unser Recht auf Datenschutz ernsthaft untergraben könnten. Ab Mai beginnen dann die Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission.

Der gesamte (provisorische Zeitplan) ist hier: http://www.janalbrecht.eu/themen/datenschutz-und-netzpolitik/alles-wichtige-zur-datenschutzreform.html

  • 10. Januar 2013: Vorstellung der Änderungsvorschläge des Berichterstatters
  • 27. Februar 2013: Frist für Änderungsanträge der anderen Fraktionen am Verordnungsentwurf
  • bis März 2013: Stellungnahmen der beratenden Ausschüsse
  • Ende April 2013: Orientierungsabstimmung im Innenausschuss (LIBE)
  • ab Mai 2013: (je nach Verhandlungsstand im Rat) Verhandlungsbeginn zwischen Parlament, Rat und Kommission

Der ganze Prozess soll bis Anfang 2014 abgeschlossen sein.

10 häufig gestellte Fragen zur Datenschutzreform

Eine Meinung zu “10 häufig gestellte Fragen zur Datenschutzreform

  1. Gast sagt:

    es geht aber immer nur darum, „unsere“ Daten vor zb Firmen und Werbung und AnonymMonstern (Google) zu schützen
    — was durch jeden erfolgreichen hack ad absurdum geführt wird —
    aber wer schützt unsere Daten vor Staat und Land und Gemeinde?

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