Pressemitteilung des Digitale Gesellschaft e.V.: Bundesgerichtshof weist Politik den Weg

Der Bundesgerichtshof hat das Internet zum Teil des Lebensalltags erklärt. Der Digitale Gesellschaft e. V. begrüßt dieses Urteil ausdrücklich. „Der Bundesgerichtshof hat die Lebenswirklichkeit der Deutschen zur Kenntnis genommen – nun muss die Politik nachziehen“, erklärt Markus Beckedahl, Vorsitzender des Digitale Gesellschaft e. V.

„In der Generation Faxgerätpolitiker braucht es leider offenbar noch ein BGH-Urteil, um den Stellenwert des Netzes für unsere Gesellschaft klar zu machen“, so Beckedahl weiter. „Ob Hartz IV oder das Teilen des Internetzugangs mit Anderen, ob Urheberrecht oder Vorratsdatenspeicherung: Die Bundesrichter haben festgestellt, wie zentral das Netz heute ist.“ Besonders begrüßt der Digitale Gesellschaft e. V., dass der III. Zivilsenat der Politik ins Stammbuch geschrieben hat, dass sie nicht einseitig die Erfüllung von Bürgerpflichten ins Netz verlagern kann ohne damit auch eigene Pflichten einzugehen. Beckedahl fordert die Politik daher dazu auf, das BGH-Urteil intensiv zu studieren: „Es geht nicht nur um einen möglichen Schadenersatz gegenüber dem Provider, wenn das Internet ausfällt. Der BGH hat der Politik klar die Aufgabe mitgegeben, die Wichtigkeit des Internetzugangs für die Teilhabe am Leben künftig zu berücksichtigen.“

In seinem gestrigen Urteil (AZ: ZR 98/12) hatte der Bundesgerichtshof (lt. Pressemitteilung, Urteil liegt noch nicht vor) festgestellt, dass die „ständige Verfügbarkeit“ des Internets „auch im privaten Bereich für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung typischerweise von zentraler Bedeutung ist.“ Anders als das Faxgerät, das nur die Beschleunigung des Postweges darstelle, ersetze das Netz „immer mehr andere Medien“. Es sei auch für Rechtsgeschäfte und die Wahrnehmung öffentlich-rechtlicher Pflichten unentbehrlich.

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