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Online-Beiträge, die im Zusammenhang mit Anschlägen und als terroristisch eingestuften Gruppen stehen, sollen in Zukunft aus dem Netz verbannt werden – so will es eine geplante EU-Verordnung. Laut dem Entwurf der EU-Kommission für eine Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte sollen alle Dienste, die Inhalte von Personen hochladen lassen und sie speichern, um sie Dritten zur Verfügung zu stellen, auf behördliche Anordnung Inhalte binnen einer Stunde löschen. Davon umfasst ist nach dem Kommissionsentwurf jeder Blog mit Kommentarfunktion. Als „terroristisch“ bezeichnet der Entwurf mit der Formulierung „technische Anleitungen oder Methoden für das Begehen terroristischer Straftaten“ auch Berichterstattung von Journalist*innen oder Menschenrechtsorganisationen. Ebenfalls betroffen wäre ein Aufruf zum „Kapern von Luft- und Wasserfahrzeugen oder von anderen öffentlichen Verkehrsmitteln oder Gütertransportmitteln mit dem Ziel, öffentliche Stellen oder eine internationale Organisation rechtswidrig zu einem Tun oder Unterlassen zu zwingen“ – damit könnten in Zukunft auch Aufrufe zu zivilem Ungehorsam entfernt werden. Die breite Definition wurde unter anderem in einem gemeinsamen Bericht des UN-Sonderberichterstatters für Meinungsfreiheit, des UN-Sonderberichterstatters für das Recht auf Privatheit und der UN-Sonderberichterstatterin für den Grundrechtsschutz im Anti-Terror-Kampf scharf kritisiert. Sie erinnern die EU-Institutionen sogar daran, dass auch Inhalte, die den Staat angreifen, schockieren oder stören, vom Recht auf freie Meinungsäußerung umfasst sind: „The Special Rapporteurs wish to emphasize that theright to freedom of expression extends not only to ‘information‘or ‚ideas‘ that are favourably received or regarded asinoffensive or as a matter of indifference, but also to those thatoffend, shock or disturb the State or any sector of the population.Such are the demands of that pluralism, tolerance and broadmindednesswithout which there is no ‚democratic society‘“. Neben der Entfernungsanordnung sollen nationale Behörden auch dieMöglichkeit haben, Plattformen zur Einrichtung von Uploadfiltern zuverpflichten. Die Verordnung enthält eine ganze Reihe vonAnsatzpunkten, die von nationalen Behörden zur Unterdrückungpolitisch missliebiger Inhalte verwendet werden können. Ganzbesonders mangelt es an adäquaten Rechtsschutzmöglichkeiten fürdie Personen, deren hochgeladener Inhalt blockiert werden soll. Sokönnte etwa eine polnische Behörde einen Beitrag sperren lassen,der von Deutschland aus auf eine Plattform gestellt wurde. Wollte diehochladende Person sich juristisch dagegen wehren, so müsste sie voreinem polnischen Gericht gegen die Entfernungsanordnung klagen. Das Parlament hat Anfang April über seinen Standpunkt abgestimmt und den Entwurf deutlich entschärft: Verpflichtende Uploadfilter wurden gestrichen, Ausnahmen für Journalismus hinzugefügt – und es soll nicht jede nationale Behörde EU-weit sperren dürfen. Geblieben ist aber die einstündige Löschfrist – für viele Plattformbetreibende existenzbedrohend. Nun müssen Parlament, Kommission und Rat im sogenannten Trilogverfahren einen Kompromiss finden, der wahrscheinlich irgendwo zwischen den beiden Entwürfen liegen wird. Die erste Runde der Trilogverhandlungen fand am 17.10.2019 statt. Während das Parlament dabei bleiben will, keine Uploadfilter und keine grenzüberschreitende Löschungsbefugnis aufzunehmen, beharren Kommission und Parlament auf diesen Werkzeugen. In Deutschland ist das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat federführend, das vor der Einführung von Uploadfiltern nicht zurückschreckt. 2015 startete die EU-Kommission das EU-Internetforum (Pressemitteilung der Kommission vom 03.20.2015), einen Kooperationsrahmen zwischen der Kommission und Vertretern der Internetwirtschaft. Mittlerweile sind die meisten großen Internetdienstleister beteiligt. Auf deren Initiative wird seit 2016 an einer Datenbank gearbeitet, die von den Unternehmen gemeinschaftlich mit Fingerprints als terroristisch klassifizierter Inhalte gefüttert wird, (Pressemitteilung der Kommission vom 06.12.2017). Welche Inhalte darin gespeichert sind, ist für Unbeteiligte nicht einzusehen. Eine solche intransparente, von großen Konzernen auf Beitreiben der EU-Kommission aufgebaute und unterhaltene Datenbank muss dringend demokratisch kontrolliert werden! Pressemitteilung vom 17.10.2019: Verordnung gegen Terror-Inhalte – Die nächsten Uploadfilter kommen Ausführliche Erläuterung der Entwürfe von Kommission und Rat Video:Digiges erläutert die Terrorfilter-Verordung auf der re:publica 2019 Digigeszu Gast im Netzpolitik-Podcast: Was heißt hier eigentlichTerrorpropaganda?
https://www.youtube.com/watch?v=Sd6ndS5WUhg;feature=emb_titleHintergrundinformationen
Was plant die EU?
Der Stand der Dinge
Doch die Verordnung ist nicht das einzige Problem:
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Was könnt ihr tun?
Video vom 80. Netzpolitischen Abend: