„Mit seinem Schlussplädoyer sendet der Generalanwalt ein deutliches Signal an die Mitgliedstaaten. Auch nationale Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung müssen sich an den strengen Vorgaben des EU-Rechts messen lassen. Weder die hier gegenständlichen britischen und schwedischen Regelungen noch die deutschen Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung genügen diesem Maßstab. Der deutsche Gesetzgeber darf den Bruch des Europarechts nun nicht einfach […]