Gegenwärtig führt die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation durch, um den Rechtsrahmen „zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums“ (IPRED) zu evaluieren. 2004 wurde die aktuelle Richtlinie auf den Weg gebracht, um Produktpiraterie zu bekämpfen. Nun soll sie auf ihre Effektivität sowie Angemessenheit überprüft werden. Die Konsultation soll die Meinungen verschiedener Akteur*innen zu IPRED einholen und als Basis für entsprechende Änderungen der Richtlinie fungieren, welche die Kommission laut eigener Aussage bis Herbst 2016 vorlegen will.

Um zivilgesellschaftlichen Akteur*innen einen Leitfaden für eine Beantwortung des Fragebogens an die Hand zu geben, welche die Grundrechte von Verbraucher*innen achtet und weitere Einschränkungen verhindert, hat unser Dachverband European Digital Rights (EDRi) ein Tool zur Teilnahme an der Konsultation angefertigt. Wir als Digitale Gesellschaft e.V. haben die deutsche Version des Leitfadens erstellt. Ihr könnt Eure Antworten über das Tool bis zum 10. April einreichen.

Das Tool erreicht Ihr hier.

Um den Kontext der Fragen zu verdeutlichen, haben wir an relevanten Stellen Hilfskommentare verfasst, welche

  • die systematischen Probleme und Herausforderungen erläutern, die durch die Fragen der Kommission aufgeworfen werden,
  • Aussagen der Kommission problematisieren bzw. von ihr nicht erwähnte Problemstellungen nennen,
  • auf aussagekräftige Fallbeispiele verweisen,
  • mögliche Konsequenzen bestimmter Neuregelungen in den Blick nehmen,
  • Empfehlungen für eine Beantwortung im Sinne des Schutzes von Grundrechten abgeben,
  • Vorschläge für kritische Anmerkungen in den dafür vorgesehen Freifeldern machen,
  • prägnante Einschätzungen anderer Persönlichkeiten ins Feld bringen,
  • für eine Modernisierung des Urheberrechts werben, die eine offene digitale Gesellschaft und kreative Entfaltung befördert und Verbraucher*innen schützt.

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Dass die Teilnahme an öffentlichen Konsultationen durchaus ein wirkungsvolles Mittel zur Stärkung der Verbraucher*innen-Perspektive darstellen kann, zeigten die Ergebnisse der „Öffentlichen Konsultation zur Überprüfung der Regeln zum EU-Urheberrecht“ von Anfang 2014. In den daraufhin kommunizierten Reformvorhaben der Europäischen Kommission finden sich einige Kernanliegen von Endverbraucher*innen wieder, welche an dieser Konsultation teilnahmen. Darüber hinaus artikulierte die EU-Kommission bereits mehrfach, dass sie sich bewusst darüber ist, dass ein beträchtlicher Teil der Bevölkerung die Legitimität der aktuellen Rechtsnormen im Bereich des Urheberrechts infrage stellt. Aus diesem Grund ist die Teilnahme an der Konsultation ein wichtiger Schritt, um politischen Druck auf die Kommission auszuüben.

Ihr könnt Eure Antworten über dieses Tool bis zum 10. April einreichen. Über die Website der Europäischen Kommission könnt ihr die Konsultation bis zum 15. April 2016 durchführen. Der hier verwendete Fragebogen ist von der EU-Kommission für zivilgesellschaftliche Akteur*innen vorgesehen. Die Versionen für Rechtinhaber*innen, Rechtsanwält*innen bzw. Angehörige der Justiz, Vermittler*innen bzw. zwischengeschaltete Stellen sowie Mitgliedsstaaten findet Ihr auf der Website der Kommission.